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19.02.2019
Positionspapier der EVP-Fraktion zum internationalen Handel
Die EU nimmt bei der Wahrung eines freien und fairen Welthandels einen Spitzenplatz ein. Dies kommt in unseren zahlreichen Handelspartnerschaften weltweit und unserem klaren Bekenntnis zu einem in der Welthandelsorganisation (WTO) verankerten multilateralen System zum Ausdruck. Angesichts der derzeitigen Herausforderungen muss die EU die Gelegenheit nutzen, um aktiv auf Partner weltweit zuzugehen, damit sie weltweit eine ehrgeizige Handelsagenda verfolgen kann. Die Handelspolitik stellt eine wichtige Säule dar, durch die die Außenpolitik sowie die innere und äußere Sicherheit ergänzt und die globale Entwicklung gefördert wird, unsere europäischen Werte auf internationaler Bühne zur Geltung kommen, die strategischen Partnerschaften der Union gestärkt werden und dazu beigetragen wird, neue Allianzen aufzubauen.
Durch die Globalisierung und die offenen Märkte wurde der Wohlstand der Menschen erheblich verbessert und die Armut in der EU und weltweit verringert. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, die Handelspolitik der EU so zu gestalten, damit die Vorteile der Globalisierung gerechter verteilt werden. Durch europäische Unternehmen, die im Rahmen der heutigen globalen Wertschöpfungsketten importieren und exportieren, werden Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Wachstum geschaffen, Verbraucher erhalten eine größere Auswahl, und ihnen kommen niedrigere Preise zugute; zugleich werden die Bedürfnisse unserer Bürger gedeckt. Wir fühlen uns einem freien und auf Regeln und Werten basierenden Handel verpflichtet und wollen faire Wettbewerbsbedingungen aufrechterhalten, unsere hohen EU-Standards als Maßstab bei der Gestaltung des internationalen Handels bewahren und fördern sowie die Grundprinzipien der Demokratie und der Menschenrechte im Geiste von Gegenseitigkeit und beiderseitigem Nutzen voranbringen. Die Förderung unserer Wettbewerbsfähigkeit und Exporte weltweit ist von maßgeblicher Bedeutung, wenn es um die Sicherung neuer Arbeitsplätze geht. Da 30 Prozent der Exporte in der Union auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entfallen, die eine Triebkraft für Arbeitsplätze, Wachstum und Innovation darstellen, müssen in die Handelsabkommen der EU wirksame Bestimmungen zu deren Gunsten aufgenommen werden. Zugleich werden wir stets für den Schutz unserer öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen sowie für den Ausschluss audiovisueller Dienstleistungen Sorge tragen. Um die Bürger einzubinden, fordern wir alle Interessenträger auf, eine bessere Strategie für die Vermittlung der Handelspolitik der Union auszuarbeiten. Wir wollen, dass Verhandlungen in allen Phasen transparent und offen durchgeführt werden, setzen uns jedoch dort für Vertraulichkeit ein, wo sie erforderlich ist, um optimale Verhandlungsergebnisse zu erzielen.
Bei der Handelspolitik handelt es sich um eine wichtige Zuständigkeit der Union. In diesem Zusammenhang wurde durch das Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union über das Freihandelsabkommen (FHA) mit Singapur die demokratisch legitimierte Rolle des Europäischen Parlaments gestärkt und Klarheit über die Zuständigkeiten der EU im Allgemeinen geschaffen. Unsere Fraktion begrüßt den Vorschlag des Rates für die künftige allgemeine Struktur von Handelsabkommen. Wir fordern die Kommission und den Rat jeweils auf, bei der Vorlage der endgültigen Abkommen zur Unterzeichnung und zum Abschluss bzw. bei der Entscheidung über die Unterzeichnung und den Abschluss künftiger Abkommen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten uneingeschränkt Rechnung zu tragen.
Wir wollen eine verantwortliche, auf Werten und Regeln basierende Handelspolitik. Allerdings sollte sie nicht mit Themen überfrachtet werden, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem internationalen Handel stehen. Die erfolgreiche Überarbeitung der Anti-Folter-Verordnung der EU, die neue EU-Verordnung über Mineralien aus Konfliktgebieten und die noch laufende Neufassung der EU-Verordnung über die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck werden dazu beitragen, die Menschenrechte zu stärken und Verbesserungen vor Ort leichter durchzusetzen, ohne dass für europäische Unternehmen Verwaltungslasten entstehen.
