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20.05.2021
Positionspapier der EVP-Fraktion zur Sozialpolitik
Die Art und Weise, wie wir arbeiten, wird sich unumkehrbar verändern. Die technologische Revolution, deren Zeugen wir sind, führt zu ungeahnten technischen Fortschritten und neuen Geschäftsmöglichkeiten. Globaler Handel, eine starke gemeinsame Währung, europäische Industrie- und Umweltstandards sowie ein solider Binnenmarkt lassen einen Positivkreislauf von erfolgreichen Unternehmen, mehr Steuereinnahmen und mehr und besseren Arbeitsplätzen entstehen. Fortschritt führt zu Wohlstand. Zugleich werden die Wirtschaftsmuster, die Sozialsysteme und der Arbeitsmarkt durch diese technologische Revolution radikal verändert.
Als Christdemokraten setzen wir uns dafür ein, das Potenzial der technologischen Revolution voll auszuschöpfen und gleichzeitig sicherzustellen, dass jeder Einzelne in unserer Gesellschaft die Chance hat, an diesem Wohlstand teilzuhaben. Niemand darf zurückgelassen werden. Wir müssen für eine Politik einstehen, die der demografischen Herausforderung Rechnung trägt und die Chancengleichheit aller Menschen foördert, insbesondere für diejenigen, die von der Krise am stärksten betroffen sind, wie sozial schwache Gruppen, Familien, die junge Generation und ältere Menschen. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Werte mehr denn je Gültigkeit haben und der beste Ausgangspunkt sind, um die Zukunft zu gestalten. In unseren Werten wird das Beste aus einer konservativen, liberalen und christlich-sozialen Denkweise vereint. Das Konzept einer sozialen Marktwirtschaft mit ihrem Ausgleich zwischen Freiheit und uneingeschränkter Entfaltung des Einzelnen einerseits und Solidarität mit allen Menschen in der Gesellschaft andererseits ist die wichtigste Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit.
Dies muss innerhalb eines Rahmens erreicht werden, in dem für menschenwürdige Arbeit auf der Grundlage von Respekt und Leistung gesorgt ist, und zu einer Gesellschaft führen, die mehr darstellt, als die bloße Summe der Anstrengungen des Einzelnen. Dies bedeutet, dass Europa mit seinen Mitgliedstaaten handeln muss, um die Achtung der Arbeit und eine faire Entlohnung sicherzustellen. Die Gehälter müssen den Menschen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dazu gehören auch unternehmerische Freiheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Handel, im Binnenmarkt und in den internationalen Handelsbeziehungen. Denn die Wirtschaft steht im Dienste aller Männer und Frauen – und nicht umgekehrt. Ein starker Binnenmarkt, soziale Stabilität und Fairness gehen Hand in Hand. Wenn der Binnenmarkt sein Potenzial voll ausschöpfen und ein fairer Wettbewerb ermöglicht werden soll, muss es angemessene Mindestnormen geben, auch in Bezug auf die Arbeitssicherheit, den Schutz gefährdeter Gruppen, Antidiskriminierung und faire Entsendestandards; benachteiligte Regionen müssen über die Strukturfonds eine besondere Unterstützung erhalten.
Diese Sozialpolitik war Bestandteil der Römischen Verträge, die zur Gründung der EWG führten, in der das übergeordnete Ziel von sozialem Fortschritt und einer ausgewogenen wirtschaftlichen Entwicklung hervorgehoben wurde. Unsere Pflicht ist es, dieses Vermächtnis fort- und ins 21. Jahrhundert zu überführen. Als die sechs ursprünglichen Gründerstaaten der EU in den Jahren 1957/1958 zusammenkamen, waren sie ebenfalls mit einem beispiellosen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Wandel konfrontiert. Ihnen war bewusst: Fortschritt muss sowohl eine wirtschaftliche als auch eine soziale Dimension aufweisen, an dem jeder seinen Fähigkeiten entsprechend teilhaben kann, um eine neue Gemeinschaft und eine neue Gesellschaft auf der Grundlage einer freien, offenen und fairen sozialen Marktwirtschaft zu schaffen, in derVolkswirtschaften gedeihen und Armut und Ungleichheit abgebaut werden können.
Wahrung der Möglichkeiten in Zeiten von COVID-19
Dieses Bekenntnis zu einer sozialen Marktwirtschaft ist heute notwendiger denn je. Die tiefgreifenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise sind nur das jüngste Beispiel dafür, weswegen wir soziale Fragen auf europäischer Ebene angehen müssen: Nicht damit jede Einzelheit reguliert wird, sondern um die Mitgliedstaaten zu unterstützen und um sicherzustellen, dass die Chancengleichheit – unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips – das Herzstück des europäischen Projekts bleibt.
