Positionspapier zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in der Europäischen Union

13.09.2022

Positionspapier zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in der Europäischen Union

Combat Organised Crime

Einleitung

Die organisierte Kriminalität stellt für die innere Sicherheit der Europäischen Union und die Sicherheit der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger eine große Gefahr dar. Durch weit verbreitete Kriminalität wird das Vertrauen in die Gesellschaft und die staatlichen Stellen untergraben und das Alltagsleben ehrlicher Menschen beeinträchtigt. Unser Binnenmarkt, das freie Unternehmertum und das Wirtschaftswachstum werden dadurch bedroht. Außerdem entstehen der Union und ihren Mitgliedstaaten dadurch finanzielle Schäden, sodass der Rechtsstaat und dementsprechend das Funktionieren unserer Demokratien ernsthaft gefährdet sind.

Der neuesten Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität von Europol, SOCTA, zufolge sind über siebzig Prozent der kriminellen Netzwerke in mehr als drei Ländern aktiv. Außerdem habe die Gewalt der kriminellen Netzwerke an Häufigkeit und Schwere zugenommen, wobei auf Schäden für unbeteiligte Dritte keine Rücksicht genommen werde. Europol betont, dass die organisierte Kriminalität in der EU für die Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Gesellschaft noch nie eine so ernste Gefahr dargestellt hat wie heute. Die organisierte Kriminalität ist ein grenzüberschreitendes Problem und ein gemeinsames europäisches Anliegen.

Wenn wir bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität Erfolg haben und kriminelle Netzwerke (einschließlich Banden, Mafia, Familienclans, Diebesbanden und Einbrechern) zerschlagen wollen, müssen wir mit einem konsequenten und mutigen Ansatz sowohl in der EU als auch mit internationalen Partnern sowie gegebenenfalls dem öffentlichen und dem privaten Sektor wirksamer zusammenarbeiten. Für die erfolgreiche Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist ein gemeinsames Verständnis für die Gefahren dieser Art der Kriminalität und damit verbundener Erscheinungen sowie Gegenstrategien entscheidend. In diesem Sinne sollte der Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Rates zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität dahingehend überarbeitet werden, dass eine gemeinsame Definition für die organisierte Kriminalität festgelegt wird.

In sechs von zehn kriminellen Netzwerken wird im Rahmen der kriminellen Geschäfte Gewalt angewendet. Hauptsächlich wird die Gewalt dem Drogenhandel zugeschrieben, wobei 40 % der kriminellen Netzwerke in diesem Bereich an Schmuggel, Produktion und Verkauf illegaler Substanzen beteiligt sind. Auf dem europäischen Markt werden 60 % des weltweit verfügbaren Heroins angeboten. Durch den Drogenmarkt wird eine Untergrundwirtschaft im Umfang von mehreren Milliarden Euro gestützt. Einige Mitgliedstaaten, beispielsweise die Niederlande, sind sowohl wichtige Drogenproduktionsländer als auch bedeutende Drogeneinfuhrländer und Drogenumschlagplätze für den gesamten EU-Markt, da es in der gesamten EU Drogenkonsumenten gibt. Die Bekämpfung des Drogenhandels ist daher ein grenzüberschreitendes Problem, für das die Mitgliedstaaten gemeinsam Verantwortung tragen und für das eine Koordinierung auf EU-Ebene erforderlich ist.

Im Mittelpunkt der organisierten Kriminalität steht der Menschenhandel – ob zur sexuellen Ausbeutung, zur Ausbeutung der Arbeitskraft oder für Organspenden. Geschäftstüchtige Kriminelle können in diesem Bereich enorme Gewinne erzielen. Für unsere Bemühungen um die Beendigung dieser Form der modernen Sklaverei ist vor allem ein vielschichtiger Ansatz inklusive der Verfolgung der Finanzströme, einer intelligenten Erfassung und Weitergabe von Daten sowie eines Strafgesetzbuchs ohne Toleranz erforderlich.

Hierbei stehen auch die schweren Korruptionsprobleme auf allen gesellschaftlichen Ebenen in unserer Union im Fokus. Einer aktuellen Studie zufolge sind 60 % der kriminellen Netzwerke an Korruption beteiligt. Durch Korruption ist es kriminellen Netzwerken möglich, Informationen oder Zugang zu Häfen und Flughäfen zu erhalten und Grenzübergänge zu passieren, um Drogen, Waffen oder Menschen in die Europäische Union zu schmuggeln. Dadurch wird nicht nur die innere Sicherheit der Union bedroht, sondern auch die Rechtsstaatlichkeit.

Die Freizügigkeit ist zwar eine der größten Errungenschaften der europäischen Zusammenarbeit, die offenen Grenzen werden jedoch auch von kriminellen Netzwerken für grenzüberschreitende kriminelle Aktivitäten ausgenutzt. Zur Sicherung der Freizügigkeit in der Union ist es daher wesentlich, das Problem der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität wirksamer zu bekämpfen.

Über 50 % der mutmaßlichen Mitglieder krimineller Netzwerke in der EU sind Drittstaatsangehörige und stammen mehrheitlich vom Westbalkan, aus osteuropäischen Ländern und aus Nordafrika. Damit bestätigt sich, dass die Zusammenarbeit mit Drittländern verbessert werden muss, um die organisierte Kriminalität am Ursprungsort zu bekämpfen und für eine konsequente Abschiebung von Drittstaatsangehörigen zu sorgen, die eine Bedrohung für die innere Sicherheit der Europäischen Union darstellen.

Die EVP-Fraktion ist die einzige politische Kraft im Europäischen Parlament, die mit einem horizontalen und multidisziplinären Ansatz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger Sorge tragen kann.

