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09.09.2015 14:07
EU-US Datenschutzrahmenabkommen für den Austausch von Ermittlungsdaten (sog. "umbrella agreement"): Viviane Reding begrüßt einen wichtigen Schritt zur Wiederherstellung transatlantischen Vertrauens
Wichtiger Hinweis
Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion
Nach vierjährigen Verhandlungen wurde das EU-US Datenschutzrahmenabkommen für den Austausch von Ermittlungsdaten (sog. "umbrella agreement") paraphiert. Europäische Bedenken in Folge der Snowden Enthüllungen wurden ernst genommen. Mit Inkrafttreten wird dieses Abkommen sicherstellen, dass transatlantische Datentransfers zum Zwecke der Strafverfolgung an angemessene Sicherungen des Schutz der Privatsphäre gebunden sind. Europäische Bürger werden das Recht auf Zugang zu ihren Daten, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Information in Fällen von Datensicherheitsverstößen erhalten. Außerdem werden die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden durch klare Speicherzeiten und eine Zweckbindung der verarbeiteten Daten begrenzt. Die erreichten Fortschritte sind der einzige Weg zur Wiederherstellung des Vertrauens in den digitalen Markt und in die transatlantischen Beziehungen.
Um die Verhandlungen jedoch abzuschließen, muss der US Kongress nun den Judicial Redress Act (Rechtsbehelfsgesetz) beschließen. Dieser gewährt US und EU Bürgern das gegenseitige Recht auf Rechtsbehelf, damit sie im Falle von ungesetzmäßiger Datenweitergabe Schadensersatz geltend machen können. Bevor das Europäische Parlament dem Abkommen zustimmt, wird es sicherstellen, dass es weder im Vertragstext, noch im US Recht offene Hintertüren gibt. Der Erfolg des Abkommens wird maßgeblich von der Entschlossenheit beider Parteien abhängen, die jeweiligen Verpflichtungen voll umzusetzen und den Rechtsweg einzuhalten. Die gestrige Erklärung ist ein wichtiger, doch noch nicht der letzte Schritt. Unsere amerikanischen Partner müssen nun die Gelegenheit nutzen, und auf dem Rechtsweg durchsetzbare Rechte schaffen.
Öffentliche Sicherheit und Datenschutz müssen Hand in Hand gehen. Datenschutz darf keine Zwangsjacke sein, die Strafverfolgung verhindert. Und Vorbehalte der öffentlichen Sicherheit dürfen kein Blankoscheck für Strafverfolgungsbehörden sein. Dieses Gleichgewicht ist gut für den Schutz der Privatsphäre der Bürger, das Vertrauen in Unternehmen im digitalen Markt und den Informationsaustausch zwischen Behörden. Auf Basis eines soliden Fundaments wird keine Behörde mehr Gründe haben, Datentransfers zu verweigern. Wenn Daten leicht über den Atlantik fließen sollen, können die Bürgerrechte von EU-Bürgern nicht an der US Grenze gestoppt werden.
ehemalige/r Abgeordnete/r der EVP-Fraktion
Marion JEANNE
Ehemalige/r Mitarbeiter/in
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