COVID-19 zieht in einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen sowie in einigen Schichten unserer Gesellschaft unverhältnismäßig starke Auswirkungen nach sich, wobei die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen am schwersten getroffen werden. Viele bestehenden Ungleichgewichte zeigten sich im Zuge der Pandemie wie unter einem Brennglas, und gefährliche gesellschaftliche Tendenzen haben sich noch beschleunigt. Zahlreiche Existenzgrundlagen sind durch den Wirtschaftsabschwung bedroht. Vor diesem Hintergrund haben wir zugestimmt, dass die nationalen Maßnahmen um Maßnahmen auf europäischer Ebene ergänzt werden, zu denen auch das Programm SURE gehört, sodass eine einmalige Maßnahme der wirtschaftlichen und sozialen Solidarität in Europa verfügbar wird. -Das auf DArlehen basierende System schließt moralisches Risiko aus und gibt allen EU-Mitgliedstaaten die notwendigen Mittel an die Hand, um während dieser Pandemie ein Sicherheitsnetz zu knüpfen, nationale Kurzarbeitsregelungen zu unterstützen und Massenentlassungen zu vermeiden. Das Instrument, das durch gemeinsame Kredite der Kommission finanziert und durch Bürgschaften der Mitgliedstaaten abgesichert wird, erweist sich als klares Zeichen von europäischer Solidarität in Krisenzeiten.
Im Programm SURE erkennen wir die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigte europäische Arbeitslosenrückversicherung, zumal der krisenbedingte Wirtschaftseinbruch länger andauert als es vorhersehbar war. Daher sollte die Laufzeit des Instruments solange ausgeweitet werden wie die derzeitige Ausnahmesituation anhält, das Instrument sollte weiterhin auf Krediten beruhen und nur bei gravierenden externen finanziellen/wirtschaftlichen Erschütterungen aktiviert werden.
Entwicklung relevanter Kompetenzprofile für die Zukunft
Im Rahmen unserer Reaktion auf die COVID-19-Krise wollen wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaften stärken und dabei sicherstellen, dass alle Menschen in unseren Gesellschaften relevante Kompetenzen besitzen, um einen Arbeitsplatz zu finden und ihre Talente zu verwirklichen, insbesondere was die junge Generation betrifft, die jetzt aufgrund der COVID-19-Krise leidet. Wir müssen in Humankapital und Wissen investieren, damit wir mit den Anforderungen eines modernen Arbeitsmarkts Schritt halten können. Insbesondere die junge Generation leidet unter hoher Arbeitslosigkeit, während viele Arbeitgeber nicht in der Lage sind, freie Stellen zu besetzen, weil sie keine Personen mit den richtigen Kompetenzen finden können.
Es ist notwendig, die EU-Bildungsprogramme zu stärken und zugleich die Aus- und Fortbildung auf die Bedürfnisse der Wirtschaft und Gesellschaft in der Zukunft auszurichten, die Angestellten und Lehrer zu unterstützen, relevante Kompetenzen zu vermitteln, und in die digitale Infrastruktur zu investieren. Ein erheblicher Teil der im Aufbauplan vorgesehenen Mittel im Rahmen des Instruments „NextGenerationEU“ sollte für den Ausbau von Qualifikationen und lebenslanges Lernen ausgegeben werden.
Darüber hinaus wollen wir, dass die EU neue digitale Plattformen für grenzüberschreitende Bildung und Beschäftigungsmöglichkeiten entwickelt.
Diese Maßnahmen dürfen sich nicht allein auf die unmittelbaren Aufbauanstrengungen beschränken. Aus Prognosen geht hervor, dass in Zukunft mehr Menschen in der EU in hochqualifizierten Arbeitsplätzen beschäftigt sein werden, während der Bedarf an geringqualifizierten Arbeitsplätzen sinken dürfte. Daher müssen die inklusiven Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung reformiert und auf den neusten Stand gebracht werden, um die Qualifikationen der Arbeitnehmer an die Anforderungen am Arbeitsmarkt anzupassen, auch in Bezug auf den Grünen Deal und die Digitalisierung. Insgesamt sollte diese Politik mit der europäischen Säule sozialer Rechte, dem Grünen Deal und der Digitalisierung im Einklang stehen.
