Positionspapier der EVP-Fraktion: Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie

11.12.2024

Positionspapier der EVP-Fraktion: Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie

Wichtiger Hinweis

Dieser Text wurde automatisch übersetzt.


Originaltext anzeigen
Porträt eines selbstbewussten Arbeiters in einer modernen Autofabrik

Als wichtiger Pfeiler der Wirtschaft bietet der Automobilsektor über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg mehr als 13,8 Millionen hochwertige Arbeitsplätze, trägt 7 % zum BIP der EU bei und schafft Wohlstand in allen Mitgliedstaaten. Seit mehr als 150 Jahren ist er ein wichtiger Motor für den Wohlstand in der Region.

Die europäische Automobil- und Zulieferindustrie steht unter einem noch nie dagewesenen Druck durch externe und interne Herausforderungen. Es gibt eine Wettbewerbsverzerrung, insbesondere durch stark subventionierte chinesische Hersteller, sowie schwierige Standortfaktoren wie hohe Energiekosten und umfangreiche regulatorische Anforderungen wie übermäßige Berichtspflichten. Hinzu kommt, dass die Nachfrage nach Autos im Allgemeinen - und nach Elektrofahrzeugen im Besonderen - rapide zurückgegangen ist. Gleichzeitig muss sich die Branche auf die EU-Klima- und Umweltziele einstellen - die höchsten weltweit - und gleichzeitig den dringend notwendigen Übergang zu digitalen Technologien bewältigen.

Die EVP-Fraktion unterstützt den Vorschlag der Kommissionspräsidentin, einen strategischen Dialog über die Zukunft des Automobilsektors zu eröffnen, der von der Präsidentin persönlich geleitet wird und an dem sich die Interessengruppen der Automobilindustrie, Vertreter des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und des Rates der EU beteiligen sollen. Die EVP-Fraktion fordert, dass als Ergebnis dieses Dialogs eine ganzheitliche EU-Strategie definiert wird, die dem Sektor hilft, die verschiedenen Herausforderungen zu bewältigen und den geltenden EU-Rechtsrahmen zu überprüfen. Die EVP-Fraktion sieht außerdem die folgenden unmittelbaren und langfristigen Maßnahmen als entscheidend an, um eine weltweit wettbewerbsfähige Schlüsselindustrie zu erhalten, die hochwertige Arbeitsplätze und Wohlstand in Europa schafft und gleichzeitig bis 2050 Klimaneutralität erreicht.

1. Sicherstellen, dass die besten Technologien konkurrieren können

Die EU muss die Technologieneutralität wieder zu einem zentralen Leitprinzip machen und dabei die Realitäten des Sektors berücksichtigen. Jüngste politische Entscheidungen - wie die überarbeiteten CO2-Emissionsnormen für Pkw und Transporter (2019/631) und schwere Nutzfahrzeuge (2019/1242) - haben diesen Grundsatz in Frage gestellt, indem sie den Verkauf neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor praktisch verboten haben. Da die Technologieneutralität die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verkörpert, ist das Verbot mit dem EU-Recht unvereinbar. Darüber hinaus konzentriert sich die derzeitige Verordnung nur auf die Auspuffemissionen und vernachlässigt die umfassenderen Umweltauswirkungen der Fahrzeugproduktion, -nutzung und -entsorgung. Dieser Ansatz begünstigt Elektrofahrzeuge in unverhältnismäßiger Weise und schränkt den fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Technologien ein. Daher ist es wichtig, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, damit die besten Technologien miteinander konkurrieren können. Alle Technologien, die zur Erreichung der Klimaziele beitragen können, sollten fair behandelt werden, ohne eine bestimmte technologische Lösung zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Die Klimapolitik der EU sollte marktorientierten Maßnahmen den Vorzug vor pauschalen Verboten geben. Dieser Ansatz ermöglicht es, CO₂-Reduzierungen zu den niedrigsten Kosten zu erreichen, während den Verbrauchern die Wahl gelassen wird und die Ingenieure bei der Entwicklung der besten Lösungen miteinander konkurrieren können. Die Verbraucher verdienen Zugang zu den kostengünstigsten Technologien und die bestmöglichen Informationen, um die Mobilitätslösung zu wählen, die ihren Bedürfnissen entspricht.

