Schwab: Private Schadensersatzklagen in EU vereinfacht

17.04.2014 9:40

Schwab: Private Schadensersatzklagen in EU vereinfacht

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Stärkung der Rechte der Verbraucher / Keine Sammelklagen / Einigung Europaparlament verabschiedet EU-Richtlinie zu Kartellschadensersatz

Nach jahrelangem Tauziehen werden private Schadensersatzklagen künftig vereinfacht. Das Europaparlament verabschiedete heute die neue EU-Richtlinie zur privaten Schadenersatzklagen bei Kartellverstößen. „Wir haben einen guten Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher und der Wirtschaft gefunden. Verbraucher kommen nach Kartellentscheidungen der EU-Kommission schneller zu ihrem Recht. Eine Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild wird es aber nicht geben“, sagte der Berichterstatter des Europaparlaments, Andreas Schwab (CDU).

Mit der neuen Richtlinie ist die Diskussion über die Einführung von Sammelklagen auf EU-Ebene beendet. Die EVP-Fraktion hatte sich gegen Sammelklagen stark gemacht. Das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber konnte den ursprünglichen Vorschlag der Kommission in wesentlichen Punkten ändern. „Wir haben die Rechte der Opfer von Kartellen weiter gestärkt, ohne dabei den Blick auf Missbrauchsmöglichkeiten prozeduraler Rechte zu verlieren“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.

Dabei wurde insbesondere der Vorschlag der Kommission abgelehnt, demzufolge Klagen von Erstkäufern, so genannte „unmittelbare Abnehmer“, gegen Mitglieder von Kartellen auch dann zulässig gewesen wären, wenn sie keinen eigenen Schaden hatten. Auch wurde zur Stärkung des Kronzeugenprogramms der EU eine sichere Lösung für den Schutz von Dokumenten der Kronzeugen gefunden. Es gibt noch rechtspolitische Zweifel von deutscher Seite an der Privilegierung der Kronzeugen. „Es wäre gut, wenn die EU-Kommission noch eine Erklärung abgibt, dass diese Zweifel unbegründet sind“, so Schwab.

„Besonders beachtlich ist die Einführung einer freiwilligen Entschädigungsregelung von Opfern durch die Mitglieder von Kartellen. Wenn sich Unternehmen zu solchen freiwilligen Entschädigungen entschließen, soll sich das positiv auf mögliche Kartell-Bußgelder auswirken“, so Schwab.

„Die neue EU-Richtlinie ebnet den Weg zu einer echten Entschädigung von Kartellopfern in Europa. Abstruse Forderungen im Bereich der Sammelklagen oder des Mehrfachschadenersatzes haben sich nicht durchgesetzt. Insgesamt bekommen wir einen echten Mehrwert für Verbraucher und Unternehmen“, sagte der Berichterstatter des Europaparlaments. Die neue Richtlinie wird Mitte April vom Plenum des Parlaments offiziell verabschiedet und tritt voraussichtlich Mitte 2016 in Kraft.

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