Gemeinsames Europäisches Asylsystem: Sicherheit für Europäer und sicherer Schutz für Asylsuchende

25.04.2013

Gemeinsames Europäisches Asylsystem: Sicherheit für Europäer und sicherer Schutz für Asylsuchende

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Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist in Artikel 78 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehen. Danach soll die Union eine gemeinsame Politik bezüglich Asyl, subsidiärem und temporärem Schutz entwickeln, damit jedem Drittstaatenbürger, der in Übereinstimmung mit dem Nichtzurückweisungsgrundsatz und der Genfer Konvention über den Status von Flüchtlingen von 1951 um internationalen Schutz bittet, ein entsprechender Status gewährt werden kann. Zu den Asylregeln der EU hat die EVP-Fraktion eine klare und offene Haltung: Ja, wir wollen Menschen aus gescheiterten Staaten und von Kriegen zerstörten Ländern helfen, aber wir wollen auch Menschen in ihre Heimatländer zurückschicken, die nicht aus derart höllischen Regionen kommen. Auf dieser Grundlage, stimmte der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über Berichte zu Mindeststandards bei Verfahren zu Gewährung und Entzug von internationalem Schutz in den Mitgliedstaaten ab (Schattenberichterstatterin Monika Hohlmeier, EVP-Fraktion, Deutschland) sowie über einen Bericht von Monica Macovei, EVP-Fraktion, Rumänien) über die Errichtung von Eurodac zum Abgleich von Fingerabdrücken. Diese Berichte gehören zur zweiten Phase der Errichtung der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik.

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