Verkehrssicherheit: keine Mehrbelastung für deutsche Autofahrer, LKWs sollen sicherer werden

18.12.2013 13:19

Verkehrssicherheit: keine Mehrbelastung für deutsche Autofahrer, LKWs sollen sicherer werden

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Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion

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 Europas Straßen sollen sicherer werden, ohne dass dies zu einer Mehrbelastung für deutsche Autofahrer führt. Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments einigten sich mit Vertretern des Rates im Rahmen des "Verkehrssicherheitspakets" auf die Beibehaltung des gegenwärtig in Deutschland geltenden Prüfintervalls für die Hauptuntersuchung von PKW sowie auf strengere Mobilkontrollen für Lastwagen.

"Deutsche Autofahrer müssen wie bisher auch nach einem Neuwagenkauf nach drei Jahren zum TÜV, und danach alle zwei Jahre. Jährliche Prüfungen konnten wir verhindern: sie kosten den Autofahrer Zeit und Geld, und bringen keinen Mehrwert an Sicherheit", betonten der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Werner Kuhn (CDU), und der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, der als Berichterstatter der EVP-Fraktion für die Neuregelung der LKW-Kontrollen zuständig ist. "Zugleich konnten wir den hohen deutschen Prüfstandard europaweit durchsetzten".

Gleichzeitig verschärften die Vertreter des Europäischen Parlaments in den Verhandlungen mit der EU-Ratspräsidentschaft die Anforderungen an mobile Kontrollen von LKW. Diese "Unterwegskontrollen" sollen künftig nach einheitlichen Standards und europaweit durchgeführt werden.

"Für Deutschland als wichtigstes europäisches Transitland bedeutet dies mehr Verkehrssicherheit. Wir wollen, dass auch andere EU-Staaten Lastwagen streng kontrollieren. Die Suche nach abgefahrenen Reifen oder zu schwachen Bremsen gehört deshalb künftig zum europaweiten Kontrollstandard", so Kuhn und Ferber. "Zudem werden europaweit einheitliche Normen für die Ladungssicherung festgelegt, die bei den Mobilkontrollen geprüft werden. Rutschende Ladung, die im Ernstfall sogar auf die Strasse fallen kann, soll so verhindert werden."

Weitere Schritte: die vorläufige Trilogeinigung muss noch vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments sowie vom Plenum formal bestätigt werden. Die Plenarabstimmung findet voraussichtlich im März statt, gefolgt von der Bestätigung durch den Rat. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt muss die Richtlinie spätestens nach 4 Jahren in nationales Recht umgesetzt sein.

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