Neue EU-Regeln zur Versicherungsvermittlung

01.07.2015 10:15

Neue EU-Regeln zur Versicherungsvermittlung

Wichtiger Hinweis

Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion

Video picture

Als "ergebnisorientiert und sachgerecht" hat der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen die gestrige Einigung zur Versicherungsvermittler-Richtlinie zwischen Europäischem Parlament und Rat bezeichnet.

„Die Einigung unter lettischer Ratspräsidentschaft in letzter Minute bringt Klarheit für die Vertreiber von Versicherungen, für die  Verbraucher in Europa und für die vielen mittelständischen Versicherungsbüros. Künftig bekommen Verbraucher Informationen über die Art und den Ursprung der Vergütung ihrer Versicherungsvermittler. Das sorgt für mehr Transparenz und bringt Licht in die Provisionszahlungen. Die Interessen der Kunden werden damit vor den Vergütungsinteressen der Vermittler gestärkt“, sagte der Berichterstatter des Europaparlaments.

„Das gestrige Votum ist ein Kompromiss, der die Versicherungswirtschaft und die redlich arbeitenden Vermittler in Europa mit erweiterten Informationspflichten beauftragt, um Fehlentwicklungen durch unzureichende Beratungsinformationen zu vermeiden“, so Langen.

Laut Beschluss sollen künftig Produktinformationsdokumente kurz und knapp den Verbraucher über Risiken, Art und Umfang der Versicherungsleistung, Vertragskonditionen und Laufzeiten informieren. „Das macht die Vergleichbarkeit von Produkten in Europa einfacher“, so Langen. Damit sei nun ebenfalls eine europaweit vergleichbare Information über ein „normales“ Versicherungsprodukt vorgeschrieben, wie bereits durch die Basisinformationsblätter für Versicherungsanlageprodukte (PRIPS-Verordnung).

Auch für Verbraucher verwirrende Kopplungsgeschäfte müssen künftig von den Vermittlern besser erklärt werden und einzelne Bestandteile einer Mehrfachversicherung sind getrennt anzubieten.

Der Vertrieb von einfachen Versicherungen, z.B. nebenberufliche Vermittlung von Reiserücktrittsversicherungen im Reisebüro, ist vom Anwendungsbereich der Richtlinie bis zu einer Prämie von 200 Euro pro Person ausgenommen. „Dies ist verhältnismäßig, da es sich dabei um Kleinstversicherungen handelt, die für Verbraucher gut verständlich und bisher unproblematisch waren“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.

Geregelt werden die einheitliche Registrierung von Versicherungsvermittlern, Weiterbildungsverpflichtungen, außergerichtliche Streitbeilegung zu Gunsten der Verbraucher sowie die Mindestanforderungen und Kenntnisse für Versicherungsvermittler.

Offene Auslegungsfragen sollen nicht durch Guidelines, sondern durch Delegierte Rechtsakte der EU-Kommission, bei denen das Parlament zustimmen muss, geregelt werden.

Neu ist der Artikel 21a, der für alle Versicherungen die Anpassung an die MiFID-Regulierung hinsichtlich der Produktüberwachung und -verwaltung unter der Vorgabe der Verhältnismäßigkeit vorsieht. Die Mitgliedstaaten erhalten über die Mindestharmonisierung hinaus weitergehende Rechte, um verpflichtende Beratung und auch Provisionsverbote einführen zu können, eine europaweite Regelung dieser Vorschläge wurde jedoch erfolgreich abgelehnt.

Rat und Parlament stimmten schließlich zu, die neue Direktive IDD (Insurance Distribution Directive) statt IMD II zu nennen. Die IDD muss 24 Monate nach Veröffentlichung von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Übergangsregelung von Art. 91 MiFID für fondsgebundene Versicherungsanlageprodukte tritt bereits mit der Veröffentlichung im Amtsblatt außer Kraft. Damit wird eine bürokratische  doppelte Belastung der Versicherungsunternehmen vermieden. Insgesamt sei die politische Einigung ein Erfolg für Verbraucher und schaffe Rechtsklarheit für rund 1 Mio. Versicherungsvermittler in Europa in einem einheitlichen Binnenmarkt, so Langen abschließend.

Ähnliche Beiträge