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26.11.2024
Sie hat nicht nein gesagt
Wichtiger Hinweis
Dieser Text wurde automatisch übersetzt.
Ein Mann entreißt einer Frau ein Telefon. Bei der Verhandlung verteidigt er sich mit den Worten: "Sie hat nicht nein gesagt." Er wird für schuldig befunden. Ein Mann vergewaltigt eine Frau. Bei der Verhandlung verteidigt er sich genauso: "Sie hat nicht nein gesagt." Der Mann kommt vielleicht frei davon. So sieht es im Grunde genommen in 13 Ländern der Europäischen Union aus. Diese beunruhigende Realität liegt Fällen wie dem von Gisèle Pélicot zugrunde, einer französischen Frau, die von ihrem Ehemann und mehr als 50 anderen Personen in ihrem Haus über zehn Jahre hinweg unter Drogen gesetzt und wiederholt vergewaltigt wurde. Unglaublich, dass ihre Angreifer ungestraft davonkommen konnten.
Wie ist das möglich? Das ist entsetzlich einfach. Frankreich gehört zu den EU-Mitgliedstaaten, die sich dagegen gewehrt haben, die Einwilligung als Eckpfeiler der Definition von Vergewaltigung in der Richtlinie der Europäischen Kommission festzulegen. Stattdessen definiert das französische Recht Vergewaltigung als jede sexuelle Handlung, die "durch Gewalt, Nötigung, Drohung oder Überraschung" erfolgt. Ohne diesen wichtigen ausdrücklichen Hinweis auf die Einwilligung bietet das Gesetz den Frauen nur einen schwachen und unzuverlässigen Schutz.
Das französische Recht definiert Vergewaltigung als jede sexuelle Handlung, die "durch Gewalt, Nötigung, Drohung oder Überraschung" begangen wird. Ohne diesen wichtigen ausdrücklichen Verweis auf die Einwilligung bietet das Gesetz den Frauen nur einen schwachen und unzuverlässigen Schutz.
Das Ergebnis? Obwohl Vergewaltigungen häufig vorkommen - in Frankreich wurden im letzten Jahr 25.000 Vergewaltigungen gemeldet - kommt es nur selten zu Verurteilungen. Im Fall von Gisèle Pélicot wurden ihre Täter nur aufgrund von Videobändern, die im Besitz ihres Mannes gefunden wurden, und seines eigenen Geständnisses verurteilt. Ohne diese Beweise hätte es das Rechtssystem erschreckend einfach gemacht, zu behaupten: "Sie hat nicht Nein gesagt".
Manche mögen einwenden, dass "nein" nur ein Wort ist, aber die Zahlen sprechen eine ernüchternde Sprache. Die französischen Behörden haben im vergangenen Jahr 114 000 Opfer sexueller Gewalt registriert, darunter 25 000 angezeigte Vergewaltigungen. Experten halten diese Zahlen jedoch für konservativ, da die meisten Vergewaltigungen aufgrund unzureichender Beweise nicht zur Anzeige gebracht werden. In Fällen von Vergewaltigung ist es oft schwierig, handfeste Beweise zu sammeln. Ist es da ein Wunder, dass etwa 80 Prozent der Frauen keine Anzeige erstatten, wenn die Definition von Vergewaltigung keine Zustimmung vorsieht?
Ohne das Element des Einverständnisses werden 80 % der Opfer, die Anzeige erstatten, noch vor Abschluss der Ermittlungen eingestellt. Welche Chance haben Frauen, wenn die Definition von Vergewaltigung eng, uneinheitlich und offen für die Verteidigung "sie hat nicht nein gesagt" ist?
Einvernehmliche Vergewaltigungsgesetze gibt es bereits in Deutschland, Schweden und anderen europäischen Ländern. Nachdem Schweden dieses Gesetz 2018 eingeführt hatte, begleitet von einer Kampagne, die betonte: "Sex ist immer freiwillig; wenn nicht, ist es ein Verbrechen", stieg die Zahl der Vergewaltigungsanzeigen sprunghaft an und die Verurteilungen nahmen um 75 Prozent zu.
Seien wir ehrlich. Wir alle wissen seit langem, dass Vergewaltigungen, eines der abscheulichsten Verbrechen, nicht immer von Fremden im Dunkeln mit einer Pistole oder einem Messer begangen werden. Zwei Drittel der Vergewaltigungen finden in Privathaushalten statt, im Hellen und ohne offensichtliche Gewalt. Wir wissen das, aber es braucht immer noch schreckliche Fälle wie den Fall La Manada 2016 in Spanien und jetzt den Fall Gisèle Pélicot in Frankreich, um dieses entscheidende Element der Zustimmung auf die Titelseiten zu bringen. Trotz der erdrückenden Beweislage und des öffentlichen Drucks gehen die Fortschritte nur langsam voran. Tief verwurzelte Geschlechterstereotypen, wirtschaftliche Abhängigkeit und fehlende Unterstützungssysteme, insbesondere in ländlichen Gebieten, erschweren den Opfern die Suche nach Gerechtigkeit. Die Angst vor Stigmatisierung und unzureichende Meldesysteme führen dazu, dass über zwei Drittel der Opfer schweigen.
Zwei Drittel der Vergewaltigungen finden in Privathaushalten, bei Licht und ohne offensichtliche Gewaltanwendung statt. Wir wissen das, aber es braucht immer noch schreckliche Fälle wie den Fall La Manada 2016 in Spanien und jetzt den Fall Gisèle Pélicot in Frankreich, um dieses entscheidende Element der Zustimmung auf die Titelseiten zu bringen.
Allgemeingültige Gesetze, die auf einer klaren, einwilligungsbasierten Definition von Vergewaltigung beruhen, würden dieses Schweigen brechen. Sie würden bedeuten, dass wir Opfer wie Gisèle Pélicot und die Tausenden von anderen Opfern, die derzeit das Gefühl haben, dass das Gesetz sie nicht verteidigt, sondern eine Lotterie ist, endlich angemessen schützen können - in der Regel gegen sie.
Das Europäische Parlament setzt sich gemeinsam mit der EVP-Fraktion für eine Zukunft ein, in der das Leid von Frauen nicht mehr mit Schweigen oder Zweideutigkeit beantwortet wird. An diesem 25. November, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, wollen wir uns dafür einsetzen, dass das Argument "Sie hat nicht Nein gesagt" nicht mehr gilt. Alle Frauen wissen, dass Schweigen keine Zustimmung bedeutet. Lassen Sie uns dazu nicht schweigen.
Redaktionshinweis
Mit 176 Mitgliedern aus allen EU-Mitgliedstaaten ist die EVP-Fraktion die größte Fraktion im Europäischen Parlament.
Ausschusskoordinatorin
Pressereferent(in) für den Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter und den Petitionsausschuss
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