EU-Kommission muss bei Absinth-Definition nachsitzen

13.03.2013 13:30

EU-Kommission muss bei Absinth-Definition nachsitzen

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Mehr Verbraucher- und Gesundheitsschutz gefordert / Fairer Wettbewerb im Binnenmarkt / Entschließung des Europaparlaments

Das Europaparlament fordert von der EU-Kommission eine Überarbeitung der Definition der Spirituose Absinth. Die Abgeordneten verabschiedeten heute den vom CDU-Europaabgeordneten Horst Schnellhardt erarbeiteten Einspruch. "Ich freue mich, dass das Europaparlament seine Kontrollrechte wahrgenommen hat und den von der Kommission vorgelegten Entwurf zurückgewiesen hat. Als damaliger Berichterstatter für die Spirituosenverordnung war es mir wichtig, das hohe Niveau des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und des fairen Wettbewerbs beizubehalten, welches die europäischen Regeln bislang garantierten", so Schnellhardt.

"Zwei Aspekte waren für mich in der Definition nicht akzeptabel: Zum einen wären aufgrund des geforderten, hohen Anisgehalts viele Absinth-Hersteller gezwungen gewesen, ihre bewährten traditionellen Herstellungsverfahren umzustellen. Zum anderen kann ich es nicht vertreten, für eine als bedenklich anerkannte Substanz wie das im Absinth enthaltene Thujon einen Mindestgehalt festzulegen. Dies entspricht nicht dem europäischen Ansatz des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes. Ich bin froh, dass die Philosophie der Spirituosenverordnung mit dem Abstimmungsergebnis Beachtung gefunden hat", sagte der CDU-Europaabgeordnete.

Die Europäische Kommission ist nun aufgefordert, einen neuen Definitionsentwurf vorzulegen, der die Kritikpunkte des Europäischen Parlaments berücksichtigt. "Ich bin schon der Meinung, dass wir eine europäische Definition für Absinth benötigen. Mithilfe der im Einspruch formulierten Verbesserungsvorschläge sollte es der Kommission aber unverzüglich möglich sein, eine neue Version zu erarbeiten", so der Berichterstatter des Europaparlaments.

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