Wir wollen die nachhaltige Entwicklung durch die Aushandlung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) voranbringen, in deren Rahmen sowohl europäische als auch afrikanische, karibische und pazifische Interessen (der AKP-Gruppe) Berücksichtigung finden, Entwicklung durch die Unterstützung der regionalen Integration fördern, Chancen für Handel und Investitionen schaffen, die wirtschaftspolitische Steuerung verbessern und Armut verringern. Wir sind davon überzeugt, dass die Initiative „Alles außer Waffen“ („Everything but Arms“ – EBA), das Allgemeines Präferenzsystem (APS) und APS+ geeignete Instrumente sind, um Entwicklung und Wirtschaftswachstum zu befördern. Die EVP-Fraktion begrüßt die Vorschläge zur Stärkung der Partnerschaft der EU mit Afrika, wenn es um die langfristige Perspektive geht, ein umfassendes FHA kontinentübergreifend abzuschließen. Wir unterstützen Pläne zur Aufstockung der verfügbaren Finanzierung für entsprechende Projekte im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), um den Handel mit der EU zu stärken und dessen Potenzial vollständig auszuschöpfen sowie um öffentliche und private Investitionen anzukurbeln und Arbeitsplätze und Bildung zu fördern.
Bei den Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung in den FHA der EU handelt es sich um geeignete und wirksame Instrumente zur Förderung einschlägiger internationaler Standards in den Bereichen Arbeits- und Umweltschutz sowie zur allgemeinen Projektion der Grundsätze im Bereich Menschenrechte und verantwortliches Regierungshandeln durch eine enge Einbindung der Zivilgesellschaft auf der Grundlage von Dialog und Zusammenarbeit. Die bestehenden Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung sind bindend und weit gefasst; sie stärken das multilaterale System und unterliegen einem speziellen und gegenseitig anerkannten Streitbeilegungsmechanismus. Wir begrüßen das Non-Paper der Kommission, das ausgearbeitet wurde, um die Um- und Durchsetzung der EU-Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung wirksamer zu gestalten.
Unserer Auffassung nach stellt das innerhalb der WTO verankerte multilaterale Handelssystem weiterhin den mit Abstand besten Rahmen dar, um auf globaler Ebene einen freien und fairen Handel gemäß rechtsstaatlichen Prinzipien durchzusetzen. FHA sind nur die zweitbeste Option, wenngleich sie notwendig sind. Wir erwarten, dass die WTO-Agenda uneingeschränkt vorangebracht wird, während unsere hohen europäischen Standards in allen Bereichen aufrechterhalten werden. Den Interessen der Erzeuger in der EU, darunter auch derjenigen in unseren Gebieten in äußerster Randlage, und den Interessen der mit der EU assoziierten überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) muss hinreichend Rechnung getragen werden. Wir setzen uns weiterhin mit Nachdruck für ein verbindliches Streitbeilegungssystem sowie für ein unabhängiges Berufungsgremium ein, die für das reibungslose Funktionieren der WTO von grundlegender Bedeutung sind. Daher sind wir besorgt über die Frage der noch ausstehenden Ernennungen in das WTO-Berufungsgremium und fordern unsere internationalen Partner auf, das Verfahren für die Ernennung neuer Richter in das Berufungsgremium nicht länger zu blockieren. Gleichzeitig sind wir dazu bereit, die Gespräche mit unseren internationalen Partnern über mögliche Verbesserungen der WTO fortzusetzen. Daher erachten wir die unlängst erzielte politische Einigung über die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA als eine solide Grundlage für die enge Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern bei der Reform der WTO und beim Vorgehen gegen unlautere Handelspraktiken. Wir unterstützen die Kommission bei ihrem Vorschlag für ein umfassendes Konzept zur Modernisierung und Stärkung der Arbeitsweise der WTO in entscheidenden Bereichen, wozu auch neue Vorschriften zur Bewältigung aktueller Herausforderungen wie Industriesubventionen, geistiges Eigentum und erzwungene Technologietransfers gehören, sowie für einen neuen Ansatz für die Entwicklung.
