Fluggastrechte: Klare Regeln für mehr Rechtssicherheit

05.02.2014 11:58

Fluggastrechte: Klare Regeln für mehr Rechtssicherheit

Wichtiger Hinweis

Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion

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Passagiere müssen Rechte kennen / Anrecht auf Beförderung und Information / Europaparlament macht EU-Verordnung praxistauglich

Die EU-Verordnung zu Fluggastrechten wird erweitert, ihre Praxistauglichkeit kommt voran. Heute verabschiedete das Europaparlament seine Verhandlungsposition. Über ihre Rechte und die Kosten einer Flugbuchung müssen Verbraucher zu jedem Zeitpunkt informiert sein. Die Regelungen für Erstattungen bei größeren Verspätungen, Überbuchungen oder Ausfällen sollen neu gefasst werden. „Wir brauchen eine Regelung, bei der das Anrecht auf Entschädigung besser durchsetzbar ist und die für alle Beteiligten Klarheit schafft“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Dieter-Lebrecht Koch (CDU).

Die Abgeordneten wollen „außergewöhnliche Umstände“, in denen sich Airlines Erstattungs- oder Kompensationsforderungen entziehen können, sehr eng fassen. Die EU-Kommission soll Ergänzungen vorschlagen dürfen, bei denen das Europaparlament aber ein Vetorecht besitzt. „Das schafft Rechtssicherheit sowohl für die Passagiere als auch für die Fluggesellschaften“, so Koch.

Zum umstrittenen Nicht-Erscheinen von Fluggästen („No-show“) möchten die Parlamentarier klarstellen, dass für bezahlte Tickets entsprechend Plätze vorgehalten werden müssen. „Bei einem nicht angetretenen Hinflug beispielsweise kann nicht automatisch der Rückflug verfallen", sagte der CDU-Europaabgeordnete. Auch die Mitnahme von Musikinstrumenten und die Hilfestellung für Menschen mit Behinderung sind aus Kochs Sicht nun besser geregelt.

Für Hotelübernachtungen bei unverschuldeten Verspätungen oder Annullierungen fordern die Abgeordneten maximal 125 Euro pro Nacht begrenzt auf fünf Nächte. Die EU-Kommission hatte maximal 100 Euro für höchstens drei Nächte vorgeschlagen. Für Flüge bis zu 3.500 Kilometer soll ab einer Verspätung von drei Stunden eine Pauschale von 300 Euro pro Flugstrecke erstattet werden, für längere Flüge soll es ab fünf Stunden Verspätung 400 Euro pro Strecke geben. Für Langstreckenflüge über 6.000 Kilometer sollen ab einer Verspätung von sieben Stunden 600 Euro fällig werden.

Die Verschleierung von Zusatzgebühren etwa für Gepäck, Handgepäck oder Kreditkartenzahlungen wollen die Abgeordneten unterbinden. „Die letzten Schlupflöcher für Tricksereien der Airlines müssen endlich geschlossen werden“, so Koch. Nun müssen sich Europaparlament und Mitgliedstaaten über die neue EU-Verordnung einigen, die zum Sommer 2014 in Kraft treten soll.

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