Neuregelung für Arzneimitteltests am Menschen

02.04.2014 13:58

Neuregelung für Arzneimitteltests am Menschen

Wichtiger Hinweis

Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion

Video picture

Weniger Bürokratie und mehr Transparenz / Keine klinische Prüfung ohne Ethik-Kommission / Europaparlament verabschiedet neue EU-Verordnung

Das Europäische Parlament wird heute Abend die Neufassung der Verordnung für Arzneimitteltests am Menschen verabschieden und damit einem Kompromiss auf den sich Vertretern der Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments im Dezember 2013 verständigt haben. Die Neuregelungen gelten ab voraussichtlich Mitte 2016. Dies teilte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion (EVP-Christdemokraten) im Europäischen Parlament, Peter Liese (CDU), mit.

Die Europäische Kommission hatte im Juli 2012 einen Vorschlag für eine Neufassung vorgelegt, der in Teilen zunächst sehr umstritten war. Ziel der Neufassung ist es, die Bedingungen für klinische Versuche zu entbürokratisieren. Um solide Ergebnisse zu erzielen, müssen diese oftmals in verschiedenen Ländern der Europäischen Union gleichzeitig durchgeführt werden. Gerade Institutionen die unabhängig von der Pharmaindustrie Forschung durchführen, wie zum Beispiel die Deutsche Krebshilfe, haderten jedoch mit dem bestehenden bürokratischen Zulassungsverfahren. Zukünftig wird es daher ein einheitliches Portal für alle geben, die eine klinische Prüfung beantragen. Ein federführender Mitgliedsstaat koordiniert dann für alle anderen Mitgliedsstaaten die klinische Prüfung und bereitet die medizinischen Fragen auf. Die Rechtsform Verordnung wird zudem garantieren, dass die Regeln in allen 28 Mitgliedsstaaten gleich angewandt werden.

"Für die finanzkräftigen, großen Pharmaunternehmen mag es möglich sein, in zehn verschiedenen Ländern komplett unterschiedliche Verfahren für die Zulassung zu durchlaufen. Für unabhängige Forscher und den Mittelstand ist es allerdings notwendig, Bürokratie abzubauen. Dies leistet die zukünftige Verordnung", so der Arzt und Europaabgeordnete Peter Liese.

„Patienten- und Förderorganisationen wie die Deutsche Krebshilfe tragen einen erheblichen Anteil daran, die Durchführung nicht-kommerzieller klinischer Studien zu ermöglichen. Die heute getroffenen Regelungen verringern den bürokratischen Aufwand für diese patientennahe Forschung. Ohne eine solche Entlastung müssten gemeinnützige und private  Förderorganisationen in Zukunft weiterhin hohe Summen - und damit Spendengelder - für die Durchführung nicht-kommerzieller Studien aufwenden. Damit wären wir bei unseren Aktivitäten und Fördermöglichkeiten finanziell eingeschränkt und dies ließe eine bedenkliche Stagnation in der Weiterentwicklung onkologischer Therapien befürchten“, sagte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe.

Kritik war in Deutschland vor allen Dingen daran laut geworden, dass die Europäische Kommission im ursprünglichen Vorschlag die Rolle der Ethik-Kommission nicht mehr ausdrücklich vorgesehen hatte. "Ohne ein zustimmendes Votum einer Ethik-Kommission kann auch zukünftig eine klinische Prüfung in dem betreffenden Land nicht durchgeführt werden. Europäisches Parlament und Bundesregierung konnten sich in diesem Punkt zum Schutz der Patienten durchsetzen" so Liese.

Die Regelung zum Schutz von Kindern und anderen besonderen schutzwürdigen Personen wurden im Vergleich zur bestehenden Richtlinie außerdem noch einmal verschärft.

Der CDU-Gesundheitsexperte freut sich auch über ein Mehr an Transparenz durch die neue Verordnung. "Die Ergebnisse der klinischen Prüfung müssen zukünftig auf jeden Fall veröffentlicht werden, auch wenn sie negativ sind. Vor Beginn müssen alle Prüfungen registriert werden. Nur persönliche Daten der Prüfungsteilnehmer und Betriebsgeheimnisse sind von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen. Leider gab es in der Vergangenheit viele klinische Prüfungen, vor allem in Drittstaaten wie Indien, die bei negativem Ausgang nicht veröffentlicht wurden. Dies schadet natürlich den Probanden, aber auch den Patienten in Europa, denn Medikamente wurden oft auf der Basis von unzureichenden Daten zugelassen, wodurch man Nebenwirkungen erst viel später erkannt hat. Dies wird sich nun ändern. Alles in allem glaube ich, dass trotz einiger Kompromisse, die wir machen mussten, der Text eine wesentliche Verbesserung für die Patienten in Deutschland und Europa bringt", so Liese.

„Ausdrücklich begrüßt die Deutsche Krebshilfe die neuen Transparenz-Regeln zur Veröffentlichung von Studienergebnissen. Die Entscheidung für die verbindliche Einbindung von Ethik-Kommissionen sowie die Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Nicht-Einwilligungsfähigen sind richtig. Insofern begrüßt die Deutsche Krebshilfe die neue Verordnung und wird sich auch in Zukunft in die Förderung von nicht-kommerziellen klinischen Prüfungen einbringen“, sagte Nettekoven.

Ähnliche Beiträge