  • Korrektur des ICE-Verbots: Das für 2035 geplante Verbot von Verbrennungsmotoren (ICEs) sollte rückgängig gemacht werden, um Technologieneutralität zu gewährleisten, d. h. einen Technologiemix zu ermöglichen und gleichzeitig die Dekarbonisierungsziele der Union zu erreichen. Während Elektrofahrzeuge (EVs) eine wichtige Rolle beim Übergang zu einer klimaneutralen Zukunft spielen werden, können auch andere Technologien dazu beitragen, unsere Klimaziele zu erreichen. Die Europäische Kommission muss dringend eine Überarbeitung der Verordnung 2019/631 vorlegen, die den technologieneutralen Ansatz wieder einführt und die Rolle aller Technologien bei der Erreichung der CO2-Reduzierung anerkennt. Bei der Überarbeitung sollte die Rolle alternativer Kraftstoffe, einschließlich E-Kraftstoffen, Biokraftstoffen, erneuerbaren oder synthetischen Kraftstoffen, durch ausdrückliche Ausnahmeregelungen anerkannt werden, begleitet von anderen Maßnahmen wie der Einführung eines Kohlenstoff-Korrekturfaktors, wodurch das ICE-Verbot ab 2035 revidiert wird. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollte die Kommission auch eine Definition für kohlenstoffneutrale Kraftstoffe vorschlagen, die eine angemessene Verringerung der Emissionen im Vergleich zu konventionellen Kraftstoffen gewährleistet, um letztlich bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Sie sollte auch die Rolle anderer Technologien, wie z. B. Plug-in-Hybride (PHEV), anerkennen und angemessene Rahmenbedingungen in der EU sicherstellen, wie z. B. die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von E-Fahrzeugen, Lade- und Betankungsinfrastrukturen und alternative Kraftstoffe.
  • Rückblick: Angesichts der langen Entwicklungsprozesse in der Automobilindustrie muss die EU-Kommission die geplante Überprüfung der Verordnung (EU) 2019/631 auf 2025 vorverlegen, um das ICE-Verbot zu korrigieren und dem Sektor so schnell wie möglich Rechts- und Planungssicherheit zu geben. Auch wenn eine Kombination von Maßnahmen erforderlich ist, muss darauf hingewiesen werden, dass die positiven Klimaauswirkungen des EHS bis 2030 schätzungsweise 25-mal höher sind als die der Verordnung 2019/631. Diese begrenzte Klimawirkung muss bei der Abwägung der Ziele gegen die drohenden Arbeitsplatzverluste und die Deindustrialisierung in Europa berücksichtigt werden.
  • Ziele für schwere Nutzfahrzeuge und Anhänger: Die europäischen Emissionsminderungsziele müssen ehrgeizig, aber für die Industrie auch realistisch zu erreichen sein. Bei der jüngsten Überarbeitung der Verordnung über CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge (Verordnung (EU) 2019/1242) wurde dieses Gleichgewicht nicht erreicht. Bis Ende 2026 sollte die Kommission die Verordnung (EU) 2019/1242 überprüfen und die Zielvorgaben für schwere Nutzfahrzeuge und Anhänger anpassen, um mittlere Unternehmen zu entlasten und einen technologieneutralen Ansatz zu verfolgen, indem die Rolle alternativer Kraftstoffe anerkannt wird.