Ein konsequenter und mutiger Ansatz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität:

Verfolgung der Finanzströme

Die Hauptmotivation hinter fast allen Formen der organisierten Kriminalität ist der finanzielle Gewinn. Dementsprechend muss ein zentraler Baustein der Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität darin bestehen, dafür zu sorgen, dass Kriminalität sich nicht auszahlt. Zurzeit werden jedoch nur etwa zwei Prozent der Erträge aus der organisierten Kriminalität eingefroren und ein Prozent beschlagnahmt, sodass die Bandenführer in Europa über 99 % der Erträge verfügen können. Dies liegt insbesondere am eingeschränkten Zugang zu Informationen über finanzielle Interessen und wirtschaftliche Eigentümer sowie dem eingeschränkten grenzüberschreitenden Informationsaustausch. Kriminelle können außerdem die in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedliche Umsetzung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche ausnutzen. Daher müssen Strafverfolgungs- und Steuerbehörden bessere Einsatz- und Untersuchungsinstrumente erhalten, um Finanzströme verfolgen und Gewinne aus illegalen Aktivitäten zügig beschlagnahmen zu können. Durch ein entschiedenes Vorgehen bei der Einziehung von Mitteln, u. a. durch vorbeugende Beschlagnahmung oder vergleichbare Maßnahmen, können kriminelle Netzwerke zum Schutz der finanziellen Interessen der EU davon abgehalten werden, Betrug zu Lasten der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu begehen. Außerdem muss ein leistungsfähiger Koordinierungsmechanismus zwischen den zentralen Meldestellen in der EU entwickelt werden. Das Ziel muss in einheitlichen EU-Regelungen und einer vollständigen Umsetzung der EU-Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten bestehen.

Bestimmte Arten von organisierter Kriminalität im Familienverbund stehen im Zusammenhang mit Sozialbetrug in großem Umfang. Innerhalb einer Clan- oder Familienstruktur sind unter Umständen hohe Vermögen sowie Immobilieneigentum, Luxusautos und andere Vermögenswerte vorhanden, während Familienmitglieder zudem Sozialleistungen erhalten. Bei Untersuchungen derartiger Fälle und der Ermittlung ungeklärter hoher Vermögen innerhalb der Familien- oder Clanstruktur sollte die Beweislast generell bei den Verdächtigen liegen.

Bei der Verfolgung der Finanzströme muss auch auf die Führung krimineller Netzwerke sowie auf die Profiteure von Korruption, die kriminellen Netzwerken die Nutzung von Schmuggelrouten in die und innerhalb der EU ermöglichen, abgezielt werden. Vorrangig sollten finanzielle Gewinne aus der Kriminalität verhindert werden.

Es ist offenkundig, dass in kriminellen Netzwerken mit verschiedenen Methoden Geld gewaschen wird oder illegale Aktivitäten hinter den Tätigkeiten legaler Geschäftsbetriebe verborgen werden. Das im Juli 2021 vorgeschlagene Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche umfasst den Vorschlag für eine neue Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und eine sechste Richtlinie zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie die Errichtung der neuen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AMLA). Aufgrund einer Reihe von spektakulären Geldwäscheskandalen hat der Ruf Europas in den letzten Jahren gelitten. Es hat sich herausgestellt, dass die Nachverfolgung von Vermögenswerten zur Ermittlung von Fällen, in denen Vermögenswerte mit „schmutzigem“ Geld erworben wurden, trotz mehrerer Überarbeitungen der Geldwäsche-Vorschriften immer noch „eine Herausforderung“ ist. Weiterhin ist unklar, wie Mittel ungeklärten Ursprungs für den Kauf bedeutender Vermögenswerte in der gesamten EU verwendet werden konnten. Die Nachverfolgung der eigentlichen wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, hochwertigen Vermögenswerten und Immobilien sowie die Durchsetzung von Prüfungen im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der eingesetzten Mittel und die Wahrung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden müssen deutlich verbessert werden. Daher fordert die EVP-Fraktion die rasche und vollständige Umsetzung des Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche, einschließlich einer schnellen Annahme der Legislativvorschläge, sodass die Mängel der aktuellen Rechtsvorschriften behoben werden können und die Funktionsweise des Rechtsrahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche in der Praxis gestärkt werden kann.

In organisierten kriminellen Netzwerken wird die legale Verwaltungsinfrastruktur, wie Lizenzierungs- oder Ausschreibungsverfahren, bewusst für illegale Aktivitäten missbraucht. Angesichts des Mangels an grenzüberschreitendem Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und der inkonsequenten Umsetzung der Vorschriften über Geldwäsche in der Union können kriminelle Gruppierungen ihre Aktivitäten relativ einfach von einem Mitgliedstaat in einen anderen verlagern und der Verfolgung entgehen. Daher fordert die EVP-Fraktion neben der bestehenden Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Strafverfolgung und Justiz eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden, sodass eine Unterwanderung der legalen Wirtschaft durch die organisierte Kriminalität verhindert und bekämpft werden kann.

Durch ein umfassendes und öffentliches Register der wirtschaftlichen Eigentümer ließe sich die illegale Nutzung legaler Unternehmen verhindern. Die EVP-Fraktion unterstützt den Vorschlag der Kommission vom Juli 2021 zur Errichtung einer EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Die EVP-Fraktion fordert, dass die zukünftige AMLA die nationalen Überwachungsbehörden dabei unterstützt, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den grenzüberschreitenden Datenaustausch zu verbessern und diese dadurch leistungsfähiger zu machen, und einige der risikoreichsten, grenzüberschreitend tätigen Verpflichteten des Finanzsektors überwacht. Außerdem muss die Union für die vollständige Anwendung der EU-Vorschriften über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Kryptowährungen sorgen, um zu verhindern, dass diese möglicherweise für Geldwäsche und zur Finanzierung von Terrorismus eingesetzt werden. Die Nutzung von Kryptowährungen durch Netzwerke der organisierten Kriminalität hat sich aufgrund eines fehlenden Regulierungsrahmens und der Anonymität dieser Produkte zunehmend zu einem Problem entwickelt. In einer Blockchain ist zwar bereits eine gute Nachverfolgbarkeit von Transaktionen möglich, jedoch müssen wir unsere Aufmerksamkeit insbesondere auf Technologien, mit denen die Quelle von Geldmitteln verschleiert werden soll, sowie auf die Zwischenhändler an den Schnittstellen zwischen Kryptowährungen und dem regulären Finanzsystem richten.

