Reul: Zensur-Präsident Schulz muss sich erklären

03.04.2014 12:11

Reul: Zensur-Präsident Schulz muss sich erklären

Wichtiger Hinweis
Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion
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Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Herbert Reul (CDU), hat dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, "Zensur" vorgeworfen.

Martin Schulz hat in der heutigen Abstimmung über die Entlastung des Parlamentshaushaltes versucht, einen für ihn kritischen Artikel aus der Ausschussvorlage nicht zur Abstimmung zuzulassen. Artikel 20 der Geschäftsordnung erlaubt dem Parlamentspräsidenten aber nur, neu eingereichte Änderungsanträge für unzulässig zu erklären, nicht aber Paragrafen aus einem bereits durch einen Ausschuss abgestimmten und dem Plenum vorgelegten Bericht.

"Was wäre das für ein Parlament, in dem der Parlamentspräsident sich selbst das Recht nimmt, einzelne Berichte oder Gesetzgebungsentwürfe zu zensieren? Ein derart selbstherrliches Gebaren ist eines demokratisch gewählten Parlamentspräsidenten unwürdig. Der selbsternannte Vorkämpfer für die Parlamentsrechte Martin Schulz entlarvt sich nun durch seine Trickserei mit der Geschäftsordnung als Zensur-Präsident. Schulz muss sich erklären und sein Amt sofort niederlegen".

Aufgrund der Vorwürfe gegen Schulz stimmt das Europäische Parlament in der nächsten Plenarwoche vom 14. bis 17. April erneut über die EP-Entlastung ab.

Hintergrund:

► Der Artikel aus dem Bericht zur EP-Entlastung, den Martin Schulz zensieren will:

Paragraf 47, Bericht zur EP-Entlastung

47. kritisiert, dass ein Bericht des OLAF-Überwachungsausschusses an den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments vom Präsidenten des Parlaments nicht an denselben weitergeleitet, sondern für mehr als zwei Monate unter Verschluss gehalten wurde; kritisiert, dass eine Zeugenvorladung eines belgischen Gerichts erst nach dreimonatiger Verzögerung von der Verwaltung des Parlaments an die drei betroffenen Abgeordneten weitergeleitet wurde; kritisiert, dass der Haushaltskontrollausschuss durch die Absage einer Anhörung zur Arbeit der Task Force für Griechenland und die über einjährige Verzögerung einer Anhörung zum Thema „Governance – Die Europäische Kommission als Verwaltungsbehörde“ in seiner Arbeit behindert wurde;

► Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, die eine Zulässigkeitsprüfung durch den Präsidenten nur für Anträge (markiert), nicht aber Paragrafen eines Berichts erlaubt.

Artikel 20 EP-Geschäftsordnung 1. Der Präsident leitet unter den in dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Bedingungen sämtliche Arbeiten des Parlaments und seiner Organe und besitzt alle Befugnisse, um bei den Beratungen des Parlaments den Vorsitz zu führen und deren ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten.

Diese Vorschrift kann dahingehend ausgelegt werden, dass die durch sie eingeräumten Befugnisse auch das Recht umfassen, eine unverhältnismäßig große Zahl von Anträgen, z. B. Bemerkungen zur Anwendung der Geschäftsordnung, Anträge zum Verfahren, Erklärungen zur Abstimmung sowie Anträge auf gesonderte, getrennte oder namentliche Abstimmung zu unterbinden, wenn diese nach Überzeugung des Präsidenten offensichtlich eine dauerhafte und ernsthafte Obstruktion der Verfahren im Parlament oder der Rechte anderer Mitglieder bezwecken und bewirken. (...)

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