Positionspapier der EVP-Fraktion: Die Zukunft der Kohäsionspolitik

07.10.2016

Positionspapier der EVP-Fraktion: Die Zukunft der Kohäsionspolitik

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EINLEITUNG

Wozu benötigen wir jetzt und in Zukunft Kohäsionspolitik?

Für die EVP-Fraktion ist Kohäsionspolitik eine Strukturpolitik, die Wachstum und wirtschaftliche Entwicklung in allen EU-Regionen fördert, was im Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 steht, und als wesentliches Instrument der EU für Investitionen in die Realwirtschaft darstellt. Kohäsionspolitik ist ein Ausdruck der europäischen Solidarität und verringert wirtschaftliche, soziale und territoriale Unterschiede. Sie ist außerdem eine Politik im echten und gemeinsamen europäischen Eigeninteresse, um Beschäftigung und Wachstum in ganz Europa zu sichern, wobei keine Region zurückbleibt.

Infolge der Staatsschulden- und Finanzkrise sind öffentliche Investitionen deutlich zurückgegangen, wodurch ESI-Fonds und ihre jeweilige Kofinanzierung auf einzelstaatlicher Ebene in den meisten Mitgliedstaaten zum wichtigsten Instrument für öffentliche Investitionen geworden sind, was sich direkt auf das Leben der Bürger auswirkt. Kohäsionspolitik trägt beständig zu intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum bei, was auch nach 2020 noch Mehrwert liefern wird. Das unterstreicht die Bedeutung einer engen Verbindung zwischen Kohäsionspolitik und der Verwirklichung gemeinsamer europäischer Ziele.

DERZEITIGE KOHÄSIONSPOLITIK

Stärken: ergebnisorientierter Politikrahmen

Die EVP-Fraktion hat bei der Gestaltung der Kohäsionspolitik für 2014–2020 eine führende Rolle gespielt und ist ein entschiedener Befürworter von thematischer Konzentration. Dabei werden Investitionen auf spezielle Ziele und Prioritäten ausgerichtet, die den für dieses Thema festgelegten Leistungsindikatoren und Zielen entsprechen, wodurch die Kohäsionspolitik zu einer ergebnisorientierten Politik wird.

Wir begrüßen den Einsatz gemeinsamer Output-Indikatoren, die Informationen liefern, die für alle Programme auf EU-Ebene aggregiert werden können, und so eine Grundlage für die Berichterstattung über Investitionen bilden. Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass diese Berichterstattung hinsichtlich der Qualität der Daten über diese gemeinsamen Output-Indikatoren verbessert werden muss.

Die EVP-Fraktion betont, dass die Umsetzung der operativen Programme der Kohäsionspolitik durch die im aktuellen Rahmen eingeführte leistungsgebundene Reserve verbessert werden könnte, der Zeitpunkt ihrer Zuweisung jedoch noch genauer überdacht werden müsste.

BEDENKEN

Der Regelungsrahmen für 2014–2020 wurde aufgrund lang andauernder Verhandlungen und einer verzögerten Einigung auf den MFR erst Ende 2013 verabschiedet. Infolgedessen konnten operative Programme nicht rechtzeitig begonnen werden, und ein hoher Betrag an Mitteln für Verpflichtungen musste von 2014 auf 2015 übertragen werden, damit er nicht verlorengeht.

Wir sind besorgt über das langsame Anlaufen der Umsetzung der operativen Programme der Kohäsionspolitik, das Auswirkungen auf die Umsetzung der Politik vor Ort hatte. Wir sehen es als entscheidend an, den Sachstand bezüglich der Umsetzung zu kennen; daher fordern wir ein besseres und umfassenderes offenes Datenportal, das in Echtzeit aktualisiert werden sollte.

Durch die verzögerte Umsetzung erhöht sich auch das Risiko, ab 2017 wieder einen unhaltbar hohen Rückstau zu erhalten. Durch die Annahme vieler operativer Programme mittels des Übertragungsverfahrens und die Übertragung von 2014 nicht zugewiesenen Mitteln für Verpflichtungen auf 2015 erhöht sich das Risiko einer Aufhebung von Mittelbindungen 2018 beträchtlich.