Das Problem der Verwendung von Kryptowährungen ist nicht auf Europa beschränkt. Dementsprechend ist die EVP-Fraktion der Auffassung, dass die EU mit gleichgesinnten Ländern wie den USA, Australien und dem Vereinigten Königreich Gespräche mit dem Ziel aufnehmen und führen sollte, einen gemeinsamen internationalen Rechtsrahmen zu schaffen, mit dem die Verwendung von Kryptowährungen zu illegalen Zwecken besser bekämpft werden kann.

Steuerbetrug ist ein Bereich, in dem der Schaden verursacht durch organisierte Kriminalität besonders ins Gewicht fällt. Der Europäische Rechnungshof hat jüngst Mängel bei den Rechtsvorschriften zu Zollkontrollen und bei ihrer Anwendung hervorgehoben, die eine unzureichende Harmonisierung und Risikobewertung sowie einen mangelhaften Informationsaustausch in der gesamten Union zur Folge haben. Hierdurch ergeben sich für die organisierte Kriminalität Gelegenheiten, die Union und deren Mitgliedstaaten um Einnahmen zu betrügen.

Ein weiterer zentraler Bestandteil des Betrugs im Zusammenhang mit Einnahmen ist der Mehrwertsteuerbetrug (MwSt). 2019 wurde der Fehlbetrag bei der MwSt auf 134 Mrd. EUR geschätzt. MwSt-Betrug, wie etwa „Karussellbetrug“, hat unmittelbare Auswirkungen auf den Haushalt der Mitgliedstaaten sowie auf die MwSt-Eigenmittel und damit die Zusammensetzung der Einnahmen der Europäischen Union. Die EVP-Fraktion betont erneut, dass Digitalisierung und verbesserte Zusammenarbeit für die zügige Verringerung von MwSt-Betrug und insbesondere Karussellbetrug äußerst wichtig sind. Mehr Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden, bessere Verfügbarkeit von Daten und Digitalisierung auf der Grundlage gemeinsamer Standards oder Rechtsvorschriften sind die einzigen Möglichkeiten zur Verringerung der wirtschaftlichen Kosten im Zusammenhang mit Steuerausfällen, die zum Teil auch durch organisierte Kriminalität verursacht werden. Die EVP-Fraktion erwartet den Legislativvorschlag der Kommission zur Modernisierung des MwSt-Systems, einschließlich der Stärkung von Eurofisc.

Für eine wirksamere Bekämpfung des die finanziellen Interessen der Union betreffenden Betrugs fordert die EVP-Fraktion die Einrichtung einer zentralen und interoperablen Datenbank auf Unionsebene, in der alle Begünstigten von EU-Subventionen verzeichnet sind, da hierdurch die Ermittlung von Betrügern und der Einzug von Finanzmitteln durch die Strafverfolgungsbehörden deutlich verbessert werden.

Die Strafen für die Beteiligung an Korruption müssen im Hinblick auf den Schaden für die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union verhältnismäßig sein und gleichzeitig gegen zukünftige Korruption abschreckend wirken. Den Mitgliedstaaten sollte empfohlen werden, die in ihrem nationalen Recht vorgesehenen Strafen für Korruption heraufzusetzen.

Dem Global Corruption Barometer 2021 zufolge sind 32 % der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger der Ansicht, dass die Korruption in ihrem Land zugenommen habe. Weitere 44 % sind der Meinung, dass sie unverändert geblieben sei. 2017 gab die Kommission bekannt, dass sie den EU-Antikorruptionsbericht einstellen werde, und erläuterte, dass mit dem ersten (und einzigen) Bericht 2014 die erforderliche Grundlage für die zukünftige Arbeit gelegt worden sei. Da die Korruption in der Europäischen Union jedoch seit 2014 offenbar zugenommen hat und es weiterhin keinen ausreichend harmonisierten Rechtsrahmen zur Korruptionsbekämpfung auf Unionsebene gibt, spricht sich die EVP-Fraktion dafür aus, den EU-Antikorruptionsbericht wieder einzuführen. Ein stärker harmonisierter EU-Rechtsrahmen ist für die Korruptionsbekämpfung auf allen gesellschaftlichen Ebenen in der Union entscheidend. In diesem Zusammenhang fordert die EVP-Fraktion die Kommission nachdrücklich auf die derzeitigen Maßnahmen zu evaluieren und, falls erforderlich neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen.

Die zukünftige Rolle der Behörden und Einrichtungen der EU

Europol ist eine der wichtigsten Behörden der Europäischen Union, was die Verhinderung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität sowie den Umgang damit betrifft. Durch die laufende Reform des Mandats der Behörde werden deren Möglichkeiten, die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zu unterstützen, weiter gestärkt, insbesondere dadurch, dass Europol die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung von Personen mit Verbindungen zu kriminellen Netzwerken, von denen ein hohes Risiko ausgeht, unterstützen kann und dass eindeutige Regeln für die Verarbeitung großer Datensätze festgelegt werden. Die EVP-Fraktion ist außerdem der Ansicht, dass die Behörde erweiterte operative Aufgaben erhalten und zu einer operativen Polizeikraft ausgebaut werden sollte. Hierfür wird eine Änderung der Verträge erforderlich sein. Eine operative Behörde, die Ermittlungen zu grenzüberschreitender Kriminalität einleiten kann, die eine ernste Gefahr für die innere Sicherheit der Union darstellen, und die die Mitgliedstaaten wirksam bei deren Ermittlungen zur organisierten Kriminalität unterstützen kann, ist jedoch von entscheidender Bedeutung. Es ist wesentlich, dass Europol über ausreichendes Personal und ausreichende Finanzmittel verfügt, um die gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben erfüllen zu können.

