Positionspapier: Externe Dimension der Energieversorgungssicherheit

02.10.2015

Positionspapier: Externe Dimension der Energieversorgungssicherheit

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ZIELE

Unser Ziel besteht darin, eine höhere Sicherheit bei der externen Energieversorgung der Europäischen Union sicherzustellen. Die Europäische Union importiert 53 Prozent ihres Gesamtenergieverbrauchs. Über die bestehende Notwendigkeit zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Erhöhung der Energieeffizienz, zur Senkung der Kosten und zur Stärkung der Unabhängigkeit in der europäischen Energieversorgung hinaus wurde durch die Krise in der Ukraine aufgezeigt, dass die Energieabhängigkeit von einem einzigen Lieferanten dringend gesenkt und die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber äußerem geopolitischen Druck unbedingt erhöht werden muss. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Schaffung der Energieunion als vorrangiges Instrument, um eine höhere Energieversorgungssicherheit zu verwirklichen, die Energiepreise zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaft zu erhöhen. Dies sollte mit der Verwirklichung einer wirklichen gemeinsamen externen Energiepolitik einhergehen, um die geopolitische Glaubwürdigkeit, Effizienz und Kohärenz der EU zu stärken, damit wir gegenüber unseren Partnern geschlossen auftreten und sicherstellen können, dass die externe Energiepolitik der EU im Einklang mit ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik steht.

Die EU ist mit einem anhaltenden und bedeutsamen Wandel auf den internationalen Energiemärkten, etwa bei der Entwicklung der Preise, und grundlegenden Veränderungen in Bezug auf neue Versorgungskapazitäten für Erdöl und Erdgas einerseits und der prognostizierten rasant ansteigenden Nachfrage auf dem Weltmarkt – insbesondere vonseiten der BRICS-Staaten – andererseits konfrontiert und muss eine globale Energiestrategie festlegen.

Die externen und internen Dimensionen unserer Energieversorgungssicherheit sind eng miteinander verknüpft. Eine uneingeschränkt nachhaltige Nutzung aller heimischen Ressourcen ist von zentraler Bedeutung, um unsere Importabhängigkeit zu senken. In diesem Zusammenhang sollten wir für eine uneingeschränkte Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften über den Energiebinnenmarkt eintreten, einschließlich des dritten Energiepakets, um die Abhängigkeit zu verringern, die Vielfalt der Energiequellen zu erhöhen, die Energiepreise für Unternehmen und die Endverbraucher mit Blick auf eine transatlantische Energiepreiskonvergenz zu senken und einen gut vernetzten und synchronisierten gemeinsamen Markt frei von Energieinseln zu schaffen, wobei die Freiheit der Mitgliedstaaten, ihren Energiemix festzulegen, zu achten ist.