  • Vermeiden Sie Sanktionen: Der Absatzmarkt für Elektroautos entwickelt sich nicht wie erwartet. Die Verkaufszahlen bleiben hinter den Erwartungen zurück, und die Hersteller laufen Gefahr, ihr Emissionsreduktionsziel für 2025 zu verfehlen, was zu möglichen Strafzahlungen in Milliardenhöhe führen könnte. In der aktuellen Krise brauchen die Hersteller ihre Einnahmen, um den Wandel zu meistern. Die Kommission sollte eine Analyse der aktuellen Situation und der erwarteten Entwicklung im Rahmen der Überprüfung für 2025 durchführen und dann entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der Erstausrüster (OEM) zu erhalten. Zu diesen vorübergehenden Entlastungsmaßnahmen könnten Optionen gehören wie die Zulassung von Bankgeschäften und die Anrechnung von Teilen der Verkäufe, die Bewertung der Einhaltung der Vorschriften auf der Grundlage eines Dreijahresdurchschnitts oder die vorübergehende Anpassung der Berechnungsmethode für Sanktionen, um die produzierten und nicht nur die zugelassenen Fahrzeuge zu berücksichtigen. All diese Maßnahmen sollten den Anstrengungen und Investitionen Rechnung tragen, die die Unternehmen bereits unternommen haben, und so rechtliche Anfechtungen vermeiden. Wenn Sanktionen unvermeidbar sind, müssen sie in den europäischen Automobilsektor für spezifische Zwecke (z. B. für den Ausbau der Infrastruktur, Anreizsysteme, Digitalisierung) und nicht in den allgemeinen EU-Haushalt reinvestiert werden. Die Bündelung von Allianzen innerhalb der EU oder mit gleichgesinnten Partnern muss Vorrang haben, um sicherzustellen, dass die Erstausrüster ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können, ohne externen Akteuren Vorteile zu verschaffen.
  • Synergieeffekte mit anderen Sektoren und marktbasierten Maßnahmen: Um die Klimaziele zu erreichen, müssen nicht nur neue Fahrzeuge, sondern auch die bestehende Flotte dekarbonisiert werden. Indem wir eine Vielzahl von Technologien über das Jahr 2035 hinaus zulassen, können wir den Einsatz alternativer Kraftstoffe erhöhen, die auch mit aktuellen Fahrzeugen kompatibel sind und gleichzeitig Raum für künftige Innovationen lassen. Sektoren, die bei der Dekarbonisierung vollständig auf alternative Kraftstoffe angewiesen sind, würden ebenfalls von diesem erweiterten Markt profitieren. Im Zusammenhang mit den unionsweiten Klimazielen für 2040 ist es auch von entscheidender Bedeutung, die Herstellung und Verwendung erneuerbarer flüssiger und gasförmiger Kraftstoffe für den Verkehr, einschließlich Kraftstoffen nicht-biologischen und biologischen Ursprungs und rezyklierten Kohlenstoffs aus nicht-nachhaltigen industriellen Prozessen, nach 2040 als kohlenstoffneutral anzuerkennen. Diese Anerkennung würde Synergien zwischen dem Verkehr und der Dekarbonisierung der Industrie fördern, Angebot und Nachfrage von E-Kraftstoffen, Biokraftstoffen und kohlenstoffneutralen synthetischen Kraftstoffen ausgleichen und gleichzeitig beiden Sektoren helfen, ihren Kohlenstoff-Fußabdruck zu verringern.
  • Lebenszyklusanalyse (LCA): Es ist von größter Bedeutung, dass die EU bis Dezember 2025 endlich eine umfassende LCA-Methode entwickelt, um die Umweltauswirkungen von Fahrzeugen von der Produktion bis zur Entsorgung zu bewerten, und diese in die EU-Gesetzgebung einführt. Die Kommission, die seit 2019 mit der Ausarbeitung einer Ökobilanz-Methode beauftragt ist, sollte die Ökobilanz so schnell wie möglich in die Verordnung 2019/631 und die Verordnung (EU) 2019/1242 aufnehmen, um dem Willen des EU-Gesetzgebers endlich Rechnung zu tragen.