Die Vereinigten Staaten sind der wichtigste strategische Partner der EU. Wir teilen gemeinsame Werte und unterhalten die am stärksten integrierten Wirtschaftsbeziehungen weltweit. Durch die anhaltende Umgestaltung des internationalen Systems und die Herausforderungen, denen wir begegnen, wird die Bedeutung der transatlantischen Beziehungen noch weiter untermauert, wenn es darum geht, Frieden, Sicherheit und Stabilität zu sichern. Nach dem Aussetzen der Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) müssen wir unserer Partnerschaft eine neue Dynamik verleihen, um das 21. Jahrhundert gemeinsam zu gestalten und eine Wiederaufnahme der Handelsverhandlungen auszuloten, sobald die Voraussetzungen dafür stimmen. Wir sind daher der Ansicht, dass die am 25. Juli 2018 zwischen Präsident Juncker und Präsident Trump erzielte politische Einigung, die in einer gemeinsamen Erklärung zum Ausdruck gebracht wurde und im Rahmen einer hochrangigen Arbeitsgruppe weiterverfolgt werden soll, den Weg für die Einleitung eines neuen Prozesses der Zusammenarbeit und die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Ziel ebnen kann, Zölle auf Industrieerzeugnisse ganz abzuschaffen und Konformitätsbewertungen durchzuführen, deren gegenseitiger Nutzen auf der Hand liegt. Mit Blick auf die Sicherung eines funktionierenden internationalen Handelssystems, von Innovationen und nachhaltigem Wachstum teilen wir die Sorge über die Überkapazitäten in wichtigen Wirtschaftszweigen auf globaler Ebene. Daher ist es ausschlaggebend, dass die EU und die Vereinigten Staaten weiterhin zusammenarbeiten und die Zusammenarbeit in zahlreichen Gremien, einschließlich im Globalen Forum, ausbauen, um bei Handelsfragen von beiderseitigem Interesse eine gemeinsame Grundlage zu ermitteln und um zu verhindern, dass sich diese in Zukunft negativ auf die transatlantischen Beziehungen auswirken. Wir sind der Auffassung, dass die allgemeine Erhebung von Einfuhrzöllen auf Stahl und Aluminium durch die derzeitige US-Regierung kein geeignetes Mittel darstellt, um die Problem der Überkapazität zu beheben. Wir unterstützen die Kommission entschlossen dabei sicherzustellen, dass die Interessen der EU vollumfänglich geschützt werden, auch wenn es um alle weiteren Maßnahmen protektionistischer Art geht, etwa wenn die Gemeinsame Agrarpolitik infrage gestellt oder derzeit untersucht wird, ob möglicherweise Zölle auf die Automobilbranche erhoben werden. Mit Blick auf eine politische Einigung fordern wir beide Seiten eindringlich auf, an einer Lösung zur Beilegung der Zollfrage zu arbeiten und davon abzusehen, neue Zölle zu erheben.
Wir sind uns bewusst, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass die osteuropäischen Nachbarländer stabil, demokratisch und wohlhabend sind, und vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen zu unterstützen, durch die unseren bereitwilligen Partnern in der Östlichen Partnerschaft ein Rahmen geboten wird, die Handelsbeziehungen und die Wirtschaftsentwicklung zu modernisieren. Wir begrüßen die Einführung eines attraktiven längerfristigen Modells der „erweiterten Östlichen Partnerschaft“ für assoziierte Länder, die bei der Umsetzung von Reformen im Zusammenhang mit den Assoziierungsabkommen bzw. den vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen substanzielle Fortschritte erzielt haben, da dies ein entscheidendes Instrument für den Ausbau des Handels mit der EU ist. Wir fordern eine zügige und vollständige Umsetzung der Assoziierungsabkommen der EU mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine, insbesondere was die Handelssäulen betrifft. In diesem Zusammenhang sehen wir einer baldigen Lösung der offenen Fragen in Bezug auf das Kapitel des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Ukraine erwartungsvoll entgegen und fordern nachdrücklich dessen zügige Umsetzung.
Der Handel zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Mittelmeerraums bietet gute Aussichten. Wir unterstützen die Aufnahme von Verhandlungen über vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen mit bestimmten Ländern in der Mittelmeerregion und die laufenden Gespräche über die Beseitigung von nichttarifären und technischen Hemmnissen, wobei unseren Standards und sensiblen Erzeugnissen (beispielsweise landwirtschaftlichen Erzeugnissen) besondere Aufmerksamkeit einzuräumen ist.
