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10.09.2020
Positionspapier der EVP-Fraktion zur GAP-Reform
Die EVP-Fraktion ist und bleibt die Stimme und die Verteidigerin der europäischen Landwirte und unserer ländlichen Gemeinden. Wir betrachten die Landwirtschaft als strategischen Bereich. Wir glauben an eine multifunktionale Gemeinsame Agrarpolitik, in deren Mittelpunkt die landwirtschaftlichen Familienbetriebe in Europa stehen und durch die Landwirte in die Lage versetzt werden, das zu machen, was sie am besten können: Sie erzeugen die hochwertigen Lebensmittel, für die wir berühmt sind. Unsere Fraktion steht für einen vielfältige, wettbewerbsorientierte Branche, die sichere und hochwertige Lebensmittel in ausreichenden Mengen erzeugt und gleichzeitig die berechtigten gesellschaftlichen Anliegen im Hinblick auf die Umwelt, den Klimawandel und das Tierwohl berücksichtigt. Diese Herausforderungen müssen wir gemeinsam mit unseren Landwirten bewältigen. Wir müssen nachhaltige Produktionsstrukturen fördern und Anreize dafür schaffen, dass Beiträge zu den Zielen in den Bereichen Klima, biologische Vielfalt und Umwelt geleistet werden.
1. Grüne Architektur, globales Umweltbudget
Die Debatte über die grüne Architektur ist von großem gesellschaftlichen Interesse, wird von den Medien aufmerksam verfolgt und äußerst kontrovers geführt. Daher ist es wichtig, einen Ausgleich zwischen den Forderungen der Gesellschaft, denehrgeizigen Klima- und Umweltzielen und den Interessen der Landwirte zu finden. Das globale Umweltbudget (GEB, Global Environmental Budget) hätte in dieser Debatte eine solche ausgleichende Wirkung.
Es handelt sich um ein innovatives Konzept, das in den Abstimmungen des Ausschusses im Jahr 2019 keinen Niederschlag gefunden hat. Ein nationaler Strategieplan soll ein Gesamtkonzept vonInterventionen und Finanzmittel aus beiden Säulen beinhalten. Ein einheitlicher Prozentsatz für Umwelt- und Klimaziele im Rahmen des GEB ist ein logischer Ansatz. Die Mitgliedstaaten könnten das GEB flexibel und nach ihren Bedingungen und Bedürfnissen maßgeschneidert nützen, um zum Erreichen der Umwelt- und Klimaziele nach Artikel 6 beizutragen.
Das GEB bietet die Möglichkeit, einen Kompromiss bei der Zuteilung von Finanzmitteln für umwelt- und klimabezogene Maßnahmen zu erreichen – ein wichtiger Aspekt für die öffentliche Beurteilung der Agrarreform. Ein weiterer Vorteil des GEB ist, dass die Aufteilung der finanziellen Mittel auf die beiden Säulen unerheblich wird (= Verteilungsgerechtigkeit), weil jeder Mitgliedstaat beiden Säulen denselben Gesamtprozentsatz zuweisen muss.
Folgende Interventionen sollten dem GEB zugerechnet werden:
Der Einfachheit halber sollte den einzelnen Interventionen keine unterschiedlichen Gewichtungen zugeordnet werden. Die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit sollte vom GEB ausgenommen werden, abgesehen von den 5 % Ackerland ohne produktive Elemente oder den Flächen, auf denen keine Pestizide oder Düngemittel verwendet werden und die im Rahmen der Konditionalität verpflichtend sind (die früheren ökologischen Vorrangflächen).
Wir befürworten einen Wert von 30 % für das GEB.
Um die Gefahr zu vermeiden, dass „die zweite Säule an Bedeutung verliert“, müssen mindestens 30 % der Ausgaben der zweiten Säule für das Klima und die Umwelt aufgewendet werden. So wäre es auch nicht mehr nötig, für Interventionen der ersten Säule einen Prozentwert für die verbindliche Zuteilung festzulegen.
Der Übertragung von Finanzmitteln zwischen den beiden Säulen kommt ebenfalls eine wichtige Rolle zu. Für Finanzmittel, die von Säule 1 auf Säule 2 übertragen werden, bestehen weiterhin keine Verpflichtungen zur Ko-Finanzierung.