Die EVP-Fraktion ist auch besorgt über die langsame Benennung von Behörden für die operativen Programme, wodurch zwar theoretisch die Einleitung der Umsetzung nicht verhindert wird, jedoch die Ausführung von Abschlagszahlungen, die durchgängig zum Anlaufen von Investitionen beitragen.

VORSCHLÄGE FÜR DRINGENDE MASSNAHMEN

Für die zweite Hälfte des Programmplanungszeitraums fordern wir die Kommission auf, angemessene Legislativvorschläge vorzulegen, durch die die langfristige strategische Planung in der Kohäsionspolitik nicht behindert wird.

  • Die EVP-Fraktion unterstützt die Stabilität von Regeln, die nur selektiv geändert werden sollten, wenn dies wirklich erforderlich ist.
  • Es müssen neue Möglichkeiten der Vereinfachung geprüft werden, um den Verwaltungsaufwand für Behörden und Begünstigte zu reduzieren und die Zugänglichkeit von Mitteln zu erhöhen:
  • Reduzierung von bürokratischem Aufwand, Zeit und Kosten durch Reduzierung der Anzahl der Antragsformulare und der Verfahren zur Bewertung/Genehmigung/Vertragsvergabe;
  • Stärkung der E-Kohäsion;
  • Reduzierung und Optimierung der Kontroll-, Überwachungs- und Berichterstattungstätigkeiten in den Mitgliedstaaten, z. B. durch verstärkte Digitalisierung und Standardisierung von Verfahren;
  • Verringerung der Anforderungen an Begünstigte in Bezug auf Daten und Informationen bei Antragstellung und Berichterstattung, und Reduzierung der Anforderungen in Bezug auf die Archivierung von Dokumenten nach Abschluss eines Projekts;
  • möglichst weitgehende Harmonisierung der Vorschriften über Querfinanzierung;
  • weitere Klarstellung der Vorschriften über Finanzinstrumente;
  • Klarstellung, wie die Vorschriften über ESI-Fonds und staatliche Beihilfen kombiniert werden können;
  • Vereinfachung der EU-Finanzvorschriften;
  • Festlegung einer eindeutigen Unterscheidung zwischen Betrug und Fehlern.
  • Bei den Verfahren für die Änderung der operativen Programme muss eine gewisse Flexibilität vorgesehen werden, um die Möglichkeit der Reaktion auf sozioökonomische Entwicklungen zu verbessern.
  • Widersprüche zwischen einzelstaatlichen und EU-Finanzvorschriften sind zu vermeiden. Wenn es doch zu einem solchen Widerspruch kommt, sollten die EU-Finanzvorschriften Vorrang haben.
  • Die im jährlichen Haushaltsverfahren festgelegte Höhe der Mittel für Zahlungen muss dem aus früheren Verpflichtungen entstandenen Bedarf entsprechen, insbesondere gegen Ende des Zeitraums, wenn die Mitgliedstaaten mehr Zahlungsanträge einreichen. Die Kommission sollte einen Zahlungsplan bis 2023 erarbeiten, um zu verhindern, dass es einen Rückstau an ausstehenden Zahlungsansprüchen gibt.
  • Mittel, deren Mittelbindung aufgrund einer vollständigen oder teilweisen Nichtumsetzung der Maßnahmen, für die sie bestimmt waren, aufgehoben wurde, sollten wieder im EU-Haushalt verfügbar gemacht und von der Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens mobilisiert werden.
  • Wir fordern Flexibilität bezüglich der Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve, die für Programme, deren Ziele und Etappenziele erreicht wurden, früher erfolgen sollte.
  • Die Verwaltungskapazität muss beständig erhöht werden. In diesem Sinne müssen funktionale und flexible Lösungen für elektronische Behördendienste ausgebaut werden.
  • Im Sinne der Stärkung der nationalen und regionalen Behörden muss die Kommission eine umfassendere Rolle bei der Unterstützung und Beratung der Verwaltungen der Mitgliedstaaten deutlich vor Beginn der Umsetzung von Programmen erhalten.
  • Der Schwerpunkt auf der Schulung von Verwaltungen muss verstärkt werden. Die Leiter von Zahlstellen/regionalen Zahlungsbehörden sollten von der Kommission geschult und persönlich akkreditiert werden.
  • Synergien mit anderen politischen Strategien und Instrumenten, einschließlich Horizont 2020, EFSI und anderen Finanzinstrumenten, sollten verbessert werden, um mit den entsprechenden Investitionen eine möglichst hohe Wirkung zu erzielen; ein Ansatz der „Gleichbehandlung“ in Bezug auf Verfahren, z. B. über Vorschriften für staatliche Beihilfen, sollte zum Leitprinzip werden.
  • Die Methode der intelligenten Spezialisierung sollte ein Vorbild für die Umsetzung von politischen Strategien werden.
  • Die Sichtbarkeit der Kohäsionspolitik muss gesteigert werden. Alle rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Information und Kommunikation müssen sorgfältig umgesetzt werden, um für Transparenz und eine weite Verbreitung der Errungenschaften des Fonds zu sorgen.
  • Die Kohärenz und Konsistenz mit dem Europäischen Semester müssen verbessert werden, indem die Verbindung zwischen Kohäsionspolitik und länderspezifischen Empfehlungen dergestalt gestärkt wird, dass mit den Ausgaben der Kohäsionspolitik auf die in den länderspezifischen Empfehlungen festgelegten Prioritäten eingegangen wird. Außerdem sollte mit der Kohäsionspolitik die Unterstützung für Strukturreformen und technische Unterstützung beibehalten werden.