WIR FORDERN EINHEIT UND SOLIDARITÄT IN DER EXTERNEN ENERGIEPOLITIK

  • Die Grundlage der Energieunion sollte darin bestehen, dass mit Drittländern mit einer Stimme verhandelt wird. Die Koordinierung der Standpunkte und die kollektive Beschaffung von Erdgas sollten auf regionaler Ebene beginnen, auf der die Mitgliedstaaten freiwillig einen gemeinsamen Verhandlungsmechanismus einführen und regionale Netzknoten für die kontinuierliche Ausweitung der Gasversorgungsinfrastruktur einführen könnten, um unser gemeinsames Verhandlungspotenzial zu stärken. Dies könnte zu einer gemeinsamen europäischen Verhandlungsposition führen. Die Überarbeitung des Beschlusses über zwischenstaatliche Abkommen ist von grundlegender Bedeutung, um die Rolle der Kommission bei der Sicherstellung der Übereinstimmung der zwischenstaatlichen Abkommen mit dem EU-Recht zu stärken, wozu auch ihre Ex-ante-Bewertungen von zwischenstaatlichen Abkommen, ihre Beteiligung an den Verhandlungen und die Schaffung von Standardklauseln, die EU-Recht abdecken, gehören. Kommerzielle Großverträge wirken sich auf die Energieversorgungssicherheit der EU aus. Die Kommission muss eine wichtige Rolle übernehmen, um die Vereinbarkeit solcher Verträge mit dem EU-Recht und deren Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit vor deren Abschluss zu prüfen, indem sie an der Aushandlung dieser Verträge teilnimmt. Dies erfolgt unbeschadet des Rechts der Kommission auf Überprüfung der Vereinbarkeit nach den Verhandlungen. Die Aufnahme von „Energiesicherheitsklauseln“ in Handels- und Kooperationsabkommen mit Erzeuger- und Transitländern sollte verbindlich vorgeschrieben sein, um politisch motivierte Unterbrechungen zu umgehen.
  • Wir unterstützen die Schaffung eines Energiemarktes, der für Empfänger-, Erzeuger- und Transitländer in Europa und in unserer Nachbarschaft auf der Grundlage geltenden EU-Rechts gegenseitige Vorteile bringt. Infolgedessen sind die vollständige Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und des bestehenden EU-Rechts im Bereich des Energiemarktes entscheidend. Alle Unternehmen aus Drittländern, die an der Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Speicherung von Energie in der EU beteiligt sind, müssen sämtliche Bestandteile der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften einhalten.
  • Wir sind davon überzeugt, dass wir mittels unserer Zusammenarbeit im Bereich der Energie einen positiven Beitrag zur Förderung und Stärkung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in Partnerländern leisten können. Wir vertreten die Auffassung, dass sich die Außenpolitik, die Politik auf dem Gebiet der Menschenrechte und die Energiepolitik gegenseitig verstärken sollten.
  • Auch der externen Dimension sollte bei der Überarbeitung der Energie- und Klimavorschriften Rechnung getragen werden, etwa auf dem Gebiet des Emissionshandels, der erneuerbaren Energieträger und der Energieeffizienz, wie auch bei weiteren möglichen Überarbeitungen des Energiebinnenmarkts. Die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen in der EU und in unseren Partnerländern trägt auch dazu, unsere Importabhängigkeit zu beheben.
  • Der Grundsatz der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sollte das Leitmotto sein, damit die Sicherheit der Energieversorgung gegeben ist; er sollte ferner auf weitere Mitglieder der Energiegemeinschaft ausgeweitet werden. Wir fordern eine zügige Überarbeitung und Konsolidierung der EU-Verordnung über die sichere Erdgasversorgung, durch die die Optionen für ein gemeinsames Vorgehen in Krisenfällen und bei Bedrohungen der Energieversorgungssicherheit verbessert werden. Dies sollte zur Festlegung konkreter Krisenpläne führen; dabei soll auch den verfügbaren Speicherkapazitäten Rechnung getragen werden.
  • Wir fordern eine verstärkte institutionelle Konvergenz und Synergie. Insbesondere unterstützen wir die bessere Einbeziehung von Prioritäten der externen Energieversorgungssicherheit in die von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Kommission verfolgte Politik. Wir fordern eine bessere Koordinierung zwischen der HR/VP und den verantwortlichen Mitgliedern der Kommission, um die Kohärenz der außenpolitischen Maßnahmen der EU im Bereich der Energieversorgungssicherheit zu verbessern; Dies erfordert die Schaffung eines stärkeren Clusters unter der Führung der HR/VP und in diesem Rahmen auch die Benennung eines Beauftragten für diese Dossiers.

