committee

Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

Schutz von Rechten innerhalb und außerhalb Europas

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ist für den Schutz der Grundrechte, für die Förderung des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes sowie für Einwanderungs- und Asylangelegenheiten zuständig.

Da Europa vor einer Migrationskrise steht, ist eine verantwortungsvolle und funktionsfähige europäische Migrationspolitik unserer Ansicht nach unerlässlich. Aus diesem Grund haben wir auf die Annahme des Migrationspakts hingewirkt, mit dem erreicht werden soll, dass Flüchtlingen und Wirtschaftsmigranten schnelle und gerechte Verfahren gewährt werden, die Zusammenarbeit mit Drittländern zur Vermeidung irregulärer Ausreisen gestärkt wird und Menschen, die internationalen Schutz benötigen, unterstützt werden. Gleichzeitig soll mit dem Paket aber auch sichergestellt werden, dass die EU wieder die Kontrolle über ihre Außengrenzen erhält.

Der Ausschuss befasst sich zudem vorrangig mit Themen rund um den Datenschutz und die Privatsphäre im digitalen Zeitalter, um einen wirksamen Datenschutz für EU-Bürger sowie Rechtssicherheit und Vertrauen für Unternehmen sicherzustellen. Wir haben die Annahme der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterstützt, mit der die Europäer die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten behalten und die Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessert wird.

Des Weiteren befasst sich der Ausschuss mit Themen wie dem Management der gemeinsamen Grenzen und Asylvorschriften, um die Grundrechte zu achten und eine verantwortungsvolle Migrationssteuerung voranzutreiben. Unser Ziel ist es, eine langfristige Strategie zur Migrationssteuerung zu entwickeln, die die endlose Spirale von Empörung durchbricht und die Solidarität zwischen den europäischen Staaten fördert.

Schließlich spielt der Ausschuss eine wichtige Rolle beim Schutz der Bürgerrechte, indem er eine Meinung zu technischen Problemen der Gesetzgebung bildet, mit den nationalen Parlamenten zusammenarbeitet und die Interessen des Parlaments vor Gericht verteidigt.

Nahaufnahme eines auf seinem Ständer ruhenden Hammers

Ähnliche Beiträge