KOHÄSIONSPOLITIK NACH 2020

Die EVP-Fraktion setzt sich entschieden für die Beibehaltung einer starken, ausgewogenen Kohäsionspolitik nach 2020 ein.

Geltungsbereich

  • Die EVP-Fraktion betont, dass die Kohäsionspolitik nach 2020 eine EU-Investitionspolitik bleiben sollte, die alle Mitgliedstaaten und Regionen der EU abdeckt. Gleichzeitig sollte eines der Ziele der zukünftigen Kohäsionspolitik weiterhin in der Reduzierung der Unterschiede zwischen den europäischen Regionen und dem Verhindern des Entstehens neuer Unterschiede bestehen, wie in Artikel 174 des Vertrags (AEUV) vorgesehen. Wir bekräftigen, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen diesen beiden sich ergänzenden Zielen gefunden werden muss.
  • Finanzinstrumente sollten immer maßgeschneidert sein und die Fonds ergänzen, damit eine maximale Wirkung vor Ort erzielt wird.
  • Die EVP-Fraktion unterstützt die Verlängerung des Ansatzes thematischer Ziele und ist der Ansicht, dass neben den Zielen, die aktuelle politische Prioritäten in der EU widerspiegeln, ein spezielles territoriales Ziel benötigt wird, z. B. um die integrierte Entwicklung von Stadt und Land zu stärken.
  • In der zukünftigen Kohäsionspolitik sollten die Regionen weiterhin als NUTS-II-Regionen eingestuft werden, wobei die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden sollte, die NUTS-III-Klassifizierung für einige ausgewählte Prioritäten zu verwenden.
  • Das derzeitige System zur Einstufung von Regionen – weniger entwickelte Regionen, Übergangsregionen und stärker entwickelte Regionen – sollte beibehalten werden. Die neu geschaffene Kategorie der „Übergangsregionen“ hat ihre Relevanz unter Beweis gestellt und sollte beibehalten werden. Gleichzeitig fordern wir präzisere Indikatoren für die Leistungsmessung.
  • Der Anteil der Kohäsionspolitik am gesamten EU-Haushalt sollte in Zukunft beibehalten werden.