Gleichermaßen ist es wichtig, Eurojust zu stärken, um Ermittlungen und Anklagen gegen organisierte kriminelle Netzwerke zu erleichtern. Für Maßnahmen gegen die Führung derartiger krimineller Netzwerke mit dem Ziel sie aufzubrechen sind größere Ressourcen und eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit erforderlich.

Der Agentur der EU für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) kommt eine wichtige Rolle dabei zu, dass Polizisten die nötigen Fachkenntnisse und Qualifikationen erhalten, die sie für die sich wandelnden Herausforderungen der organisierten Kriminalität benötigen. Die EVP-Fraktion fordert daher die Strafverfolgungsbehörden in der gesamten Union auf, von den Schulungsprogrammen der Agentur Gebrauch zu machen.

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) haben jeweils entscheidende Aufgaben bei der Untersuchung und Verfolgung von Kriminalität gegen die finanziellen Interessen der EU, darunter Betrug, Korruption und Missbrauch von EU-Finanzmitteln. In diesem Zusammenhang empfiehlt die EVP-Fraktion allen Mitgliedstaaten, sich an der EUStA zu beteiligen.

Die EVP-Fraktion begrüßt die Absicht der Kommission, das Mandat der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) zu stärken, um dafür zu sorgen, dass die Behörde eine wichtigere Rolle dabei einnehmen kann, aktuelle und zukünftige Herausforderungen im Zusammenhang mit illegalen Drogen in der EU zu erkennen und zu bewältigen.

Die Stärkung dieser bereits bestehenden Behörden und deren operative Unterstützung für die Mitgliedstaaten werden für die gemeinsame Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der Union entscheidend sein. In diesem Zusammenhang fordert die EVP-Fraktion die Kommission auf, für die vollständige Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu sorgen, die Arbeitsabläufe der Behörden und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf regelmäßiger Grundlage zu überprüfen sowie bei Bedarf Vorschläge dafür vorzulegen, wie eine gut funktionierende Kooperation zwischen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden sichergestellt werden kann. Außerdem ist es essentiell, dass die Behörden über ausreichendes Personal und angemessene Finanzmittel für ihre Aufgaben verfügen.

Operation Sentinel ist eine Operation unter der Führung von Europol, an der die EUStA, Eurojust und OLAF beteiligt sind und die gegen den Betrug im Zusammenhang mit dem COVID-19-Aufbaufonds der EU gerichtet ist. Die EVP-Fraktion unterstützt die Operation vollumfänglich, um dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten mit der Initiative NextGenerationEU in Zukunft bei der Überwindung der negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie unterstützt werden und keine Kriminellen davon profitieren. Es sollten ähnliche Operationen in Angriff genommen werden, um die finanziellen Interessen der Europäischen Union zu schützen.

Die 2017 verabschiedete Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie enthält u. a. Bestimmungen zum hohen Risiko, dass akustische Waffen und andere Arten von nicht scharfen Waffen in echte Feuerwaffen umgebaut werden können. Die Mitgliedstaaten haben die Feuerwaffen-Richtlinie allerdings nicht vollständig umgesetzt und angewandt. Die EVP-Fraktion erwartet, dass die Kommission für die vollständige Umsetzung der Feuerwaffen-Richtlinie sorgt, insbesondere der Bestimmungen zu nicht scharfen Waffen.

Datenauswertung

Die Datenverarbeitung ist ein fester Bestandteil der täglichen Arbeit von Strafverfolgungsbehörden und Justiz. Der Prüm-Rahmen hat sich für die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung als wichtiges Instrument erwiesen, da mit dem automatisierten Austausch von Fingerabdrücken, Fahrzeugregisterdaten und DNA-Daten zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität beigetragen wird. Angesichts der wachsenden Bedeutung von Gesichtsbildern in der Forensik unterstützt die EVP-Fraktion eine Erweiterung des Prüm-Rahmens auf Gesichtsbilder und andere Datenkategorien und begrüßt den von der Kommission in diesem Zusammenhang vorgelegten Legislativvorschlag. Der weitere Austausch über die erforderlichen Kategorien und ein umfassenderer Dialog über gemeinsame Begriffsbestimmungen sollten gefördert werden.

Wenn es darum geht, ihren Modus operandi an veränderte Situationen anzupassen, haben sich kriminelle Netzewerke als flexibel erwiesen, insbesondere im Kontext der COVID-19-Pandemie. Strafverfolgungsbehörden haben nicht die gleiche Flexibilität, da all ihre Maßnahmen den rechtlichen Vorgaben entsprechen müssen. Die rechtlichen Vorgaben, auf denen die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden beruht und denen sie verpflichtet sind, sollten Flexibilität zulassen, damit die Behörden auf die sich wandelnden Herausforderungen reagieren können, um den kriminellen Netzwerken einen Schritt voraus zu sein. Daher unterstützt die EVP-Fraktion den Vorschlag der Kommission für einen Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit, da somit vorhandene EU-Instrumente optimiert werden und der Rechtsrahmen für die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit vereinheitlicht wird. Es ist entscheidend, dass Strafverfolgungsbehörden das für ihre Ermittlungen erforderliche Instrumentarium erhalten, damit sie die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität bekämpfen können. In diesem Zusammenhang unterstützt die EVP-Fraktion die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Rasterfahndung im neuen Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit.

