EU-Lebensmittelkontrollen: zuverlässig und fair

15.04.2014 17:09

EU-Lebensmittelkontrollen: zuverlässig und fair

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Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion

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Bessere Finanzierung der Lebensmittelkontrollen /Ausgewogene Transparenzvorschiften für Kontrollergebnisse

"Ein guter Kompromiss, der alte Schwachstellen beseitigt und klare Vorgaben für die Zukunft macht", sagte der CDU-Europaabgeordnete  Horst Schnellhardt zur heutigen Plenarabstimmung im Europäischen Parlament in Straßburg über die Zukunft der Lebensmittelkontrollen in Europa.

"Lebensmittel in Europa gehören zu den Sichersten weltweit. Für diese hohe Sicherheit sind verlässliche Lebensmittelkontrollen durch die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten unverzichtbar. Nach den heute angenommenen Vorschlägen würden nun die Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit erhalten, nicht zur von zulassungspflichtigen Lebensmittelunternehmern wie den Fleisch verarbeitenden Unternehmen Gebühren zu erheben, sondern auch von allen anderen registrierten Unternehmen der Lebensmittelbranche. Damit kann die technische und personelle Ausstattung der Kontrollämter signifikant verbessert werden", erläutert Schnellhardt als Berichterstatter der EVP-Fraktion zu diesem Gesetzesvorschlag.

"Klar muss sein, dass die potentiellen Mehreinnahmen in jedem Fall der besseren Ausgestaltung der Kontrollämter zu Gute kommen. Die zuständigen Behörden müssen nun mit Augenmaß vorgehen, um ihre Unternehmen durch Gebühren nicht übermäßig zu belasten oder der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Lebensmittelindustrie zu schaden.

Positiv ist ebenfalls zu verzeichnen, dass nach diesem Vorschlag die Akkreditierung von kleinen Trichinenuntersuchungsstellen nicht mehr notwendig ist. Die bisherigen Regeln hatten zu sehr viel Ärger und hohen Kosten geführt", sagte der CDU-Europaabgeordnete.

"Auch die Rechte und Pflichten der Behörden bezüglich der Information über die Kontrollergebnisse sind klarer geregelt als von der Kommission vorgesehen. Das Parlament hat ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz des Verbrauchers vor Gefährdungen und dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit der Unternehmer geschaffen."

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