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03.10.2013 14:08
Anhörung zu Grundrechtsproblemen bei OLAF Ermittlungen offenbart schwerwiegende Rechtslücken
Wichtiger Hinweis
Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion
„Nach der überaus deutlichen Kritik aller Sprecher am stark lückenhaften bzw. ganz fehlenden Schutz von Grundrechten in der OLAF Verordnung muss die Kommission schnell handeln. Die Rechte von EU-Beamten und -Bediensteten, gegen die OLAF ermittelt, müssen genauer definiert werden. Die Regeln dürfen nicht so vage bleiben, dass de-facto ein rechtsfreier Raum entsteht“, fordert die Sprecherin der EVP im Haushaltskontrollausschuss und Berichterstatterin für die OLAF Rechtsgrundlage, Inge Gräßle. Sie veranstaltete heute eine Anhörung zum Schutz der Rechte von betroffenen Personen bei OLAF Ermittlungen mit einem Rechtsassessors des Europäischen Gerichtshofs, einem Strafrechtsprofessor, einem Anwalt sowie einem Vertreter des Europäischen Rechnungshofs und des OLAF Überwachungsausschusses.
„Die europäische Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention bieten eigentlich jeglichen Schutz, der aber zahnlos bleibt, weil eine Aushebelung durch Untersuchungsmaßnahmen des Amtes ohne Folgen bleibt. Referenten sprachen daher von einer ‚feudalen Gesetzgebung‘ die dem Stand des frühen 19. Jahrhundert entspreche“, so Gräßle.
Die Mitgliedsstaaten seien bei den Grundrechten alle weiter als die EU. Der Europäische Staatsanwalt heile dies nur teilweise. Es bleibe die gravierende Rechtslücke der nachträglichen Kontrolle seiner Entscheidungen.
Gräßle forderte die EU-Kommission auf, schnell zu handeln: "Die EU-Kommission muss unverzüglich eine Änderung der OLAF-Verordnung vorschlagen, damit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gewahrt werden."
ehemalige/r Abgeordnete/r der EVP-Fraktion
Lasse BÖHM
Ehemalige/r Mitarbeiter/in
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