In den Bereichen Gesichtserkennungstechnologie und künstliche Intelligenz haben in den letzten Jahren rasante Entwicklungen stattgefunden, sodass dadurch weitere Instrumente ermöglicht werden, mit denen Strafverfolgungsbehörden Kriminelle und kriminelle Aktivitäten erkennen und überwachen können. In diesem Zusammenhang begrüßt die EVP-Fraktion ausdrücklich das gestärkte Mandat für Europol, auf dessen Grundlage diese Unionsbehörde Forschungs- und Innovationsprojekte mit dem Ziel verfolgen kann, zur Entwicklung von Algorithmen und Spezialinstrumenten für die Strafverfolgung beizutragen. Es ist wichtig, die eigenen Innovationsfähigkeiten der Union auf allen Ebenen zu stärken, da dadurch unsere Abhängigkeit von Software aus Drittstaaten verringert und die Einhaltung unserer hohen Rechtsstandards sichergestellt wird. Durch den Einsatz digitaler Technologien wurden die Möglichkeiten von Kriminellen erweitert, da eine größere Anonymität gegeben ist, die es Strafverfolgungsbehörden erschwert sie aufzuspüren. Die EVP-Fraktion ist der Auffassung, dass unter der Voraussetzung angemessener Sicherheitsmaßnahmen, mit denen für die Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten gesorgt wird, bei der Verhinderung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität der Einsatz moderner technischer Instrumente, einschließlich vorausschauender Polizeiarbeit, möglich sein sollte.

In Zeiten, in denen bei jeder Ermittlung von organisierter Kriminalität Daten eine Rolle spielen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die zuständigen Behörden auf diese Daten zugreifen können. Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters des Internets werden relevante Daten häufig in einem anderen Rechtsgebiet gespeichert als in dem, in dem das Verbrechen begangen wurde oder die Staatsanwaltschaft ansässig ist. Was den Zugriff auf Daten betrifft, so werden die Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden durch Rechtshilfeabkommen und die Europäische Ermittlungsanordnung nicht mehr erfüllt, da die Verfahren langwierig sind und relevante Daten häufig gelöscht werden, bevor der Anbieter einen Antrag auf Datensicherung oder Datenerstellung erhält. Die EVP-Fraktion fordert daher einen schnellen Abschluss der lang andauernden Verhandlungen über das Paket über elektronische Beweismittel, mit dem Strafverfolgungsbehörden und der Justiz Instrumente zur Verfügung gestellt werden, mit denen sie schneller relevante Daten über kriminelle Handlungen erhalten können. Wir verfolgen die Erörterungen im Rat zur weiteren Vorgehensweise bei der Vorratsdatenspeicherung und fordern die Kommission nachdrücklich auf, Vorschläge für mögliche Lösungen zu unterbreiten, mit denen die Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz erfüllt werden und gleichzeitig die Rechtsprechung des EuGH in dieser Angelegenheit berücksichtigt wird.

Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass Gruppierungen der organisierten Kriminalität zunehmend Datenschutztechnologien wie etwa Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und „Onion-Routing“ einsetzen, um online ihre Identität zu verschleiern. Die EVP-Fraktion unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit und zur Sicherung von Privatsphäre und Datenschutz im Online-Bereich. Wir sind jedoch auch der Ansicht, dass der „Grundsatz der Waffengleichheit“ gelten muss, und fordern die Kommission daher auf, zu untersuchen, ob eine rechtliche Lösung gefunden werden kann, bei der die Strafverfolgungsbehörden unter Berücksichtigung von Grundrechten rechtmäßig und gezielt Zugriff auf benötigte Daten erhalten können. Außerdem fordert die EVP-Fraktion die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre zuständigen Behörden ausreichend auszustatten, u. a. mit technologischen Instrumenten, Fachkenntnissen und Schulungen, sodass diese ihre Aufgaben erfüllen und rechtmäßigen Zugriff auf verschlüsselte Daten im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität erhalten können. Was Schulungen angeht, sollten Strafverfolgungsbehörden auch die Fachkenntnisse von CEPOL nutzen.

Hochgefährliche Kriminelle Netzwerke

Ein immer häufigeres Problem sind in vielen Mitgliedstaaten kriminelle Netzwerke, von denen ein hohes Risiko ausgeht, insbesondere mafiaartige, auf Ethnie und Familie beruhende Organisationen und sonstige strukturierte Netzwerke, die an Korruption, Gewalttaten, Drogen-, Menschen- und Waffenhandel sowie Geldwäsche beteiligt sind. In vielen dieser Netzwerke gelten zudem parallele Rechtssysteme und Ehrenkodexe, durch die die Rechte und Freiheiten anderer, insbesondere von Mädchen und Frauen, eingeschränkt werden.

Europol berichtet über die Aktivitäten hochgefährlicher krimineller Netze auch im Zusammenhang mit Handel und Ausbeutung von Kindern. Die meisten Fälle werden aus Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Rumänien und der Slowakei berichtet. Die EVP-Fraktion beklagt den Einsatz von Kindern für grenzüberschreitende Kriminalität und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Kinderschutzdienste zu stärken, um zu verhindern, dass Minderjährige von kriminellen Netzwerken angeworben und ausgebeutet werden, z. B. von Familienclans zum Betteln, für Verbrechen, sexuellen Missbrauch oder Scheinehen, und entsprechende Fälle zu ermitteln. Es ist von entscheidender Bedeutung, die angeworbenen Opfer krimineller Netzwerke so früh wie möglich zu ermitteln. Dass es Europol künftig möglich ist, unmittelbar Informationen mit Privatpersonen auszutauschen, um die Verbreitung von Material im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern zu bekämpfen, ist in dieser Hinsicht ein wichtiger Schritt. Darüber hinaus müssen die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten, um dem Modus operandi von Familienclans etwas entgegenzusetzen, bei dem diese die geographische Ausdehnung ihres Netzwerkes über mehrere Mitgliedstaaten oder sogar außerhalb der EU ausnutzen, um die Minderjährigen auszutauschen und so Verbrechen zu erleichtern und ihre Identität zu verschleiern.