2. Beschleunigung des Ausbaus der Infrastruktur

Die Alltagstauglichkeit und gesellschaftliche Akzeptanz von E-Fahrzeugen hängt in hohem Maße von der Erschwinglichkeit des Preises, dem Ausbau des Stromnetzes, der Bereitstellung und Funktionalität der Ladeinfrastruktur sowie der Installation von Ladestationen in Gebäuden ab. Das Fehlen einer angemessenen Lade- und Betankungsinfrastruktur ist ein wesentliches Hindernis für die breite Einführung von E-Fahrzeugen und anderen nachhaltigen Technologien. Während die Installation der Infrastruktur für leichte Nutzfahrzeuge hinterherhinkt, ist die Infrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge praktisch nicht vorhanden. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen entschlossen handeln, um die erforderliche Infrastruktur aufzubauen. Wir brauchen eine umfassende Infrastrukturoffensive, die eine gerechte Verteilung zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen sicherstellt.

  • Investitionen in die Infrastruktur: Vereinfachte Genehmigungsverfahren und finanzielle Anreize sollten die Verbreitung von öffentlich zugänglichen Ladestationen und Tankstellen sowie die Installation von Ladestationen in Gebäuden vorantreiben. Die langwierigen Netzanschluss- und Genehmigungsverfahren in Europa verzögern den Ausbau der Ladeinfrastruktur erheblich. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Genehmigungsverfahren zu verbessern, die Stromerzeugung zu steigern, die Netzkapazität zu erhöhen, zusätzliche Finanzierungsquellen bereitzustellen und die Einführung verbindlicher Genehmigungsfristen in Erwägung zu ziehen, wie dies in den Gesetzen über kritische Rohstoffe (Critical Raw Materials Acts, CRMA) und dem Net Zero Industry Act (NZIA) der Fall ist.
  • Ausbau der Infrastruktur: Die Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) hat konkrete Ziele für den Ausbau der Betankungs- und Aufladeinfrastruktur gesetzt. Die Mitgliedstaaten müssen für eine kohärente und konsistente Umsetzung sorgen, um das volle Potenzial des Binnenmarktes zu erschließen. Es ist jedoch auch klar, dass mehr Ehrgeiz erforderlich ist. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass zusätzliche Infrastruktur geschaffen wird, z. B. durch öffentlich-private Partnerschaften, insbesondere in weniger entwickelten Regionen. Die Überprüfung der AFIR-Verordnung sollte Hand in Hand mit der Überprüfung der Verordnung 2019/631 gehen und zu ehrgeizigeren Zielen führen, insbesondere für die Infrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Die Mitgliedstaaten sollten auch die gemeinsame Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden verbessern.

3. Widerstandsfähigkeit der Lieferketten und regelbasierter internationaler Handel

Die Automobilindustrie ist in einem wettbewerbsintensiven internationalen Umfeld tätig. Europa muss für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen inländischen und ausländischen Herstellern sorgen. Wenn unfaire Praktiken wie Dumping oder unfaire Subventionen auftreten, muss die EU Ausgleichsmaßnahmen ergreifen. Gleichzeitig ist die EU-Automobilindustrie in hohem Maße von kritischen Rohstoffen (CRM) für die Batterieproduktion abhängig, die größtenteils aus einer kleinen Anzahl von Ländern bezogen werden. Die EU muss ihre Lieferketten diversifizieren und sichern, um langfristig eine nachhaltige Produktion zu gewährleisten.