Die Bildung ist eine Investition in unsere gemeinsame Zukunft und eines der wichtigsten Instrumente für die Entwicklung und Selbstverwirklichung jedes Einzelnen. Sie wirkt sich positiv auf den sozialen Zusammenhalt aus, was eine Voraussetzung für Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Beschäftigung ist.
Digitaler Binnenmarkt: Chancen statt Überregulierung
Wir sind der Überzeugung, dass die zunehmende Digitalisierung des Arbeitsmarktes und die damit einhergehenden neuen Technologien eher als Chance denn als Bedrohung wahrgenommen werden sollten. Wir wollen, dass digitale Geschäftsmodelle samt den entsprechenden neuen Beschäftigungsmöglichkeiten in Europa florieren. Wir wollen, dass unser Kontinent der Unternehmenshotspot weltweit wird.
Wir wollen, dass elektronische Marktplätze, App-Anbieter und die Gig-Ökonomie denselben steuer- und beschäftigungsbezogenen Vorschriften unterliegen wie herkömmliche Unternehmen, während Verbraucherschutz und -vertrauen sichergestellt werden.
Bei der Digitalisierung des Arbeitsmarktes, einschließlich der Plattformarbeit, sollte die Arbeit der Sozialpartner geachtet werden; es darf dadurch kein neuartiger Beschäftigungsstatus entstehen. Wir wollen mit klaren Kriterien gegen Scheinselbstständigkeit vorgehen, um den Beschäftigungsstatus von Arbeitnehmern und unabhängigen Auftragnehmern unterscheiden zu können. Start-up-Unternehmen und KMU steht es frei, innovative Arbeitsmodelle zu nutzen, wenn dabei der faire Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird und keine beschäftigungsbezogenen Vorschriften verletzt oder Sozialversicherungsleistungen umgangen werden.
Auch Angestellte und Arbeitnehmer sollten vom Prozess der Digitalisierung profitieren, etwa was einen fairen Rahmen für Heimarbeit und durch künstliche Intelligenz erweiterte Unterstützungssysteme betrifft, wobei es gilt, das Recht dieser Personen auf Nichterreichbarkeit zu achten. Wir wollen sicherstellen, dass die Vielfalt am Arbeitsplatz und die Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeit und -ort eine freiwillige Entscheidung darstellen und die Arbeitnehmerrechte dadurch nicht verletzt werden.
Schaffung eines Rahmens anstelle der Regulierung von Mindestlöhnen
Wir begrüßen, dass die Kommission davon Abstand genommen hat, eine verbindliche Formel für die Festlegung von Mindestlöhnen auszuarbeiten, und stattdessen eine gemeinsame europäische Methode vorgeschlagen hat, um eine angemessene Entlohnung für alle sicherzustellen, unlautere Praktiken zu beseitigen und eine Herabstufung der Sozialschutzstandards für unsere Arbeitnehmer zu verhindern. Die Wahrung der integralen Rechte der Mitgliedstaaten und des Subsidiaritätsprinzips, das unser sozialpolitisches Konzept bestimmt, steht im Mittelpunkt des Vorschlags.
Europas Wohlstand beruht nicht auf zentralisierten Entscheidungen, sondern auf der Achtung der Gesetze, Bräuche und Traditionen seiner Mitgliedstaaten und Regionen, insbesondere in einem so sensiblen Bereich wie der Sozialpolitik. Der europäische Geist und ein auf Menschen ausgerichteter wirtschaftlicher und sozialer Ansatz implizieren jedoch auch ein Gefühl von Einheit und Inklusion und müssen Lösungen bieten, um Armut (trotz Erwerbstätigkeit), unlautere Praktiken und einen Wettlauf nach unten zu verhindern. Der Vorschlag für europäische Mindestlöhne sollte mit dem Grundsatz 6 der europäischen Säule sozialer Rechte im Einklang stehen und allen Menschen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, wo auch immer sie arbeiten.
Zum Kern dieses Vorschlags muss die Wahrung der nationalen Traditionen sowie die Freiheit und Stärkung der Rolle der Sozialpartner gehören. Unser Ansatz besteht daher nicht darin, das zu ändern, was auf nationaler Ebene gut funktioniert, sondern vielmehr darin, die bestehenden nationalen Systeme zu stärken, wobei der Schwerpunkt auf dem sozialen Dialog, den Tarifverhandlungen und ihrer bindenden Wirkung liegt. Subsidiarität und Solidarität gehen Hand in Hand und sind zwei Seiten derselben Medaille. Allerdings müssen Sicherheitsnetze mit Mindeststandards entwickelt werden, um sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmer in der Union fair bezahlt werden und dass Niedriglohnbeschäftigung, atypische und prekäre Arbeitsbedingungen und der Abbau von sozialen Sicherungssystemen nicht mehr vorkommen.
