Bernhuber: Bessere Herkunftskennzeichnung für mehr Transparenz am Frühstückstisch

12.12.2023 14:14

Bernhuber: Bessere Herkunftskennzeichnung für mehr Transparenz am Frühstückstisch

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Jars of honey

Straßburg. "Ich freue mich, dass das Europäische Parlament heute so ein klares Signal für mehr und transparentere Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln gesetzt hat", sagt Alexander Bernhuber, Chefverhandler im Europäischen Parlament für die Überarbeitung der Frühstücks-Richtlinie. 522 Abgeordnete haben dafür gestimmt, nur 13 dagegen. Ein besonderer Fokus gilt dem Honig: Bei einer Untersuchung der Europäischen Kommission waren von 320 untersuchten Honig-Proben 147 verfälscht, die meisten davon aus Nicht-EU-Ländern. Fast 40 Prozent der Importe kommen aus China, und nicht selten ist der importierte Honig gestreckt mit Zuckersirup aus Reis, Weizen oder Zuckerrüben und Farbstoff. Das war der Anlass für die Überarbeitung der derzeitigen Regelungen für Herkunftskennzeichnung bei Honig.

Kontrollen und Herkunftsangaben sollen Fälschern das Handwerk legen und klimaschonende Kaufentscheidungen erleichtern

"Statt der bisherigen pauschalen Angabe "EU-Honig" und "Nicht-EU Honig" soll künftig auf dem Etikett eine genaue Angabe des Herkunftslands und bei Honig-Mischungen der Anteil je Herkunftsland als Prozentsatz angeben werden. Das Motto ist Transparenz ohne Wenn und Aber. Das hilft auf der einen Seite den Konsumenten, eine informierte Entscheidung zu treffen und schützt auch die heimischen Imker, die durch die Flutung des Marktes mit billigem gefälschten Honig zunehmend einem unfairen Wettbewerb und enormem Preisdruck ausgesetzt sind", sagt Bernhuber.

"Mit Fälscherei und Konsumententäuschung ist künftig Schluss. Durch transparentere Herkunftskennzeichnung wissen Konsumenten künftig wo ihr Honig herkommt. Damit legen wir Fälschern das Handwerk und erleichtern es Konsumenten, durch ihre Kaufentscheidung für regionale Produkte einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten", sagt Alexander Bernhuber, Agrar- und Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament.

"Marmelade" kehrt nach 22 Jahren zurück

Der in Deutschland und Österreich verbreitete Begriff "Marmelade" darf nun nach 22 Jahren Verbot offiziell wieder verwendet werden. "Die Bezeichnung 'Marmelade', war seither nur für Zitrusfrüchte erlaubt und das hat für viel Kopfschütteln gesorgt", sagt Bernhuber.

Die bisherige Regelung erlaubte die Bezeichnung Marmelade auf Druck der Briten nur für Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten, wie der mehr oder weniger bitteren traditionellen Orangenmarmelade in Großbritannien. Deshalb mussten im Supermarkt Brotaufstriche aus eingekochten Früchten "Konfitüre" genannt werden. Damit ist künftig Schluss, die Briten haben die EU ja bekanntlich verlassen.

Der heute abgestimmte Bericht definiert die Position des Europaparlaments und bildet die Basis für die demnächst startenden, sogenannten Trilogverhandlungen des Parlaments mit dem Rat der Mitgliedstaaten unter Vermittlung der Europäischen Kommission. Gemeinsames Ziel ist, die Verhandlungen im Frühjahr abzuschließen, damit das Gesetz noch 2024 in Kraft treten kann.

 

Statt der bisherigen pauschalen Angabe "EU-Honig" und "Nicht-EU Honig" soll künftig auf dem Etikett eine genaue Angabe des Herkunftslands und bei Honig-Mischungen der Anteil je Herkunftsland als Prozentsatz angeben werden.
Alexander Bernhuber MEP

 

Redaktionshinweis

Mit 178 Mitgliedern aus allen EU-Mitgliedstaaten ist die EVP-Fraktion die größte Fraktion im Europäischen Parlament.

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