Die Ratifizierung von CETA und dessen vorläufiges Inkrafttreten sind als das jüngste Beispiel eines für beide Seiten vorteilhaften Handelsabkommens und damit ein Modell für künftige Abkommen. In Zeiten des zunehmenden Protektionismus sendet die Ratifizierung von CETA ein klares Signal an die Welt, dass wir für einen auf Regeln basierenden und offenen Handel eintreten und die Globalisierung gestalten, indem wir unsere Regeln und Standards festlegen. Durch das Abkommen werden die transatlantischen Bindungen der EU zu unserem langjährigen Verbündeten Kanada gestärkt.
Den Handelsbeziehungen zu den Partnern in Lateinamerika und der Karibik wird vonseiten der Europäischen Union endlich Priorität eingeräumt, was sich in einem Netz von Regionalabkommen widerspiegelt. Wir begrüßen das Inkrafttreten des handelspolitischen Teils des Assoziierungsabkommens mit Zentralamerika und die vorläufige Anwendung des Handelsübereinkommens mit Kolumbien und Peru, das seit Januar 2017 auch auf Ecuador als drittes Partnerland ausgeweitete wurde. Wir erachten das Inkrafttreten von WPA mit 14 karibischen Staaten als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Wahrung und Förderung der regionalen Integration. Wir fordern einen zügigen Abschluss der laufenden Verhandlungen über die Modernisierung des Assoziierungsabkommens mit Chile und begrüßen den Abschluss der Verhandlungen über eine umfassende Aktualisierung des Abkommens der EU mit Mexiko. Wir sind der Auffassung, dass ein umfassendes und ausgewogenes Abkommen mit den Mercosur-Staaten, in dessen Rahmen den sensibelsten Erzeugnissen der EU (etwa bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen) und dem Umgang mit Zöllen und Quoten bei diesen Erzeugnissen sowie fairen Wettbewerbsbedingungen für die betroffenen Wirtschaftszweige besondere Aufmerksamkeit zukommt, ein äußerst hilfreicher Antrieb für das Wirtschaftswachstum in beiden Regionen sein könnte. Durch den erfolgreichen Abschluss eines ausgewogenen Abkommens wird zudem dazu beigetragen, die bestehenden übermäßigen Handelshemmnisse zu beseitigen, insbesondere hohe Zölle, komplexe Verfahren bei der Einfuhr und Subventionen in der Region. Wir sind davon überzeugt, dass die Chancen insgesamt gesehen gut stehen, einen vollwertigen interregionalen Partnerschaftsraum Europa-Lateinamerika einzurichten, der auf einem mit der WTO kompatiblen Modell des Regionalismus beruht und von Vertrauen und gegenseitigem Nutzen geprägt ist.
China gehört zu den größten Volkswirtschaften in der Welt. Aufgrund der enormen Entwicklung im Land eröffnen sich erhebliche Chancen bei unseren Exporten und für unsere Investoren. Die EU ist der größte Handelspartner Chinas, während China für uns – gleich nach den Vereinigten Staaten – der zweitgrößte Handelspartner ist. In den letzten Jahren hat der Warenaustausch mit China erheblich zugenommen, und auch die EU-Exporte sind in einem schnellen Wachstum begriffen; allerdings verzeichnet die EU kontinuierlich ein erhebliches Handelsdefizit. Dies ist teilweise auf fortbestehende ungerechtfertigte nicht tarifäre Maßnahmen, technische Hindernisse und mangelnde Gegenseitigkeit zurückzuführen. Diese müssen stufenweise beseitigt werden, wenn die Tragfähigkeit unserer Wirtschaftspartnerschaft sichergestellt werden soll. Solange unlautere Handelspraktiken weiterhin bestehen, fordern wir, dass die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU und die neue Antidumpingmethode kontinuierlich und strikt Anwendung finden. Dennoch setzt sich die EU dafür ein, die Handelsbeziehungen gegenüber China zu fairen Bedingungen und unter uneingeschränkter Einhaltung ihrer WTO-Verpflichtungen zu öffnen.