In dieser Hinsicht ist die EVP-Fraktion auch der Auffassung, dass durch fehlende entschlossene Maßnahmen gegen Zwangsbettelei auch dazu beigetragen wird, die Gewinnströme für kriminelle Netzwerke aufrechtzuerhalten und die Ausbeutung von schutzlosen Personen und Kindern zu verstärken. Die EVP-Fraktion fordert die Kommission daher auf, gemeinschaftliche Maßnahmen gegen die Zwangsbettelei in der Union zu unterbreiten.

Die EVP-Fraktion begrüßt die Entscheidung des Rates, kriminelle Netzwerke, von denen ein hohes Risiko ausgeht, im EU-Maßnahmenzyklus für organisierte und schwere internationales Kriminalität/EMPACT für 2022–2025 als Priorität zu benennen, da dadurch die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, den Einrichtungen und Behörden der Union sowie in Drittländern bei der Bekämpfung hochgefährlicher Krimineller verbessert und gestärkt wird. Neben der Unterstützung, die Europol bereits heute für Ermittlungen der Mitgliedstaaten zur Verfügung stellt, sollte innerhalb von Europol eine Spezialeinheit gegründet werden, die sich insbesondere mit kriminellen Netzwerken, von denen ein hohes Risiko ausgeht, befasst, um Wissen und Erfahrungen zu deren Ermittlung und Bekämpfung zu gewinnen.

Des Weiteren begrüßt die EVP-Fraktion, dass Umweltkriminalität ebenfalls eine Priorität im EU-Maßnahmenzyklus/EMPACT für 2022–2025 ist, da viele kriminelle Netzwerke auch am illegalen Abladen von Chemieabfällen aus der Produktion synthetischer Drogen, am illegalen Handel mit Müll sowie bedrohten Tier- und Pflanzenarten beteiligt sind. In diesem Zusammenhang fordert die EVP-Fraktion größere Wachsamkeit und verstärkte Bemühungen bei der Bekämpfung von Umweltkriminalität.

Organisierte Eigentumskriminalität trägt bei einfachen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zu einem Gefühl der Unsicherheit bei. In einer vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebenen Studie wird hervorgehoben, dass ein ganzheitlicher Ansatz der Mitgliedstaaten gebraucht werde, der dazu geeignet sein solle, Gelegenheiten für Verbrechen zu verringern, diese zu verhindern und zu begrenzen. In diesem Zusammenhang empfiehlt die EVP-Fraktion weitere Maßnahmen auf Unionsebene, beispielsweise die Einrichtung gemeinschaftlicher Datenbanken über wertvolle Vermögenswerte, wie etwa Autos oder Motorboote, sodass Strafverfolgungs- und Zollbehörden in den Mitgliedstaaten gestohlene Güter identifizieren können. Dadurch wird die Zahl der Anklagen steigen und das Sicherheitsgefühl der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gestärkt werden.

Die Kommission hat Feuerwaffen als „Fundament der organisierten Kriminalität in Europa“ bezeichnet. Die 2017 verabschiedete Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie enthält u. a. Bestimmungen zum hohen Risiko, dass akustische Waffen und andere Arten von nicht scharfen Waffen in echte Feuerwaffen umgebaut werden können. Die Mitgliedstaaten haben die Feuerwaffen-Richtlinie allerdings nicht vollständig umgesetzt und angewandt. Die EVP-Fraktion erwartet, dass die Kommission für die vollständige Umsetzung der Feuerwaffen-Richtlinie sorgt, insbesondere der Bestimmungen zu nicht scharfen Waffen. Außerdem begrüßt und unterstützt die EVP-Fraktion die im Aktionsplan der Kommission zum Handel mit Feuerwaffen 2020–2025 dargelegten Maßnahmen.

Wirksame Grenzkontrollen

Waffen, Drogen, andere illegale Güter und Menschen, darunter Kinder, werden regelmäßig in die EU geschmuggelt und dienen kriminellen Netzwerken als Haupteinkommensquelle. Eine wirksamere Kontrolle an den Außengrenzen der EU, einschließlich systematischer Prüfungen anhand der relevanten Informationssysteme, insbesondere des Einreise-/Ausreisesystems und Eurodac, ist entscheidend, um Schmuggel zu erkennen und zu verhindern und so kriminelle Netzwerke entscheidend zu schwächen. Um Schmuggel und illegalen Handel wirksam zu bekämpfen, ist in diesem Zusammenhang eine bessere nachrichtendienstliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, Drittstaaten und EU-Behörden erforderlich, beispielsweise auch in Foren zum informellen Informationsaustausch.

Die EVP-Fraktion begrüßt die von der Kommission am 14. Dezember 2021 vorgelegte Überarbeitung des Schengener Grenzkodex. Die EVP-Fraktion wird sich für einen konsolidierten Schengener Grenzkodex einsetzen, mit dem die Einreise von Drittstaatsangehörigen, die eine ernsthafte Bedrohung für die innere Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in der Europäischen Union darstellen, tatsächlich verhindert wird.

Die EVP-Fraktion begrüßt die Absicht der Kommission, die Richtlinie 2004/82/EG über Angaben über beförderte Personen zu überarbeiten, da es sich um ein wichtiges Instrument für die Bekämpfung von Schmuggel und Menschenhandel handelt, und empfiehlt, dem Schmuggel und Menschenhandel von unbegleiteten Minderjährigen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der Rechnungshof ermittelte jüngst Defizite bei den Beiträgen der Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf Daten- und Informationsaustausch, die sich auf die Arbeit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) und deren Sicherung der Außengrenzen der EU auswirken. Diese Defizite müssen in Angriff genommen werden, damit die Agentur ihre Aufgaben besser erfüllen kann. Frontex ist eine Schlüsselagentur der EU und muss, insbesondere im Hinblick auf die Personalausstattung, weiter gestärkt werden, um den wachsenden Druck an den Außengrenzen bewältigen zu können. In diesem Zusammenhang unterstützt die EVP-Fraktion vollumfänglich die Einrichtung der ständigen Reserve aus 10 000 Mitarbeitern bis 2027. Angesichts der zunehmenden Verantwortung und Anforderungen an die Agentur in einem immer komplexeren geopolitischen Kontext sollte die Kommission Leitlinien zu diesen sich verändernden Herausforderungen unterbreiten und damit die in unserem Interesse entsandten Beamten unterstützen.