Geteilte Mittelverwaltung

  • Die EVP-Fraktion unterstützt einen reformierten Ansatz für die geteilte Verwaltung der Mittel des ESI-Fonds für den Zeitraum nach 2020 und fordert mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten in Bezug auf Änderungen der operativen Programme und eine differenzierte Behandlung der operativen Programme in Abhängigkeit von risikorelevanten Kriterien.

Vereinfachung

  • Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, die Rechtssicherheit zu erhöhen und das Potenzial der Kohäsionspolitik als einer Politik, die konkrete Ergebnisse liefert, voll auszuschöpfen, fordert die EVP-Fraktion Folgendes:
  • Die frühzeitige Annahme aller Vorschriften über Verwaltung und Kontrolle vor Beginn des neuen Finanzierungszeitraums;
  • ein klares und rechtsverbindliches „Nein“ zu jeglichem rückwirkenden Inkrafttreten neuer Vorschriften, einschließlich der Anwendung der Leitlinien der Kommission;
  • die Beibehaltung der Vorschriften über Verwaltung und Kontrolle über den Finanzierungszeitraum hinaus; das ständige Ändern der Regeln alle sieben Jahre führt zu Unsicherheit, Rückstaus und Fehlern;
  • die Beschränkung der EU-Vorschriften, die sehr klar und verlässlich sein sollten, auf das für die Verwirklichung der Ziele der Kohäsionspolitik erforderliche Maß; die Rolle des Gesetzgebers sollte gestärkt werden, und die Kommission sollte eindeutig weniger Vorschriften und Leitlinien veröffentlichen.

Ergebnisorientierte Haushaltsplanung

  • Die EVP-Fraktion setzt sich dafür ein, die Ergebnisorientierung der Kohäsionspolitik weiter voranzutreiben, indem das Arbeitsverfahren der thematischen Konzentration fortgesetzt wird. Programme und Projekte müssen den politischen Prioritäten und Zielen mit der größten potenziellen Hebelwirkung entsprechen, um den größten Mehrwert für Wachstum und Arbeitsplätze sowie für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu liefern.
  • Bei der Beurteilung der Förderfähigkeit von Projekten sollten die Projekte vorrangig ausgewählt werden, die Aspekte der wirtschaftlichen Entwicklung mit sozialen und territorialen Aspekten kombinieren.
  • Die gemeinsamen Output-Indikatoren für die Fonds müssen beibehalten werden, damit die Ergebnisse sichtbar und leicht nachweisbar sind.
  • Jegliche Überschüsse, die aus einer Nichtausschöpfung des EU-Haushalts oder aus Geldbußen resultieren, sollten als zusätzliche Einnahmen im EU-Haushaltsplan erfasst werden. Mittel, deren Mittelbindung aufgrund einer vollständigen oder teilweisen Nichtumsetzung der Maßnahmen, für die sie bestimmt waren, aufgehoben wurde, sollten wieder im EU-Haushalt verfügbar gemacht werden. Die EVP-Fraktion fordert die Kommission auf, diesbezüglich geeignete Legislativvorschläge vorzulegen.
  • Die Kohäsionspolitik sollte stärker horizontal ausgerichtet werden. Intelligente Spezialisierung sollte der führende Mechanismus im Kohäsionsprozess werden, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den weiter und weniger weit entwickelten Regionen und städtischen und ländlichen Gebieten und die EU-Integration erleichtert.
  • Es muss für verstärkte Komplementarität bei der Umsetzung der Fonds für die Kohäsionspolitik und der Investitionen im Rahmen von Horizont 2020 in allen Regionen gesorgt werden, wodurch eine innovationsgetriebene Inanspruchnahme gefördert wird, um ein starkes intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in der EU umzusetzen.
  • Wir sollten die Ergebnisse, einschließlich des Anstiegs des BIP aufgrund von EU-Mitteln, beurteilen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Umsetzung – Flexibilität und Disziplin

