Gemeinsame Fischereipolitik: "Verschwendung durch Rückwürfe stoppen!"

06.02.2013 12:00

Gemeinsame Fischereipolitik: "Verschwendung durch Rückwürfe stoppen!"

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Einführung von Rückwurfverboten braucht angemessene Frist/Rat muss Erholung der Fischbestände rechtsverbindlich festlegen 

Heute verabschiedete das Europäische Parlament Änderungen an der Gemeinsamen Fischereipolitik. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Fischfang und Aquakultur langfristig in ökologisch nachhaltiger Weise betrieben werden können. Einer der Kernpunkte betrifft die Einführung von Rückwurfverboten.

Der CDU-Europaabgeordnete Werner Kuhn: "Zum Schutz der Meeresressourcen ist ein wichtiger Schritt, Beifänge nicht zu verschwenden und wie bisher über Bord zu werfen". Diese Anlandeverpflichtung soll ab 2014 schrittweise nach einem Zeitplan eingeführt werden, der jeweils für die einzelnen Fanggebiete und Fischarten gilt.

"Um das Rückwurfverbot umsetzen zu können, müssen die Fischer die Möglichkeit haben, selektives Fanggerät anschaffen und erproben zu können. Außerdem sollten die Managementpläne der verschiedenen Spezies die Grundlage für einen entsprechenden Zeitplan bilden. Aufgrund der Gegebenheiten, die wir in der Ostsee und in der Nordsee vorfinden, sollte ein Rückwurfverbot daher frühestens 2015 bzw. 2016 in Kraft treten", erläutert Kuhn.

Bis 2020 sollen sich die Fischbestände auf dem Niveau eines maximalen Dauerertrages (MSY)* wieder voll erholt haben: "Dazu ist es notwendig, dass der Rat dieses Ziel rechtverbindlich festsetzt", so Kuhn.

Laut des Fischerei-Experten erfüllt  das von der Wissenschaft vorgegebene Niveau des maximalen Dauerertrages das Ziel der Bestandserholung: "Es wäre absolut überzogen, das MSY- Niveau undefiniert höher anzusetzen", so Kuhn abschließend.

*Maximaler Dauerertrag (msy = maximum sustainable yield): die Bewirtschaftung lebender Meeresschätze soll so erfolgen, dass die Fangmenge langfristig optimiert wird.  

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