Land auswählen
Wählen Sie Ihr Land aus und folgen Sie den Nachrichten Ihrer lokalen Europaabegordneten:
Diese Länder veröffentlichen nichts in Ihrer Sprache. Wählen Sie ein Land aus, wenn Sie Nachrichten in Englisch oder in der Nationalsprache lesen möchten:
Was suchen Sie?
08.03.2016 17:57
EU-Entsenderichtlinie: Überarbeitung wichtiger Schritt
Wichtiger Hinweis
Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion
"Gleicher Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort" – das ist ein Grundprinzip für die CSV Europaabgeordneten. Den heute von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag zur Überarbeitung der Entsenderichtlinie sehen sie als kleinen, aber trotzdem wichtigen Schritt. Arbeitnehmer müssten geschützt, unfairer Wettbewerb verhindert werden. Insbesondere die nationale Regierung sei dabei gefordert.
Der Kommissionsvorschlag geht zwei der größten Probleme im Rahmen der Entsendung von, meist osteuropäischen, Arbeitnehmern an: die Dauer der Entsendung und der Lohn. War bis dato vorgesehen, dass jeder entsandte Arbeiter den Mindestlohn des Landes bekommt, in dem er vorrübergehend seine Tätigkeit ausführt, so sieht der Vorschlag der Kommission nun vor, dass die Mitgliedstaaten eine Entlohnung inklusive weiterer Lohnbestandteile über den Mindestlohn hinaus garantieren. Die CSV Europaabgeordneten bedauern, dass diese Formulierung vager ausfällt, als erhofft. Bis zum Prinzip des gleichen Lohns für die gleiche Arbeit am gleichen Ort seien noch weitere Schritte zu gehen. Die zweite Veränderung sieht eine maximale Dauer von 2 Jahren für die Entsendung eines Arbeiters vor. So soll verhindert werden, dass Arbeiter zwar als entsandt deklariert werden, in Realität allerdings langfristig in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten. "Wir müssen sicherstellen, dass die heute noch bestehenden Schlupflöcher geschlossen werden. Es darf in Europa kein Sozialdumping geben!" so Viviane Reding.
Der Straßentransport ist ein Sorgenkind im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitern. Fallen Fahrer unter die Richtlinie oder nicht? Auf diese Frage gibt es so viele Antworten wie Akteure. Georges Bach begrüßt deshalb den Hinweis auf das angekündigte Straßen-Paket, welches die Kommission voraussichtlich Ende 2016 vorstellen soll. "Die Maßnahmen im Straßen-Paket sollen auf die Entsenderichtlinien abgestimmt werden. Damit soll auch der Missbrauch im Straßentransport unterbunden werden. Dafür wird es höchste Zeit." so Bach.
Mit Blick auf die nationale Umsetzung von Europarecht nehmen die CSV-Europaabgeordneten die luxemburgische Regierung in die Pflicht. Die Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie von 2014 müsse schnellstmöglich abgeschlossen werden. "Die Probleme in Luxemburg sind bekannt. Es ist unerlässlich die europarechtlichen Möglichkeiten im Kampf gegen Sozialdumping voll auszuschöpfen und die Kontrollen zu verstärken." so die Europaabgeordneten abschließend.
Hintergrund:
In ihrem Arbeitsprogramm für 2016 hatte die Europäische Kommission ein Mobilitätspaket in Aussicht gestellt. Dieses sollte neben einer Überarbeitung der Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und einer Mitteilung über die Mobilität von Arbeitskräften auch eine gezielte Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern enthalten. Durch die Verhandlungen mit Großbritannien und dem Referendum über einen möglichen Austritt aus der EU, wurde die Überarbeitung der Verordnung 883/2004 verschoben. Aus diesem Grund hat die Kommission heute lediglich einen Vorschlag zur Überarbeitung der Entsenderichtlinie verabschiedet.
Unter „entsandter Arbeiter“ ist ein Arbeitnehmer zu verstehen, der von seinem Arbeitgeber für eine begrenzte Zeit in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsandt wird um dort seine Arbeit zu verrichten.
Schätzungen zufolge gab es 2014 bis zu 1,9 Millionen entsandte Arbeitnehmer. Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bildet die Grundlage für das Recht, Dienstleistungen grenzüberschreitend und EU-weit anzubieten und zu diesem Zweck Arbeitskräfte vorübergehend zu entsenden. Der freie Verkehr von Dienstleistungen ist eine der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union und damit ein Eckpfeiler des europäischen Binnenmarktes.
Zwei Richtlinien bieten den Rahmen für die Ausführung dieser Praxis und zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen dem freien Verkehr von Dienstleistungen und der Wahrung der Rechte der entsandten Arbeitnehmer zu schaffen. Da es jedoch immer wieder zu Missbrauch kommt, werden die Basisrichtlinie von 1996 (96/71/CE) und die Durchsetzungsrichtlinie von 2014 (2014/67/UE) immer wieder kritisiert. Obwohl die Frist zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie erst im Juni 2016 abläuft, fordern viele Stimmen, darunter Sozialpartner und viele Europaabgeordnete bereits seit Jahren eine Überarbeitung der Richtlinie(n).
Jean Claude Juncker hatte sich bereits in seiner Antrittsrede als Präsident der Kommission Ende 2014 im Europaparlament in Straßburg für das Prinzip des gleichen Lohns für die gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsplatz ausgesprochen.
ehemalige/r Abgeordnete/r der EVP-Fraktion
Thomas BICKL
Ehemalige/r Mitarbeiter/in
6 / 50