Welche Anforderungen unter die Konditionalität fallen, wird eine äußerst umstrittene politische Frage bleiben. Elemente wie das Betriebsnachhaltigkeitsinstrument für Nährstoffe (FaST) oder ein prozentualer Mindestanteil für nicht produktives Land, die über die Verpflichtungen der Landwirte nach den Konditionalitätsregeln hinausgehen, sollen durch Öko-Regelungen erfasst werden.
Wir befürworten auf Ebene der Mitgliedstaaten einen Zielwert von 8 % für ökologische Vorrangflächen (nicht produktive Elemente oder Flächen, auf denen keine Pestizide oder Düngemittel verwendet werden). Im Allgemeinen sollten 5 % für Landwirte verbindlich sein, im Rahmen der bestehenden Ökologisierungsregeln sollte aber eine flexible Handhabung möglich sein. Die darüber hinausgehende Fläche sollte für die Mitgliedstaaten verbindlich sein und durch Anreize erreicht werden.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Öko-Regelungen attraktiv zu gestalten, um für eine starke Beteiligung der Landwirte zu sorgen. Finanzmittel, die nicht für diesen Zweck verwendet werden, sollten an andere Mitgliedstaaten neu verteilt werden. Wird beschlossen, das globale Umweltbudget nicht einzuführen, können Finanzmittel, die nicht für Öko-Regelungen verwendet werden, für Umweltmaßnahmen in der zweiten Säule zur Verfügung gestellt werden.
Wie sollte der „Menü-Ansatz“ der Öko-Regelungen gestaltet sein? Um den gemeinschaftlichen Charakter der GAP zu wahren und zu stärken, soll die Kommission berechtigt werden, per delegierten Rechtsakt einen Unionskatalog der Verfahren festzulegen, der mit Regeln im Basisrechtsakt im Einklang steht. Anhand dieses Unionskatalogs sollten die Mitgliedstaaten nationale Listen der Verfahren festlegen, die für Öko-Regelungen infrage kommen.
ANHANG III sollte im Wesentlichen beibehalten werden. Er beinhaltet die technischen Anforderungen, die im Rahmen der Konditionalität erfüllt werden müssen (GLÖZ und GAB) und dieie im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) angenommen wurden.. Im Interesse der Beibehaltung des gemeinschaftlichen Charakters der europäischen Agrarpolitik sollten Mitgliedstaaten nicht die Möglichkeit haben, weitere Anforderungen als Konditionalität zu ergänzen. Höhere Anforderungen sollten im Rahmen von Öko-Regelungen kompensiert werden.
Der Einfachheit halber sollte die Kombination von Öko-Regelungen und Konditionalität im Rahmen von „erweiterten Öko-Regelungen“ befürwortet werden. Da für Öko-Regelungen höhere Zielvorgaben bestehen, ist es nicht erforderlich, diese Maßnahmen im Rahmen der Konditionalität gesondert zu überprüfen.
2. Die soziale Dimension der GAP
EU funds should only be given to recipients who respect legal forms of employment. Other groups want to include employment legislation in conditionality to ensure that CAP support is not paid to farmers who employ workers illegally. It is not the task of European agricultural policy to implement national social policy; that is the sole responsibility of the Member States. Therefore, the disbursement of CAP funds cannot be linked to national labour or social legislation. Nevertheless, the agricultural sector also has a social responsibility to end illegal employment, respect legal labour standards and to protect seasonal workers. Farmers and agricultural enterprises that illegally employ workers shall not receive direct payments.
3. Klima
Wir befürworten, dass 40 % der GAP-Mittel für Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden. Die Definition ist noch zu klären. Außerdem begrüßen wir Unterstützungsmaßnahmen für den Schutz und die Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Torfflächen.
Wir unterstützen nachdrücklich die Idee, die Erzeugung und den Verbrauch europäischer Agrarerzeugnisse zu fördern, die zu einer gesunden Lebensweise beitragen., So könnten die Mitgliedstaaten zum Beispiel aufgefordert werden, unter anderem für Obst und Gemüse gezielt neue Merhwertsteuersätze anzuwenden.
4. Antimikrobielle Resistenz
Wir müssen die antimikrobielle Resistenz bekämpfen und dafür sorgen, dass der Gebrauch von Antibiotika reduziert wird. Mit der GAP müssen Anreize geboten werden, um die Landwirte beim Erreichen dieses Zieles zu unterstützen.
Frühzeitiges Handeln muss belohnt werden.
