Erklärung der EVP-Fraktion zur Krise in der Landwirtschaft

09.06.2016

Erklärung der EVP-Fraktion zur Krise in der Landwirtschaft

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Die EVP-Fraktion im Europäischen Parlament ist die mit Abstand stärkste Verteidigerin der Interessen der europäischen Landwirte. Während der letzten Reform der GAP war es die EVP-Fraktion, die einen beträchtlichen EU-Agrarhaushalt sichergestellt hat. Die EVP-Fraktion wird sich weiterhin für eine gemeinsame Agrarpolitik einsetzen und fest an der Seite unserer Landwirte stehen, insbesondere in der aktuellen Krise auf den Agrarmärkten.

In den letzten 18 Monaten haben sich die Marktbedingungen für wesentliche Sektoren wie Milchprodukte, Schweinefleisch, Rindfleisch und Obst und Gemüse in einem solchen Ausmaß verschlechtert, dass das Überleben vieler Produzenten ernsthaft gefährdet ist. Schwierige internationale Marktbedingungen, zusammen mit Produktionssteigerungen in bestimmten Sektoren haben negative Auswirkungen auf die Preise.

Unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette verstärken sogar die Agrarkrise. Die EVP-Fraktion verlangt ein faires und ausgewogenes Verhältnis zwischen Landwirtschaft, Verarbeitung und Einzelhandel. Wir fordern die Europäische Kommission dringend auf, bestehende Vorschriften durchzusetzen und, wo nötig, einen wirksamen Regulierungsrahmen zu schaffen, um die Interessen der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu sichern.

Unsere Vorschläge zur Krisenbewältigung:

  1. Die Sicherstellung von gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt ist von größter Bedeutung für die EU-Landwirtschaft, vor allem für unsere Familienbetriebe, die das Rückgrat unserer ländlichen Gemeinden sind. Die EVP-Fraktion fordert sofortige Maßnahmen, um das Ungleichgewicht zwischen den Erzeugern und dem Lebensmittelhandel zu beseitigen:
    • Die Konzentration des Einzelhandels und Handelspraktiken in der EU sollen untersucht werden, um neue europaweite legislative Maßnahmen im Hinblick auf unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vorzuschlagen. Kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorschriften dürfen nicht zulassen, dass einzelne Lebensmittelketten eine dominante Position in einem nationalen oder regionalen Markt haben.
    • Das Parallelsystem von immer mehr werdenden Zertifizierungsstellen - vom Handel selbst betrieben und von den Erzeugern teuer zu bezahlen - muss verboten werden. Diese übernehmen auf der Basis von selbst erstellten Regeln faktisch die staatliche Überwachung des Lebensmittelsektors, was den Interessen der Erzeuger schadet.
    • Durch wettbewerbsrechtliche und kartellrechtliche Maßnahmen muss verhindert werden, dass der Handel in Zeiten fallender Preise einseitig Lieferverträge aufkündigen kann. Bei der Preisgestaltung sind Netto-Nettopreise erforderlich. Alle Systeme von Listungsgebühren müssen abgeschafft und verboten werden.
    • Die ordnungsmäßige Umsetzung und, falls nötig, eine Revision der Zahlungsverzugsrichtlinie muss geprüft werden. Eine maximal 30-tägige Zahlungsfrist, die nicht durch Einzelverträge geändert werden kann, ist für alle Handelsstufen im Lebensmittelsektor erforderlich und europaweit gesetzlich vorzugeben. Einzelne Mitgliedsstaaten können kürzere Zahlungsziele erlassen.
    • Es muss sichergestellt werden, dass die Lieferverträge zwischen den Marktakteuren - Landwirten, Genossenschaften, Molkereien, Erzeugern und Einzelhandel - für 12 Monate oder länger abgeschlossen werden. Innerhalb dieser Verträge soll ein maximaler Zeitraum von 6 Monaten für die Preisfestsetzung gelten, es sei denn, dass ein längerer Zeitraum von Erzeugern oder Molkereien ausdrücklich erwünscht wird. Ein vorrangiger Zugang von lokalen Produzenten zu Lebensmittelgeschäften und Supermärkten sollte erleichtert werden.
    • Alle privaten in Europa erhältlichen Handelsmarken des Einzelhandels sind mit einer gut lesbaren Herstellernennung zu versehen. Der Markenname des Herstellers,  oder – falls er keinen Markennamen haben sollte – sein Firmenname, ist auf der Verpackung des Lebensmittels mindestens ebenso groß und auffällig darzustellen, wie der Handelsname. Die EVP-Fraktion glaubt, dass diese Angelegenheit eine Priorität für die „Supply Chain Initiative“ sein muss.
  2. Als Sofortmaßnahme fordern wir eine dauerhafte Wiedereinführung der Butterfettstützung und der Speiseeisstützung, mit dem Ziel, Palmfett dauerhaft zu ersetzen, das aus Drittstaaten importiert und unter zum Teil fragwürdigen ökologischen Bedingungen produziert wird. Diese erprobte Maßnahme wurde früher mit Erfolg eingesetzt.
  3. Das derzeitige Interventionssystem ist zu statisch. Deshalb wird die Kommission gefordert, ein neues "ad hoc" Interventionssystem vorzuschlagen, um flexibel die marktbedingt notwendigen Mengen an Butter und Magermilchpulver in einem schnellen und unangekündigten Verfahren zu Marktpreisen aus dem Markt zu nehmen. Wir fordern einen flexiblen Mechanismus, um eine mögliche temporäre Anhebung der Interventionspreise und der Hilfe für private Lagerhaltung zu entscheiden.
  4. Die EVP-Fraktion fordert die Kommission auf, zeitlich befristet europaweite, obligatorische und unbürokratische Maßnahmen zur Reduzierung der Milchproduktion vorzuschlagen.
  5. Spezielle Hilfe für die Erzeuger, die Produktion und die Absatzförderung von qualitativ hochwertigen Produkten in benachteiligten Gebieten, wie Berggebiete und ultraperiphere Gebiete, muss eingeführt werden.
  6. Die EVP-Fraktion hat die Errichtung einer Milchbeobachtungsstelle stark befürwortet. Sie spricht sich auch für die Einrichtung der Fleischbeobachtungsstelle aus und fordert die Ausweitung von Marktüberwachungsinstrumenten auf andere Sektoren, wie Obst und Gemüse. Die Kommission soll die Höhe der Einfuhrzölle auf Düngemittel sowie die Produktionskosten, einschließlich Pflanzenschutzmitteln, genau überprüfen. Wir unterstützen die Idee, dass Marktbeobachtungstellen durch die Einführung von Frühwarnmechanismen proaktiv bei der Prävention von Marktkrisen sein sollen.
  7. Die Task Force zu den Agrarmärkten muss einen konkreten Beitrag leisten zur Aufdeckung unfairer Handelspraktiken und zur Optimierung von Marktinstrumenten. Spezielle nationale Maßnahmen dürfen die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes nicht beeinträchtigen.
  8. Die EVP-Fraktion erkennt an, dass die Kommission von den Einnahmen aus der Superabgabe 500 Millionen Euro den Mitgliedstaaten für die Landwirtschaft zur Verfügung gestellt hat. Da jedoch ein beträchtlicher Teil dieser Mittel nicht genutzt wurde, schlägt die EVP vor, dass ungenutzte Mittel für die Entlastung der Märkte verwendet werden sollen.
  9. Die EVP-Fraktion fordert eine Brückenfinanzierung und Kreditgarantien, um den Landwirten bei Liquiditätsproblemen zu helfen. Alle existierenden Instrumente auf EU-Ebene müssen genutzt werden, um den Landwirten den Zugang zu Krediten und Investitionen zu erleichtern - einschließlich die Europäische Investitionsbank (EIB), den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), den Fonds für ländliche Entwicklung und den Kohäsionsfonds. Den Landwirten sollte Zugang zu privater Finanzierung und zu Finanzierungsinstrumenten wie "Crowdfunding" gewährt werden.
  10. Um die Schwierigkeiten auf dem Schweinefleischmarkt zu lindern, sollte die Kommission, falls nötig, temporäre Produktionsbeschränkungen in diesem Sektor ermöglichen. Die Standardregelung für die private Lagerhaltung sollte zu gegebener Zeit wieder geöffnet werden und andere geeignete Maßnahmen sollten im Einklang mit der Preisentwicklung für Schweinefleisch durchgeführt werden.
  11. Die Kommission wird aufgefordert, den Mitgliedsstaaten, die nicht von einer Tierseuche betroffen sind, die Ausstellung nationaler Veterinär-Zertifikate für den Export von Schweinefleischprodukten im Fall von phyto-sanitären Embargos zu ermöglichen.
  12. Die EVP-Fraktion ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bewältigung der Marktkrise im Obst- und Gemüsesektor bei weitem nicht ausreichen. Insbesondere sollten die Rücknahmepreise aktualisiert werden, da die aktuelle Unterstützung nur 20% des durchschnittlichen Marktpreises abdeckt. Die EVP-Fraktion fordert die Kommission auf, die Absatzförderungsfonds für Rindfleischprodukte aufzustocken und weiterhin neue Drittmärkte zu erschließen.
  13. Die Kommission wird aufgefordert, EU-Produkte sowohl bedürftigen Personen in der EU zur Verfügung zu stellen als auch im Rahmen der externen humanitären Hilfe Drittstaaten, die Notfallunterstützung brauchen.
  14. Internationaler Handel bietet unseren Landwirten erhebliche Chancen. Allerdings muss bei allen Handelsabkommen eine vollständige Gegenseitigkeit hinsichtlich der Standards für Verbraucherschutz, Tier- und Umweltschutz sowie soziale Mindeststandards erreicht werden. Alle importierten Agrarprodukte müssen die EU–Standards erfüllen. Der Schutz unserer geografischen Angaben muss eine unserer Prioritäten sein.
  15. Die EVP-Fraktion begrüßt die Bemühungen von EU-Kommissar Phil Hogan, neue Märkte zu erschließen. Nichttarifäre Handelshemmnisse sollen abgebaut werden. Die EVP-Fraktion fordert eine rasche Einführung von zusätzlichen europaweiten Ausfuhrbürgschaften/Exportkrediten, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB), das die von den Mitgliedstaaten betriebenen Programme ergänzen könnte.

Während wir uns der aktuellen Krise stellen, sollten wir uns daran erinnern, dass die mittel- bis langfristigen Aussichten für die Landwirtschaft positiv sind. Schätzungen zufolge ist eine steigende Agrarproduktion notwendig, um eine ständig wachsende Weltbevölkerung in den kommenden Jahren zu ernähren. Innovation in der EU-Landwirtschaft wird maßgebend sein. Junge Menschen dahingehend zu motivieren, in die Landwirtschaft einzusteigen, ist eine Herausforderung, der wir begegnen müssen. Die EVP-Fraktion wird sich mit vollem Einsatz der Aufgabe widmen, unsere Landwirte durch diese schwierige Zeit zu helfen. Wir werden weiterhin unsere Landwirte dabei aktiv unterstützen, Marktturbulenzen zu bewältigen.