WIR BENÖTIGEN EINE WIRKLICHE DIVERSIFIZIERUNG DER ROUTEN UND DER VERSORGUNG

  • Energiequellen, Lieferanten und Routen müssen durch die Schaffung neuer zuverlässiger Partnerschaften dringend stärker diversifiziert werden. Sichere und zuverlässige Bezugsquellen sind erforderlich, um einen gut integrierten und gut vernetzten Energiemarkt zu verwirklichen. Die wirkliche Liberalisierung des EU-Binnenmarkts ist unmittelbar mit der Diversifizierung der Versorgungsquellen verknüpft.
  • Der Verbund mit den Nachbarländern muss verbessert und verstärkt werden. Unter diesem Gesichtspunkt müssen wir die Pipeline-Projekte in unserer Nachbarschaft überprüfen. Wir fordern eine intensivere Unterstützung vonseiten der Kommission bei der Umsetzung von Projekten von gemeinsamem Interesse. Das Potenzial des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) sollte ausgelotet werden, darunter mit Blick auf diejenigen strategischen Projekte, denen ein Zugang zu bestehenden Finanzierungsinstrumenten (Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ und ESI-Fonds) offensteht. Wir befürworten die Aussetzung des South-Stream-Projekts und sprechen uns gegen die Neuauflage dieses Projekts unter dem Namen „Turkish-Stream“ aus, da dies lediglich bestehende Abhängigkeiten verstärken und dem EU-Grundsatz der Diversifizierung zuwiderlaufen würde. Im Gegenzug bekräftigen wir unsere Unterstützung für die Pipeline über den südlichen Korridor, mit der der Südkaukasus, der Nahe Osten, der Mittelmeerraum und die zentralasiatischen Länder mit der EU, unter Einschluss der Türkei als Transitland, verbunden werden. Die transkaspische Pipeline ist für die Energieversorgung der EU von strategischem Interesse, und die EU muss das Vertrauen in eine zuverlässige Partnerschaft im Energiesektor mit den zentralasiatischen Ländern wiedergewinnen. Wir unterstützen die Auslotung einer möglichen Partnerschaft im Energiesektor mit dem Iran.
  • Mit Blick auf die Europa-Mittelmeer-Energiepartnerschaft sollten wir die Entwicklung von Plattformen für Erdgas, Elektrizität und erneuerbare Energieträger fördern, darunter die Ausschöpfung des Potenzials der Solarenergie, und den erforderlichen Nord-Süd-Verbindungen zu den nordafrikanischen Ländern vorrangige Unterstützung zukommen lassen. Zudem heben wir die Bedeutung der Partnerschaft mit dem östlichen Mittelmeerraum (Zypern, Griechenland und Israel) sowie deren Erdgasressourcen hervor, die dafür eingesetzt werden können, um die Energieversorgungssicherheit in Südosteuropa zu verbessern.
  • Überdies unterstützen wir die intensive Zusammenarbeit mit den Energiepartnern in Nordeuropa, was mit dem Ausbau solider regionaler Netze in der nordischen und baltischen Region sowie der Energieverbundnetze Ostsee-Adria einhergehen soll.
  • Das Abkommen zu Nord Stream 2 steht weder mit der EU-Strategie für die Diversifizierung der Versorgungsquellen und der Transitverbindungen für die eingeführte Energie noch mit der EU-Strategie für Energieversorgungssicherheit oder mit den außen -und sicherheitspolitischen Zielen der EU und mit den Zielen der Östlichen Partnerschaft im Einklang, vielmehr würde durch das Abkommen die Abhängigkeit der EU von der Versorgung mit russischem Erdgas verstärkt. Daher fordern wir die Kommission und den EAD (Europäischen Auswärtigen Dienst) auf, die Vereinbarkeit des Projekts Nord Stream 2 mit dem EU-Recht sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass sämtliche einschlägigen EU-Rechtsvorschriften uneingeschränkt eingehalten werden.
  • Durch neue strategische Energiepartnerschaften mit Norwegen und der Türkei könnte die Diversifizierung der Energieversorgung der EU ebenfalls erheblich gestärkt werden. Die Kohärenz zwischen der Energiepolitik der Türkei und den Prioritäten der EU mit Blick auf die Diversifizierung sollte sichergestellt werden. Wir sollten unseren Schwerpunkt auf die Transanatolische und Transadriatische Erdgas-Pipeline legen, was zu einer wirklichen Diversifizierung führen würde. Wir unterstützen den vollständigen Beitritt der Türkei zur Energiegemeinschaft. Wir fordern die türkische Regierung auf, das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) zu unterzeichnen und zu ratifizieren, das von der EU und ihren 28 Mitgliedstaaten ohne weitere Verzögerungen unterzeichnet und ratifiziert wurde. Die Türkei sollte ferner die Hoheitsrechte aller Mitgliedstaaten achten, einschließlich derjenigen, die sich auf die Exploration und Verwertung der natürlichen Ressourcen beziehen, sofern dies im Einklang mit dem Besitzstand der EU und dem Völkerrecht steht.
  • Wir unterstützen die Festlegung von strategischen Energieinfrastrukturprojekten, durch die eine wirkliche Diversifizierung geschaffen wird, sowohl was unsere Nachbarländer als auch was die Mitglieder der Energiegemeinschaft betrifft. Dies setzt die Weiterentwicklung und Modernisierung bidirektionaler Verbindungsleitungen sowie deren verbesserte Verfügbarkeit, die Beseitigung von Energieinseln, die Technologie für „Lastflüsse entgegen der Hauptflussrichtung“, Speicherkapazität und LNG-Terminals innerhalb der EU voraus. Wir fordern die Kommission auf, zügig eine LNG-Strategie vorzuschlagen, die für die Diversifizierung der Erdgasversorgung entscheidend ist.
  • Für den Aufbau einer Energieunion sind die Maximierung der Kapazität der Verbindungsleitungen sowie der Aufbau einer modernen Energieinfrastruktur und die Modernisierung der bestehenden Netze von maßgeblicher Bedeutung. Eine EU-Strategie für Energieversorgungssicherheit muss daher Mechanismen zur Koordinierung, darunter zur intelligenten Übertragung und Verteilung, enthalten, um die Interoperabilität sicherzustellen. Wir benötigen ein Erdgasverbundziel, das mit dem Stromverbundziel koordiniert wird und weitreichender als die EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung ist.