5. Förderung von Grünland
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, Grünland intensiver zu fördern, entweder über Zahlungen im Rahmen der ersten Säule oder attraktive Programme in der zweiten Säule. Die Mitgliedstaaten sollten aufgefordert werden, die letztere Möglichkeit hinsichtlich ihrer nationalen Klimaziele zu prüfen. Auf keinen Fall sollten die Direktzahlungen für Dauergrünland unter dem nationalen Durchschnitt der Zahlungen für die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit liegen. Grünland trägt dazu bei, die biologische Vielfalt zu schützen und den Klimawandel abzumildern.
Bei der Unterstützung sollten bürokratische Hürden vermieden werden, z. B. wenn aus Gründen der biologischen Vielfalt weitere Pflanzen auf Grünland vorhanden sind.
6. Verknüpfung mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“
Die Grundsätze der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie müssen sorgfältig geprüft werden. Wenn möglich, sollte zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Landwirte nach der Vereinbarung der neuen GAP vermieden werden. Es ist nützlicher, die Mitgliedstaaten mit Nachdruck aufzufordern, in ihren nationalen Strategieplänen angemessene Öko-Regelungen und Programme der zweiten Säule festzulegen. Wenn es für Landwirte allerdings zusätzliche Auflagen gibt, müssen die Mitgliedstaaten zusätzliche Finanzmittel bereitstellen.
7. Kürzung, Degressivität, Umverteilung
Zur Sicherstellung der gerechteren Verteilung der GAP-Mittel beschränkt sich der AGRI-Ausschuss auf zwei Instrumente: Die Reduzierung von Zahlungen (im Folgenden „Kürzung“) und die Umverteilungszahlung. Die von der Kommission vorgeschlagene Degressivität wurde aus dem Text gestrichen.
Mindestens 5 % der Direktzahlungsmittel der Mitgliedstaaten sind den Umverteilungszahlungen zuzuweisen. Eine Kürzung gibt es ab 100.000 EUR/Betrieb, nach Abzug der Kosten für Öko-Regelungen, Junglandwirte und 50 % der Arbeitskosten.
Wenn 10 % (d. h. 5 % mehr als der verbindliche Anteil) der nationalen Finanzausstattung für Umverteilungszahlungen verwendet werden, kann sich ein Mitgliedstaat gegen die Kürzung entscheiden. Die Vorteile der Umverteilungszahlung bestehen darin, dass sie unbürokratisch ist, unmöglich durch „kreative Auslegung“ der Rechtsvorschriften umgangen werden kann, verständlich ist und kleineren Betrieben zugutekommt.
Wir unterstützen den Standpunkt des AGRI, fordern allerdings eine Erhöhung des Mindestanteils der verbindlichen Umverteilungszahlungen auf 7 % und die Möglichkeit des Verzichts auf die Kürzung ab 12 %.
8. Aktive Landwirte
Wir müssen vermeiden, Geschäftsmodelle zu finanzieren, bei denen der Empfänger der Subventionen abgesehen von den Einnahmen keine besondere Verbindung zu seinem Betrieb hat. Wir befürworten den Kompromisstext, der von den Schattenberichterstattern erreicht wurde und nach dem ein Mindestmaß an landwirtschaftlicher Aktivität ausgeübt werden muss. Wir fordern die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, unter Aufsicht der Kommission eine Negativliste von Empfängern von Direktzahlungen vorzulegen, die von Direktzahlungen ausgeschlossen werden. Außerdem muss transparent gemacht werden, wenn ein Betrieb, dem Zahlungen der GAP zugutekommen, zu einer größeren, in erster Linie nicht landwirtschaftlich ausgerichteten Organisation gehört.
9. GAP-Strategiepläne, Leistungsüberwachung und Kontrollsysteme
Wir befürworten die Absicht, die GAP zum wirtschaftlichen Nutzen der Landwirte zu vereinfachen und zu modernisieren und die Erwartungen der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zu erfüllen. Dafür soll in den GAP-Strategieplänen ein Programmkonzept festgelegt und ein realistischer ergebnisorientierter Leistungsrahmen eingeführt werden. Wir betonen, dass derartige Vorschläge nicht dazu führen sollten, dass unsere Agrarpolitik zum Teil renationalisiert und die finanzielle Glaubwürdigkeit der GAP-Ausgaben gefährdet wird. Daher befürworten wir, dass gemeinsame Regeln, eine Reihe von Interventionen und Kontrollsysteme auf EU-Ebene erhalten bleiben. Indem wir Verwerfungen und unterschiedliche Verfahrensweisen in den Mitgliedstaaten verhindern, sorgen wir für die Gleichbehandlung der Landwirte.
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