  • Die EVP-Fraktion befürwortet ein starkes Finanzmanagement. Es muss für Flexibilität bei der Umsetzung der Fonds unter geteilter Verwaltung gesorgt werden, aber die Mitgliedstaaten sollten mehr Verantwortung dafür übernehmen, wie EU-Gelder ausgegeben werden. Der Erfolg einer geteilten Verwaltung hängt nicht nur von der EU ab, sondern insbesondere auch von den Bemühungen der Mitgliedstaaten. Wir fordern daher die Anwendung „nationaler Erklärungen“, um dafür zu sorgen, dass politische Verantwortung für die Verwaltung von EU-Mitteln durch nationale und regionale Behörden übernommen wird.
  • Es wird eine eindeutige Unterscheidung zwischen Fehlern, Unregelmäßigkeiten und vorsätzlichem Betrug benötigt, und die Kommission muss immer dafür sorgen, dass unrechtmäßig gezahlte Beträge wiedereingezogen werden, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist.
  • Wir fordern die Kommission auf, ein System einzuführen, mit dem die Mitgliedstaaten 5 Jahre nach Abschluss eines aus dem ESI-Fonds unterstützten Projekts über den Sachstand der abgeschlossenen Operation Bericht erstatten können.

Finanzinstrumente

  • Finanzinstrumente können Lösungen für bestimmte Herausforderungen bieten, dürfen aber nicht zum einzigen Umsetzungsverfahren für die Kohäsionspolitik werden, da für einige Projekte stattdessen Zuschüsse benötigt werden. Die EVP-Fraktion setzt sich dafür ein, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen beiden zu finden. Finanzinstrumente sollten gefördert werden, wenn sie einen Mehrwert bieten, aber es ist wichtig, die Vielfalt an Instrumenten für alle Regionen (unabhängig von ihrer Kategorie) beizubehalten, um die Umsetzungsverfahren wählen zu können, die am effizientesten sind und den Prioritäten und Bedürfnissen am ehesten entsprechen.

Zeitplan für neue Kommissionsvorschläge

  • Die Vorbereitungen für die neuen Verordnungen für die Kohäsionspolitik müssen früh genug abgeschlossen werden, damit es bei der Umsetzung der neuen Politik nicht zu Verzögerungen kommt. Die EVP-Fraktion fordert sowohl die Mitgesetzgeber als auch die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass sie bis Ende 2018 erlassen werden.
  • Im Zusammenhang mit der Geltungsdauer des MFR muss die Mehrjährigkeit der Kohäsionspolitik berücksichtigt werden, indem entweder der 7-Jahres-Zeitraum beibehalten oder ein Programmplanungszeitraum von 5+5 Jahren mit einer klaren Halbzeitüberprüfung der Politik eingeführt wird.

Weitere Empfehlungen für die zukünftige Kohäsionspolitik

  • Derzeit wird das BIP als Indikator für die Zuweisung von Mitteln verwendet. Für den nächsten Programmplanungszeitraum muss die Möglichkeit geprüft werden, weitere Indikatoren zu berücksichtigen.
  • Beschäftigung, soziale Inklusion, die Bewältigung der demographischen Herausforderung und die Unterstützung der Kreislaufwirtschaft müssen ebenfalls Prioritäten für die Kohäsionspolitik sein. Maßnahmen und Finanzmittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in strukturschwachen Regionen werden dringender denn je benötigt.
  • Für die europäische territoriale Zusammenarbeit sind für den Zeitraum 2014-2020 2,8 % der Gelder veranschlagt. Angesichts ihres Mehrwerts muss dieser Anteil erhöht werden.
  • Besondere Maßnahmen für die Regionen in äußerster Randlage müssen beibehalten werden.
  • Die EVP-Fraktion unterstützt die starke städtische Dimension der Kohäsionspolitik. Viele europäische wirtschaftliche, soziale oder ökologische Herausforderungen können am besten direkt von den europäischen Städten bewältigt werden. Bei der zukünftigen Kohäsionspolitik sollte die direkte Unterstützung lokaler Verwaltungen durch erhöhte Finanzierung und maßgeschneiderte Instrumente für territoriale Entwicklung gestärkt werden.