Es ist von wesentlicher Bedeutung, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Grenzkontrollen und bei der Bekämpfung von Netzen für illegalen Handel- und Schmuggel zu verbessern. Die Zusammenarbeit bei Untersuchungen, Ermittlungen und Anklage muss sowohl innerhalb der EU als auch mit Drittstaaten verbessert werden, und es muss damit auf die Führungsebene und die Verhängung von Strafen abgezielt werden, sodass neu angeworbene Mitglieder krimineller Netze abgeschreckt werden. In diesem Zusammenhang begrüßt die EVP-Fraktion die von der Kommission vorgelegte Strategie der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels (2021–2025) und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen bei der Bekämpfung von Menschenhandel und Schmuggel zu intensivieren.

Die Freizügigkeit ist eines der Grundrechte der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Der Schutz der Freizügigkeit bedeutet, sie für diejenigen einzuschränken, die sie missbrauchen. Ein Mitgliedstaat sollte es leichter haben, Unionsbürger, die für auf seinem Staatsgebiet begangene Verbrechen verurteilt wurden, auszuweisen und deren Wiedereinreise zu untersagen. Hierfür ist eine Vertragsänderung erforderlich, die allerdings nötig ist, um den Missbrauch der Freizügigkeit durch Kriminelle zu verhindern. Außerdem sollten für ein Verbrechen in einem Mitgliedstaat verurteilte Unionsbürger die Haftstrafe im Allgemeinen im Land ihrer Staatsangehörigkeit verbüßen. Hierfür ist eine Änderung des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates erforderlich.

In Netzwerken organisierter Kriminalität werden gefälschte oder verfälschte Reiseunterlagen, einschließlich Reisepässen, Personalausweisen, Schengen-Visa und Aufenthaltsgenehmigungen, genutzt, um Menschen in die Europäische Union zu schleusen. Die 2019 angenommenen EU-Regelungen zur weiteren Harmonisierung von durch die Mitgliedstaaten ausgestellten Personalausweisen und Aufenthaltsunterlagen und zur Verbesserung ihrer Sicherheit werden bei der Bekämpfung von Urkundenfälschung hilfreich sein. Außerdem werden durch die Einrichtung des gemeinsamen Speichers für Identitätsdaten und des Detektors für Mehrfachidentitäten die Möglichkeiten der Polizei und der Grenzschutzbehörden, Drittstaatsangehörige zu identifizieren und Identitätsbetrug zu ermitteln, deutlich gestärkt. Zur wirksamen Abschreckung von Urkundendelikten sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. Die Mitgliedstaaten müssen ihren zuständigen Behörden ausreichende Ressourcen zur Verfügung stellen, damit diese Identitäts- und Urkundendelikte erkennen, verhindern und verfolgen können. Des weiteren sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass in ihrem nationalen Recht angemessene Strafen sowohl für Verfälschung und Fälschung von Identitätsdokumenten als auch für den Gebrauch solcher verfälschten und gefälschten Dokumente vorgesehen sind. Die Einrichtung des neuen Europäischen Informationssystems und dessen Interoperabilität sowie die Überarbeitung der bestehenden EU-Datenbanken sollten bis 2023 erfolgen. Die EVP-Fraktion betont insbesondere, dass es wichtig ist, die Überarbeitung der Datenbank EURODAC so bald wie möglich abzuschließen.

Zusätzlich zur Forderung von Maßnahmen gegen Urkundenfälschung und die illegale Einreise in das Unionsgebiet fordert die EVP-Fraktion erneut, die sogenannten „goldenen Visa“ und „Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren“, die nach wie vor von vielen Mitgliedstaaten angewandt werden, zu beenden, da diese häufig von Gruppierungen der organisierten Kriminalität außerhalb der EU für Geldwäsche, Korruption und Steuerhinterziehung genutzt werden.

Stärkere Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und mit Drittstaaten

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten hat sich während der COVID-19-Pandemie als außerordentlich wertvoll erwiesen. Um eine engere Zusammenarbeit zu fördern und die teilnehmenden Beamten bei ihrem Einsatz zu unterstützen, sollte das von Erasmus inspirierte und von CEPOL verwaltete Austauschprogramm für Polizeibeamte weiter gefördert und ausgeweitet werden. Aus der bereits bestehenden Zusammenarbeit zwischen bestimmten Mitgliedstaaten können Erkenntnisse für die weitere Zusammenarbeit gewonnen werden. Als Symbol für den europäischen Mehrwert sollte ein gemeinsames Einsatzabzeichen eingeführt werden.

Durch die Erfolge der Operation Trojan Shield und die erfolgreichen gemeinsamen Ermittlungen der niederländischen und französischen Polizei mit Unterstützung von Europol und Eurojust, bei denen in ein in kriminellen Netzwerken vielgenutztes, verschlüsseltes Telefonnetzwerk („Encrochat“) eingedrungen werden konnte, wird die Bedeutung einer fortgesetzten engen Zusammenarbeit der Polizei und Justiz zwischen den Mitgliedstaaten und mit internationalen Partnern hervorgehoben. Hierzu gehört nach seinem Austritt aus der EU auch das Vereinigte Königreich.
Der Austausch von Daten und einschlägigen Informationen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und relevanten Drittländern sind Voraussetzung für die wirksame Zusammenarbeit bei der Verhinderung, Erkennung, Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender Kriminalität. In diesem Zusammenhang bedauert die EVP-Fraktion, dass die operative Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Behörden der Union sowie den zuständigen nationalen Behörden und Drittländern in den letzten Jahren behindert wurde. Dies liegt daran, dass es aufgrund der Regelungen und Grundsätze des geltenden Datenschutzrechts der Union und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs schwierig ist, in diesem Bereich internationale Vereinbarungen mit Drittländern zu schließen.