  • Handelsabkommen und internationale Zusammenarbeit: Um die Lieferketten zu diversifizieren, Abhängigkeiten zu verringern und neue Märkte für die EU-Wirtschaft zu erschließen, sollte die EU die laufenden Verhandlungen über Handelsabkommen abschließen, neue Verhandlungen und andere Formen der internationalen Zusammenarbeit mit Ländern oder Regionen wie ASEAN einleiten und die bestehenden Beziehungen zu anderen Drittländern stärken.
  • Anforderungen der Kreislaufwirtschaft: Effiziente Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft können eine wichtige Rolle dabei spielen, die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen zu verringern und so zur Nachhaltigkeit der Produktion von Elektroautobatterien in Europa beizutragen. Die Verordnung 2023/0284 über die Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für die Fahrzeugkonstruktion und die Entsorgung von Altfahrzeugen muss die Kreislaufwirtschaftsmodelle stärken, indem sie einen Rahmen schafft, der es dem EU-Automobilsektor erleichtert und ihn dabei unterstützt, sich als führend in der nachhaltigen Automobilinnovation zu entwickeln, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu stärken und gleichzeitig strategische Abhängigkeiten zu verringern.
  • Rohstoffe: Eine klare Strategie für die Umsetzung des Gesetzes über kritische Rohstoffe sowie ein ehrgeiziger Aktionsplan für ZRM, der über die im ZRM-Gesetz festgelegten Maßnahmen hinausgeht, sind unerlässlich, um die ZRM-Wertschöpfungskette zu unterstützen, einschließlich der Schaffung neuer Produktionskapazitäten, und die langfristige Nachhaltigkeit des Sektors zu gewährleisten. Innerhalb der EU gibt es beträchtliche Möglichkeiten für die Gewinnung kritischer Rohstoffe, die für die Batterieproduktion und die Elektrifizierung wichtig sind. Darüber hinaus sollte die Europäische Kommission mit der Automobil- und Bergbauindustrie zusammenarbeiten, um mögliche Joint Ventures für die Beschaffung, den Abbau und die Verarbeitung dieser Materialien zu erkunden und so eine vorhersehbare und nachhaltige Lieferkette für kritische Rohstoffe zu gewährleisten. Im Rahmen ihrer Agenda für strategische Partnerschaften sollte die EU die wichtigsten Projekte europäischer Unternehmen in Drittländern finanziell unterstützen, damit europäische Unternehmen ihre Versorgung mit kritischen Mineralien sichern und diversifizieren können, und sicherstellen, dass kritische Mineralien aus Ländern, die strategische Partner sind, nach Europa gelangen. Die EU sollte auch den Austausch bewährter Verfahren fördern, wie z. B. JOGMEC in Japan.
  • Bekämpfung unlauterer Praktiken: Die Europäische Kommission hat zu Recht Antisubventionszölle auf die Einfuhren von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China verhängt. Die Verhandlungen sollten jedoch fortgesetzt werden, um eine Lösung für den Streit zu finden, da Antisubventionszölle eine Maßnahme des letzten Mittels sind. Die Kommission sollte auch alle Umgehungsversuche genau beobachten und die Instrumente der Verordnung über ausländische Direktsubventionen voll ausschöpfen. Sollten solche Praktiken aufgedeckt werden, wird sie die verfügbaren handelspolitischen Schutzinstrumente, einschließlich Antisubventions- und Antidumpingmaßnahmen, zügig einsetzen und gleichzeitig die Fortsetzung des diplomatischen Dialogs zur Beilegung von Streitigkeiten sicherstellen.
  • Reziprozität: Die EU sollte die globalen strukturellen Ungleichgewichte im Handel mit China und anderen Volkswirtschaften angehen, indem sie die multilateralen Handelsregeln anwendet, die EU-Handelsinstrumente verbessert, die Reform der WTO proaktiv unterstützt und den Grundsatz der Gegenseitigkeit fest aufrechterhält.

4. Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung

Europa muss seine weltweite Führungsrolle bei der Innovation in der Automobilindustrie durch Investitionen in zukunftsweisende Technologien wie autonomes Fahren, künstliche Intelligenz und alternative Kraftstoffe ausbauen. Der Ausbau der FuE-Kapazitäten wird die EU in die Lage versetzen, auf dem Weltmarkt wirksam zu konkurrieren. Darüber hinaus ist eine Aufstockung der Mittel unerlässlich, um den Wandel in der Automobilbranche und den betroffenen Regionen zu unterstützen.

