EU muss Rechtsstaatlichkeit in Polen garantieren

19.01.2016 16:30

EU muss Rechtsstaatlichkeit in Polen garantieren

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Das Europäische Parlament hat am heutigen Dienstag über die Lage in Polen debattiert: Am vergangenen Mittwoch hatte die Europäische Kommission bereits den Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit zum ersten Mal aktiviert. Es soll geprüft werden, inwieweit die Reform der polnischen Verfassungsgerichtsbarkeit Rechtsstaatlichkeitskriterien entspricht. Trotz besänftigender Worte der polnischen Premierministerin Beata Szydło im Europäischen Parlament am heutigen Dienstag, betont  Viviane Reding, die den Mechanismus 2014 geschaffen hat, die Notwendigkeit einer konsequenten Prüfung der jüngsten Gesetze.

Die ehemalige Justizkommissarin und Europaabgeordnete Viviane Reding machte in Straßburg die Wichtigkeit des Verfahrens deutlich: "Europa ist mehr als ein Wirtschaftsraum. Europa ist eine Wertegemeinschaft und gründet auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Wird die Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedsstaat - so wie jetzt in Polen - gefährdet, ist ganz Europa in Gefahr. Das sind keine internen Angelegenheiten."

Reding wies zugleich darauf hin, dass der nun aktivierte Mechanismus ein Dialogverfahren sei, der es ermöglichen solle,  konstruktive Lösungen Probleme zu finden: "Es soll keiner an den Pranger gestellt werden. Aber die Aktivierung des Verfahrens ist ein klares und starkes Signal an Polen: ein autoritäres Abdriften eines Mitgliedsstaats kann und will Europa nicht zu lassen."

Bereits in harten Auseinandersetzungen mit Ungarn und Rumänien  hat Reding 2012 die Rechtsstaatlichkeit im Namen der Europäischen Union verteidigt. Reding sieht in den jüngsten Vorgängen eine Systematik : "Der Angriff auf den Rechtsstaat beginnt zunächst mit einem Angriff auf das Verfassungsgericht. Danach folgen die Medien, erst die öffentlichen, anschließend die privaten. Daher muss man zu Beginn solcher Entwicklungen deutlich "Stopp!" sagen. Sonst ist es schnell zu spät."

Hintergrund: Der Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit wurde auf Initiative der damaligen Kommissarin für Justiz, Viviane Reding, im Frühjahr 2014 eingeführt. Nach wiederholten Problemen mit einzelnen Mitgliedstaaten, insbesondere mit Ungarn und Rumänien, wurde die Wichtigkeit eines geordneten und lösungsorientierten Verfahrens zum Behandeln von Rechtsstaatlichkeitsproblemen deutlich. Der Mechanismus ergänzt bestehende Vertragsverletzungsverfahren und das Verfahren nach Artikel 7, das bei „schwerwiegender und anhaltender Verletzung“ der im EU-Vertrag verankerten Werte als schwerste Sanktion eine Aussetzung der Stimmrechte vorsieht. Es handelt sich um einen Frühwarnmechanismus, der es der Europäischen Kommission ermöglicht, mit dem betreffenden Mitgliedstaat einen Dialog aufzunehmen, um systembedingten Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit zu thematisieren und Abhilfe zu schaffen. Wird keine Lösung gefunden, so bleibt das Verfahren nach Artikel 7 als ultima ratio. Am vergangenen Mittwoch hat die Europäische Kommission den Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit zum ersten Mal aktiviert. Es wird im Dialog mit Polen geprüft, inwieweit die Reform der polnischen Verfassungsgerichtsbarkeit Rechtsstaatlichkeitskriterien entspricht.

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