WIR UNTERSTÜTZEN DIE INTENSIVIERUNG DER INTERNATIONALEN ZUSAMMENARBEIT UND DER ENERGIEDIPLOMATIE

  • Im aktuellen geopolitischen Kontext sind eine intensive strategische Zusammenarbeit mit den USA im Energiebereich und eine verstärkte Zusammenarbeit innerhalb des Energierates EU-USA wichtig, um die Partnerschaft in den Bereichen Sicherheit, Politik und Wirtschaft zwischen der EU und den USA zu verbessern. Wir fordern eine Öffnung der Energiemärkte im Rahmen der Verhandlungen über die TTIP (transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft), um das Ausfuhrverbot vonseiten der USA aufzuheben, was zu einer Senkung der Energiepreise führen würde. Dies kann über den transatlantischen Energiemarkt erfolgen, und unsere Verhandlungsposition auf dem Weltmarkt würde sich infolgedessen verbessern.
  • Wir unterstützen die Entwicklung einer EU-Energiediplomatie in Partnerländern und in internationalen Gremien, um unter anderem mehr Transparenz auf den weltweiten Erdgasmärkten zu fördern, Marktversagen zu verhindern und die Energieversorgungssicherheit für alle zu erhöhen. Die Entwicklung eines wirklichen weltweiten Erdgasmarktes muss innerhalb der WTO-Regeln weiterverfolgt werden, und wettbewerbsverzerrende Mechanismen müssen unterbunden werden. Daher begrüßen und befürworten wir, dass die Kommission gegenüber Energieunternehmen aus Drittländern das EU-Wettbewerbsrecht geltend macht.
  • Wir wollen eine größere Synergie zwischen der Energieversorgungssicherheit und der Klimaschutzdiplomatie schaffen, insbesondere im Rahmen der COP-21-Verhandlungen in Paris, damit bei der Kohlendioxidreduktion ein nachhaltiger weltweiter Lastenausgleich erfolgt. Damit wird ein Beitrag zum vorrangigen EU-Ziel der Energieversorgungssicherheit sowie zur Wettbewerbsfähigkeit der EU-Volkswirtschaft geleistet.
  • Wir betonen, dass die gesamteuropäische Dimension der Energieunion unterstützt werden muss, da es zu berücksichtigen gilt, dass sich die Vertragsparteien der Energiegemeinschaft verpflichten, den EU-Besitzstand im Energiebereich umzusetzen, insbesondere die Bestimmungen über den Energiebinnenmarkt. Wir unterstützen die weitere Verbesserung der Funktionsweise der Energiegemeinschaft und die Konsolidierung ihrer Institutionen. Wir unterstützen die Erneuerung der Vereinbarung über eine strategische Partnerschaft im Energiebereich mit der Ukraine in diesem Jahr. Zudem sollten wir die Steigerung der Energieeffizienz und der Nachhaltigkeit in Transitländern im Rahmen von gemeinsamen Infrastrukturprojekten zur Verringerung der Transportverluste fördern. In einer langfristigen Perspektive wird das Ziel angestrebt, (potenzielle) Kandidatenländer und Nachbarländer, insbesondere die Länder des westlichen Balkans, die keine EU-Mitgliedstaaten sind, in die Energieunion aufzunehmen. Wir heben die Bedeutung einer Energiepartnerschaft in der Region Europa-Mittelmeer hervor und vertreten die Auffassung, dass die Energieversorgungssicherheit ein Bestandteil der laufenden Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik bilden sollte.