  • Aufstockung der F&E-Mittel: Die EU sollte die direkten Mittel für Forschung und Entwicklung im Automobilbereich erhöhen und dabei den Schwerpunkt auf KI, autonomes Fahren und alternative Kraftstoffe legen. Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sollten gefördert werden, um Innovationen zu beschleunigen und die Einführung zu erleichtern. Die EU sollte geeignete Maßnahmen ergreifen, um illegale Technologietransfers zu verhindern und die geistigen Eigentumsrechte europäischer Unternehmen zu schützen.
  • Hilfe für betroffene Regionen: Der EU-Aktionsplan für die Automobilindustrie sollte finanzielle Unterstützungsmaßnahmen (z. B. die Verlängerung des Fonds für den gerechten Übergang über das Jahr 2027 hinaus) vorschlagen, um Regionen zu unterstützen, die von der Transformation des Sektors betroffen sind. Darüber hinaus sollten sich gezielte finanzielle Unterstützungsprogramme nicht ausschließlich auf den Bau neuer Produktionsanlagen konzentrieren, sondern auch auf die Umwandlung bestehender Anlagen. Daher sollte die Europäische Kommission die Leitlinien für staatliche Beihilfen überprüfen, um gezielte Finanzierungsregelungen zu ermöglichen, die den Bedürfnissen der Unternehmen, einschließlich der Zulieferer, im Rahmen des industriellen Wandels besser gerecht werden und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten.
  • Umschulung und Höherqualifizierung: Um die Fähigkeiten und Fertigkeiten der gegenwärtigen und zukünftigen Arbeitskräfte zu stärken, müssen wirksame Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme durchgeführt werden, die den Anforderungen des Arbeitsmarktes, dem Arbeitskräftemangel und der alternden Bevölkerung Rechnung tragen. Die Schließung von Fabriken, die Verlagerung in Drittländer und der Verlust von Arbeitsplätzen in Europa verdeutlichen die Risiken, denen der Automobilsektor ausgesetzt ist, wenn die Wettbewerbsfähigkeit vernachlässigt wird.
  • Förderung der EU-Produktion: Die Verlagerung von CO2-Emissionen in den Automobilsektor stellt eine erhebliche Bedrohung dar. Der Import von Elektrofahrzeugen aus Drittländern wie China, in denen möglicherweise andere Emissionsnormen gelten, birgt die Gefahr, dass die Emissionen verlagert werden, anstatt eine echte globale Senkung zu erreichen. Um eine echte Emissionsreduzierung zu erreichen, ist es wichtig, dass Elektrofahrzeuge und Schlüsselkomponenten in Europa produziert werden, um Arbeitsplätze, wirtschaftlichen Wert, Innovation und hohe Umweltstandards zu erhalten. Finanzielle Hilfen sollten vorrangig für in der EU hergestellte Fahrzeuge gewährt werden, um die lokale Produktion zu stärken und die Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Abhängigkeiten zu gewährleisten.
  • Wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI): IPCEI sind entscheidend, wenn es darum geht, Investitionen in wichtige digitale und umweltfreundliche Automobiltechnologien in Europa anzuziehen. Eine Reform des IPCEI-Rahmens ist jedoch notwendig, um die Effizienz, Wirksamkeit und Vorhersehbarkeit des Antragsverfahrens zu verbessern, ohne den EU-Binnenmarkt zu stören.
  • Datenzugang: Die Europäische Kommission sollte sektorspezifische Regelungen für den Zugang zu bordeigenen Daten einführen, die das Datengesetz ergänzen. Diese Verordnung sollte einen besseren Zugang zu bordeigenen Daten ermöglichen und gleichzeitig den höchsten Standard der Cybersicherheit und des Datenschutzes gewährleisten. Die Kommission sollte auch den bestehenden Rechtsrahmen überprüfen und straffen, um den Verwaltungsaufwand durch den Abbau von Überschneidungen zu minimieren. Die Europäische Kommission sollte auch die Ausweitung des sicheren grenzüberschreitenden Datentransfers aktiv fördern. Ein besserer Zugang zu global vernetzten und sicheren Daten ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere um die Forschung und Entwicklung im Bereich des autonomen Fahrens und der Fahrzeugsicherheit voranzutreiben.
  • Nachfrage lenken: Um den Absatz nachhaltiger Fahrzeuge anzukurbeln, sollten die Mitgliedstaaten innovative Förderprogramme wie Kaufanreize, Mehrwertsteuerermäßigungen oder subventioniertes Leasing einführen. Zu diesem Zweck sollte die EU-Kommission den Austausch bewährter Verfahren fördern und Leitlinien veröffentlichen, damit die europäischen Hersteller auch wirklich davon profitieren. Um potenzielle nationale Projekte zu unterstützen, sollte die EU in Erwägung ziehen, die Einnahmen aus dem ETS 2 (Sozialer Klimafonds und nationale Einnahmen) mit Hilfe der Europäischen Investitionsbank zu erhöhen. Darüber hinaus sollte die Kommission sicherstellen, dass die nationalen ETS-2-Einnahmen effektiv genutzt werden und die Haushalte bei der Umstellung auf saubere Mobilität unterstützen.

