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Der Ausschuss ist für die Bearbeitung von Petitionen und die Unterhaltung von Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten zuständig. Er spielt eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung von Problemen hinsichtlich der Umsetzung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten.
Die EU-Verträge stellen sicher, dass alle europäischen Bürger und Einwohner das Recht haben, das Europäische Parlament bezüglich Problemen, mit denen sie in ihrem täglichen Leben konfrontiert sind, schriftlich zu kontaktieren, sofern diese Probleme in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union fallen.
Als Gesetzgeber sollten wir die unmittelbaren Erfahrungen der europäischen Bürger mit dem EU-Recht nutzen, um die zukünftige Gesetzgebung zu verbessern. Ihre Rückmeldung kann wertvolle Einblicke dazu liefern, wie wir unsere Arbeit verbessern und gezielter auf die Belange unserer Wähler eingehen können.
Stellvertretender Vorsitzender
Stellvertretende Vorsitzende
Koordinatorin
Stellv. Koordinator
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Politische(r) Berater(in) für Petitionen (PETI)
Pressereferent(in) für den Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter und den Petitionsausschuss
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