Die EU braucht ein Datenschutzrecht, bei dem auch der dringende Bedarf nach engerer Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zum Schutz ihrer Bürger und der inneren Sicherheit berücksichtigt wird. Es ist entscheidend, dass Europol im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität weiterhin personenbezogene Daten mit Drittländern austauscht.

Die EVP-Fraktion begrüßt daher die Annahme der ersten Angemessenheitsentscheidung der Kommission zum Vereinigten Königreich gemäß der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung im Juni 2021, da hierdurch weiterhin personenbezogene Daten zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität weitergegeben werden können. Wir verfolgen die fortgeschrittenen Verhandlungen über ein internationales Abkommen, in dessen Rahmen Europol mit Neuseeland personenbezogene Daten austauschen können wird. Gleichzeitig bedauern wir, dass in den letzten drei Jahren bei den Verhandlungen mit acht Ländern in der Region Naher Osten und Nordafrika, insbesondere Israel, keine oder nur sehr geringe Fortschritte erzielt wurden.

In einigen Mitgliedstaaten, wie etwa den Niederlanden und Schweden, gab es einen Anstieg an Tötungsdelikten, insbesondere aufgrund eines Anstiegs an Tötungsdelikten mit Schusswaffengebrauch. Illegale Schusswaffen werden hauptsächlich vom Westbalkan, aus der Ukraine und aus der Republik Moldau in die Europäische Union geschmuggelt. Um diesen Zyklus zu durchbrechen, ist es entscheidend, die operativen Fähigkeiten der zuständigen Behörden in diesen Drittländern zu stärken und die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zu verbessern.

Wie erwähnt hat die Mehrheit der Mitglieder krimineller Netzwerke, die in der Union aktiv sind, ihren Ursprung im Westbalkan, in Osteuropa oder in Nordafrika. Drittländer, die der Östlichen Partnerschaft angehören oder den Status eines Bewerberlandes haben, müssen ihre Tätigkeit zur Bekämpfung krimineller Netzwerke und deren Anwerbungsmaßnahmen intensivieren. Die EU wiederum sollte Drittländer bei ihren Maßnahmen zur Bekämpfung von Netzwerken organisierter Kriminalität unterstützen und hierbei auf den „mehr für mehr“-Grundsatz aufbauen.

Menschenhandel ist ein in hohem Maße internationales und grenzüberschreitendes Verbrechen, das mit Herausforderungen in Bezug auf Erkennung, Ermittlung, Beweisaufnahme, Rechtsprechung, Auslieferung und Rechtshilfe verbunden ist. Die EVP-Fraktion fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Zusammenarbeit untereinander sowie mit den EU-Behörden, insbesondere Europol und Eurojust, zu verstärken. In diesem Zusammenhang erwartet die EVP-Fraktion einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die reibungslose Übertragung von Strafverfahren zwischen den Mitgliedstaaten, der für die zweite Jahreshälfte 2022 vorgesehen ist. Außerdem betont die EVP-Fraktion, dass enge Zusammenarbeit und Kontakte mit Drittländern entscheidend sind, um Menschenhandel zu verhindern, Menschenhandel und Schmuggelnetzwerke zu zerschlagen und die Verantwortlichen anzuklagen. Die EVP-Fraktion wird die vollständige Umsetzung des Instruments „NDICI-Europa in der Welt“ genau verfolgen.

FAZIT

Die nationale Sicherheit liegt hauptsächlich in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, aufgrund der Gefahren, die von der organisierten Kriminalität für die EU ausgehen, ist jedoch eine gemeinsame europäische Antwort erforderlich. Die Tätigkeiten grenzüberschreitender krimineller Netzwerke stellen eine ernste Gefährdung der inneren Sicherheit der Europäischen Union dar.

Eine entscheidende Maßnahme bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität besteht darin, die Geschäftsmodelle der kriminellen Netzwerke zu unterbinden und dafür zu sorgen, dass sich Kriminalität nie auszahlt. Es wird ein umfassender Ansatz zur Verfolgung der Finanzströme erforderlich sein, um Vermögenswerte einzufrieren und zu beschlagnahmen und die Führung dieser Netzwerke ins Visier zu nehmen. Darüber hinaus muss die Union ihren Kampf gegen die Korruption intensivieren, da diese eine echte Bedrohung für die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie in der Europäischen Union darstellt.

Bestehenden Behörden und Einrichtungen, wie etwa Europol, Eurojust, der EUStA und OLAF, kommt eine zentrale Rolle bei der Untersuchung und Verfolgung von Verbrechen gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union sowie bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren Ermittlungen und der Strafverfolgung zu. Es ist von entscheidender Bedeutung, dafür zu sorgen, dass die Behörden und Einrichtungen die Mittel, das Personal und die rechtlichen Rahmenbedingungen haben, die für die wirksame Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.

Neben den operativen Instrumenten und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten benötigt die Europäische Union eine echte, operative und funktionsfähige Polizei, die die Arbeit der Mitgliedstaaten ergänzt. Die zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität erforderlichen Gesetze und rechtlichen Bestimmungen müssen vorhanden sein.

Eine der wichtigsten Aufgaben der EU besteht darin, für die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Die EVP-Fraktion ist die einzige politische Kraft, die umfassende politische Lösungen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität bieten kann. Unser Ziel ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger vor den Gefahren der organisierten Kriminalität und krimineller Netzwerke sicher sind.

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