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Recht

Schutz des EU-Rechts und der Bürgerrechte

Der Ausschuss hat zahlreiche Aufgaben: So ist er etwa für das Abgeordnetenstatut und das Statut der Bediensteten zuständig, ferner befasst er sich mit Privilegien und Immunitäten, überprüft die Mandate der Abgeordneten und vieles mehr. Zusätzlich ergreift der Ausschuss Maßnahmen zur Förderung der justiziellen und administrativen Zusammenarbeit in Zivilsachen, befasst sich mit Umwelthaftung und Sanktionen bei Umweltkriminalität und schützt die Rechte und Vorrechte des Europäischen Parlaments aus juristischer Sicht.

Der Ausschuss hat es sich zum Ziel gesetzt sicherzustellen, dass europäischen Unternehmen hinsichtlich der Sorgfaltspflichten und der nicht-finanziellen Berichterstattungspflichten für Unternehmen kein allzu hoher Verwaltungsaufwand entsteht. Hinsichtlich der Regulierung künstlicher Intelligenz ist sein primäres Ziel, einen am Menschen orientierten Ansatz sicherzustellen und Haftungsfragen sorgfältig zu prüfen.

Der Ausschuss konzentriert sich bei Fragen des internationalen Privatrechts hinsichtlich Ehesachen, elterlicher Verantwortung und Sorgerecht (einschließlich Kindesentführung) sowie Bagatellverfahren auf die Bürgerinnen und Bürger, Familien und Unternehmen.

Zudem unterstützt er das Parlament bei der Meinungsbildung zu technischen Themen im Bereich der Gesetzgebung und verteidigt die Interessen des Parlaments vor Gericht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Ausschuss dem Schutz des EU-Rechts, der Förderung von unternehmerischer und technologischer Innovation sowie dem Schutz der Interessen und Rechte von EU-Bürgern verschrieben ist.

Gerechtigkeit, die ihre Waage trägt, mit verbundenen Augen

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