In der Zwischenzeit unterstützen und untersuchen wir die laufenden Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen zwischen der EU und China, die darauf abzielen, einen sichereren Rechtsrahmen für einen langfristigen Marktzugang zu schaffen. Unsere Prioritäten in diesem Zusammenhang bilden nach wie vor die Förderung von Gegenseitigkeit, die Festlegung fairer Wettbewerbsbedingungen, das Vorgehen gegen Überkapazitäten und die diskriminierungsfreie Behandlung von Unternehmen und Investoren. Die Fortschritte bei diesen Gesprächen und die allmähliche Beseitigung der übrigen ungerechtfertigten und nicht WTO-kompatiblen Tarife und nichttarifären Hemmnisse werden ein starkes Signal hinsichtlich der künftigen Rolle Chinas in der Weltwirtschaft senden. Wir fordern nachdrücklich mehr Transparenz und Steuerung bei der von China verabschiedeten Initiative „Neue Seidenstraße“ und begrüßen die Einrichtung der Konnektivitätsplattform EU-China. Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass die EU in ihrem Verhältnis zu China mit einer Stimme spricht und dass mögliche bilaterale Projekte mit einem gemeinsamen europäischen Ansatz im Einklang stehen.
Wir befürworten die Aufnahme von Verhandlungen über ein bilaterales Investitionsabkommen mit Taiwan und fordern die Kommission auf, die vorbereitenden Arbeiten abzuschließen, damit die Verhandlungen so bald wie möglich offiziell eröffnet werden können.
Wir begrüßen die Fortschritte der zentralasiatischen Länder, die im Rahmen von Partnerschaftsabkommen mit der EU erzielt wurden, da es sich bei ihnen mittlerweile um bedeutende Partner handelt. Wir betonen, wie wichtig es ist, bis Ende 2019 über einen Vorschlag für eine neue Strategie zu verfügen, die mit der Globalen Strategie der Europäischen Union im Einklang steht.
Die Ratifizierung des WPA zwischen der EU und Japan stellt einen wichtigen Meilenstein dar und ist von hoher geopolitischer Bedeutung, wenn es darum geht, das größte jemals von der EU ausgehandelte bilaterale Handelsabkommen in Kraft zu setzen. Durch das Abkommen wird ein Wirtschaftsraum geschaffen, in dem 600 Millionen Menschen leben und auf den über 30 Prozent des globalen BIP entfallen. Im Rahmen des WPA werden für beide Seiten enorme Marktchancen eröffnet, die Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen wird gestärkt und das gemeinsame Engagement beider Seiten für eine nachhaltige Entwicklung wird bekräftigt; das Abkommen wird erstmals ein ausdrückliches Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen enthalten. Wir unterstützen die fortwährenden Verhandlungen der Kommission über Investitionsschutzstandards und die Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten. Die EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass das umfassende und ehrgeizige WPA mit Japan die beste Gelegenheit für europäische Unternehmen und Bürger darstellt, die Vorteile unserer Beziehungen zu Japan in vollem Umfang auszuschöpfen.
Die EVP-Fraktion befürwortet eine proaktive Strategie zur Aushandlung und vollständigen Anwendung bilateraler Abkommen mit den ASEAN-Staaten sowie mit Australien und Neuseeland, um einen verbesserten Zugang für europäische Unternehmen zu fördern und nichttarifäre Hemmnisse zu beseitigen. Die EVP-Fraktion ist der Auffassung, dass die Freihandels- und Investitionsabkommen mit Singapur und Vietnam das uneingeschränkte Potenzial haben, unseren Handel mit diesen beiden ASEAN-Staaten anzukurbeln, was sich positiv auf Wachstum und Beschäftigung sowie auf ein sicheres Investitionsumfeld in beiden Ländern auswirken wird. Wir begrüßen die unlängst erfolgte Aufnahme der Verhandlungen mit Australien und Neuseeland, die darauf abzielen, zügig ein umfassendes und ausgewogenes Handelsabkommen abzuschließen. Wir unterstützen die derzeitigen Verhandlungen mit Indonesien, Thailand, Malaysia und den Philippinen sowie die Einrichtung eines regionenübergreifenden FHA in den nächsten fünf Jahren.
