Anhörung der EVP-Fraktion: Die Unzulänglichkeiten der GDPR angehen

Anhörung der EVP-Fraktion: Die Unzulänglichkeiten der GDPR angehen

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Security Data Protection concept on blue laptop. Isometric digital protection mechanism, system privacy

Fünfeinhalb Jahre sind vergangen, seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet wurde und dreieinhalb Jahre, seit sie in Kraft getreten ist. Während sich die politische Diskussion in den vergangenen Jahren hauptsächlich auf die Notwendigkeit konzentrierte, die Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten umzusetzen, verlagert sich die Debatte nun auf die Notwendigkeit, ihre Leistung neu zu bewerten und zu prüfen, wie ihre Mängel behoben werden können.

Es stellen sich viele Fragen: Fragen zur ordnungsgemäßen Durchsetzung; Fragen zur mangelnden Rechtsklarheit; Fragen zu Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung, die in der Praxis nicht gut funktionieren (z. B. die Erteilung der Einwilligung); Fragen zu Vorschriften über Datenübermittlungen und deren Auswirkungen, z. B. auf die wissenschaftliche Forschung; Fragen zum bürokratischen Aufwand, insbesondere für KMU; Fragen zu Anonymisierungstechniken; Fragen zu Unterschieden bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in den einzelnen Mitgliedstaaten; und Fragen, ob die Datenschutz-Grundverordnung angepasst oder ergänzt werden muss, um neuen Technologien besser gerecht zu werden. Viele Fragen, für die die politische Lösung nicht immer klar und nie ohne Folgen ist.

Zur Vorbereitung auf die anstehenden Debatten zu diesen Themen organisiert die EVP-Fraktion eine Anhörung mit Experten aus diesem Bereich, um einen Meinungsaustausch zu der Frage zu führen, ob die Datenschutz-Grundverordnung Mängel aufweist und wie diese Mängel behoben werden müssen.

Die öffentliche Anhörung der EVP-Fraktion zur Behebung der Mängel der Datenschutz-Grundverordnung findet am Nachmittag des 13. Januar 2022 von 14:30 bis 16:30 Uhr im Raum JAN 2Q2 und per Videokonferenz statt.

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