5. Vereinfachung des Rechtsrahmens

Die Komplexität des derzeitigen Rechtsrahmens und die übermäßigen Berichtspflichten gehören zu den größten Hindernissen für Innovation und Wachstum in Europa. Konkrete Maßnahmen sind erforderlich.

  • Stresstest für den EU-Besitzstand: Die EU sollte eine umfassende Überprüfung aller bestehenden Rechtsvorschriften, einschließlich des abgeleiteten Rechts, durchführen, die den Automobilsektor betreffen. Ein vereinfachtes, harmonisiertes und gestrafftes Regelungsumfeld und Berichtspflichten werden die Befolgungskosten senken und es den Unternehmen erleichtern, sich auf Innovationen zu konzentrieren. Die Anwendung der "One-in-Two-out"-Regel sollte ein Leitprinzip für künftige Rechtsvorschriften sein. Die Kommission sollte auch prüfen, wie digitale Lösungen aus einer Hand die Einhaltung der Meldepflichten vereinfachen und erleichtern können und wie sie umgesetzt werden können.
  • Vereinfachung der Sekundärgesetzgebung: Um ein strafferes und transparenteres Regelungsumfeld zu schaffen, sollte die EU einen Vereinfachungsprozess für das Sekundärrecht einführen. Dies könnte Maßnahmen wie die Zusammenfassung verwandter regulatorischer Anforderungen in Gruppen und die systematische Abschaffung veralteter Vorschriften innerhalb eines Zeitrahmens von fünf Jahren umfassen.
  • Obligatorische Überprüfungen der Wettbewerbsfähigkeit: Alle neuen legislativen und politischen Vorschläge, einschließlich der sekundären Gesetzgebung, müssen vor ihrer Veröffentlichung einer umfassenden Prüfung der Wettbewerbsfähigkeit unterzogen werden, bei der die potenziellen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas und der europäischen Unternehmen im internationalen Vergleich untersucht werden. Die Kommission sollte sich verpflichten, legislative und politische Vorschläge nur dann vorzulegen, wenn sie keine negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit haben und vom Ausschuss für Regulierungskontrolle ausdrücklich eine positive Stellungnahme erhalten haben.

Schlussfolgerung

Die EVP-Fraktion unterstützt eine umfassende Strategie zur Bewältigung dieser großen Herausforderungen durch eine flexible, technologieneutrale Politik, die Innovationen fördert, die Entwicklung der Infrastruktur unterstützt, Arbeitsplätze schützt, die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas erhält und unsere Klimaziele erreicht. Europa muss ein starker, wettbewerbsfähiger Standort für die Automobil- und Zulieferindustrie bleiben, der es ihr ermöglicht, in dieser neuen Ära des Wandels eine Führungsrolle zu übernehmen und gleichzeitig ihre Rolle bei der Erreichung ehrgeiziger Klimaziele zu erfüllen. Die EVP-Fraktion ist bereit, den Strategischen Dialog über die Zukunft des Automobilsektors zu unterstützen und erwartet von der neuen Kommission die Zusage, die Verordnung 2019/631 so bald wie möglich im Jahr 2025 zu überarbeiten. Diese Überarbeitung sollte das ICE-Verbot überarbeiten, dazu beitragen, Sanktionen zu vermeiden, günstige Bedingungen zu schaffen und die Anstrengungen für den Ausbau der Infrastruktur zu verstärken, um die europäische Automobilindustrie wettbewerbsfähig zu machen und gleichzeitig die Dekarbonisierung des Verkehrssektors zu erreichen und so zum Klimaneutralitätsziel der EU für 2050 beizutragen.

Ähnliche Beiträge