Während die Mitgliedstaaten frei darüber entscheiden können, einen Mindestlohn in einem Umfang festzulegen, der vom Mitgliedstaat selbst oder von den jeweiligen Sozialpartnern vorgeschlagen wird, wollen wir dafür sorgen, dass dieser den klar definierten Mindestnormen in Bezug auf die Achtung der Rechte der Arbeitnehmer, ihrer Würde und den wichtigsten Grundsätzen der Europäischen Union entspricht. Im Sinne der Subsidiarität lehnen wir rechtsverbindliche Empfehlungen und Kriterien ab, durch die der Umfang des Mindestlohns festgelegt wird.
Sicherstellung von Fairness durch Bekämpfung von Missbrauch
Die Offenheit des Binnenmarkts und Chancengleichheit für alle können nur gewährleistet werden, wenn sich die EU gegen jeglichen Missbrauch entschieden einsetzt. Wir wollen, dass die Europäische Arbeitsbehörde dringend ihren Betrieb vollständig aufnimmt, um die Kapazitäten der nationalen Arbeitsaufsichtsbehörden und -dienststellen sowie der Sozialpartner zu fördern und zu stärken. So werden faire Mobilität und die wirksame grenzüberschreitende Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte sichergestellt und in enger Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Behörden wirksam gegen Sozialbetrug, Missbrauch und Dumping vorgegangen.
Um missbräuchlichen Praktiken entgegenzuwirken und die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer in der gesamten Kette von Auftragnehmern sicherzustellen, sollten wir gegen missbräuchliche Unteraufträge vorgehen, bei denen Konstrukte wie Briefkastenfirmen, Scheinarbeit auf Zeit und Scheinselbständigkeit zum Einsatz kommen.
Um sowohl den nationalen Behörden als auch der ELA das richtige Instrument an die Hand zu geben, um Missbrauch aufzudecken, sollten wir darauf hinarbeiten, dass der Elektronische Austausch von Information der sozialen Sicherheit (EESSI) möglichst bald umfassend aufgenommen werden kann. Dadurch wird der grenzüberschreitende Austausch zwischen Sozialversicherungsträgern erleichtert und die Bearbeitung von Einzelfällen beschleunigt, ohne dass zusätzlicher Mehraufwand für Unternehmen oder Arbeitnehmer entstünde. Darüber hinaus sollten wir bei der digitalen europäischen Sozialversicherungsnummer (ESSN) Fortschritte erzielen, die notwendig ist, um für Rechtssicherheit, faire Mobilität und den Schutz und die Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte zu sorgen.
Dies dürfte dazu beitragen, den grenzüberschreitenden Schutz der Rechte der sozialen Sicherheit zu verbessern, Missbrauch zu bekämpfen und die Durchsetzungskapazität der Europäischen Arbeitsbehörde zu stärken.
Familienfreundliche Politik
Wir setzen uns für eine familienfreundliche Politik ein, in deren Rahmen Kindern ein besserer Start ins Leben ermöglicht wird und Eltern dabei unterstützt werden, das richtige Gleichgewicht zwischen ihrer beruflichen Laufbahn und familiären Pflichten zu finden. Der Lebensweg eines Kindes ist stark davon geprägt, wie viel Zeit und Fürsorge seine Eltern ihm in den ersten Lebensjahren schenken. Wir sind besorgt über die Zahl der vorzeitigen Schulabgänger, die Gefahr laufen, in späteren Jahren Arbeitslosigkeit und Armut zu erleben – eine Situation, die sich in vielen Fällen generationenübergreifend wiederholt.
Die EU und die Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber ermutigen, familienfreundliche Maßnahmen zu ergreifen, etwa die Möglichkeit für Eltern, Telearbeit in Anspruch zu nehmen und ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen, ohne dass es zu erheblichen Lohneinbußen kommt, oder die Möglichkeit von beruflicher Mobilität, um die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu gewährleisten. Es ist wichtig, die Lehren aus der Pandemiekrise im Auge zu behalten, wenn es um die Regulierung der Telearbeit geht, ohne dass dies zum Nachteil der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer erfolgt.
Es ist unsere Pflicht, eine europäische Politik zu konzipieren und zu verbessern, in deren Rahmen die Achtung der Rechte der Kinder und Jugendlichen gewährleistet und deren Wohlergehen garantiert wird.
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