Das Vereinigte Königreich wird angesichts unserer gemeinsamen Werte und Geschichte, darunter der über vierzig Jahre andauernden Mitgliedschaft des Landes in der Union, weiterhin ein wichtiger Partner für die EU bleiben. Ein umfassender Rahmen für die künftigen Beziehungen liegt daher im Interesse aller Parteien, um sicherzustellen, dass beide Märkte möglichst eng verflochten bleiben. Wir halten die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs im Binnenmarkt und in der Zollunion sowohl für das Land selbst als auch für die verbleibenden EU-Mitgliedstaaten für die beste Lösung, da nur in diesem Fall gewährleistet werden kann, dass der gegenseitige Handel weiterhin reibungslos abläuft und dass die Vorteile unserer Wirtschaftsbeziehungen vollständig aufrechterhalten werden. Die EU sollte ihre Beziehungen zum Vereinigten Königreich weiterhin fördern und pflegen, damit der gegenseitige Handel in Zukunft möglichst wenig beeinträchtigt wird. Das Europäische Parlament muss in die Aushandlung der künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vollständig eingebunden werden, und jedes Handelsabkommen muss seiner abschließenden Zustimmung unterliegen.
Wir unterstützen den neuen Ansatz der EU für den Investitionsschutz, in dessen Rahmen die einzelnen Ansätze der EU-Mitgliedstaaten in über 1 400 bestehenden bilateralen Investitionsabkommen verbessert werden. Während im Rahmen des Vertrags von Lissabon die Zuständigkeit von den Mitgliedstaaten auf die Unionsebene verlagert wurde, stellen diese bilateralen Investitionsabkommen weiterhin ein erfolgreiches Instrument dar, um Investoren aus der EU und ihre Investitionen vor unlauteren Handelspraktiken in Drittländern zu schützen, bis diese Abkommen durch auf EU-Ebene geschlossene Vereinbarungen ersetzt werden. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass im EU-Ansatz ein starker und wirksamer Schutz von Investoren und ihren Investitionen um die Wahrung des in anderen Bereichen notwendigen politischen Spielraums ergänzt wird, etwa für die gegenwärtigen und künftigen Rechtsetzungsnormen bei Fragen des Verbraucherschutzes, der Umwelt- und Sozialpolitik sowie der Wahrnehmung der Rechte des Parlaments. Mit dem Instrument des wirksamen Investitionsschutzes, das Teil der FHA der EU oder von eigenständigen Investitionsabkommen sein könnte, sollte das Recht der Staaten auf Regulierung gewahrt und aufrechterhalten werden; eine Wahl des günstigsten Gerichtsstands sollte nicht möglich sein. Unser langfristiges Ziel besteht darin, über einen unabhängigen Gerichtshof zu verfügen. Aus diesem Grund begrüßen wir das Mandat des Rates zur Einrichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten und legen der Kommission nahe, ihre Bemühungen um die Einbindung von Drittstaaten bei der Einrichtung eines solchen Gerichtshofs so bald wie möglich fortzusetzen.
Wir plädieren nachdrücklich für die Festlegung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in die Europäische Union. Alle G7-Staaten und die meisten EU-Partner verfügen bereits über einen Mechanismus für die Überprüfung von Investitionen, wenn es um strategische ausländische Investitionen im Bereich Sicherheit und öffentliche Ordnung geht. Daher begrüßen wir die Einführung eines ähnlichen Instruments auf EU-Ebene, um bei ausländischen Investitionen in diesen strategischen Bereichen zusammenzuarbeiten und diese zu überprüfen und ggf. zu beschränken.
Eine weitere Handelsliberalisierung erfordert nach wie vor die Fähigkeit, im Interesse der europäischen Unternehmer und Bürger unlauteren Handelspraktiken auf unseren Märkten vorzubeugen und schnell darauf zu reagieren. Daher unterstützen wir den Einsatz verschiedener Mechanismen, etwa gegen Dumping und Subventionen sowie von Schutzklauseln, wenn die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Aus diesem Grund halten wir die vor Kurzem erfolgte Stärkung von handelspolitischen Schutzinstrumenten, die zudem für KMU schneller einsetzbar und zugänglicher gemacht wurden, in der Handelsstrategie der EU für maßgeblich. Ferner ist ein transparenterer, diskriminierungsfreier und positiver gegenseitiger Zugang zu den ausländischen Märkten für das öffentliche Beschaffungswesen, insbesondere für KMU, ein wesentliches Element der EU-Handelspolitik.
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