Keine Aufweichung geschützter Herkunftsangaben bei Lebensmitteln

05.01.2015 15:26

Keine Aufweichung geschützter Herkunftsangaben bei Lebensmitteln

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Die Europaabgeordnete und Expertin für Lebensmittelsicherheit, Dr. Renate Sommer (CDU), kritisiert die Aussage von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, die geschützten Herkunftsangaben regionaler Lebensmittel gegebenenfalls zu Gunsten des Freihandelsabkommen mit den USA aufzuweichen. Die geschützten Herkunftsangaben seien wichtige Qualitätsmerkmale, die man auf keinen Fall aufgeben dürfe.

"Wir haben in der EU für Lebensmittel die strengsten Qualitätsstandards der Welt. Dafür haben wir hart gekämpft, und das Europäische Parlament wird auf keinen Fall bereit sein, diese hohen Standards aufzugeben, " so Sommer. Agrarminister Schmidt hatte in einem Interview angedeutet, dass man vielleicht auf schützende Herkunftsbezeichnungen verzichten müsse, um den Abschluss des Freihandelsabkommens mit den USA nicht zu gefährden.

"Alt vertraute Qualitätsmarken, wie zum Beispiel der Schwarzwälder Schinken könnten dann überall auf der Welt und mit willkürlichen Herstellungsverfahren produziert werden. Das werden wir nicht zulassen! Sollten die USA darauf bestehen, die EU-Lebensmittelgesetzgebung aufzuweichen, müssen wir die Bereiche Lebensmittel und Landwirtschaft aus dem Freihandelsabkommen ausklammern. Dieser Bereich macht ohnehin nur etwa 5 Prozent des Handelsvolumens mit den USA aus. So könnte man sich auch die Streitereien über Chlorhühnchen und Klonfleisch ersparen," so Sommer.

Deutsche Bundesminister haben ohnehin nur begrenzten Einfluss auf die Verhandlungen, die federführend von der EU-Kommission geführt werden. Letztendlich muss das Freihandelsabkommen nicht nur von den 28 EU-Mitgliedstaaten, sondern auch vom Europäischen Parlament angenommen werden. "Eine Aufweichung unserer hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Lebensmitteln kommt überhaupt nicht in Frage," so Sommer abschließend.

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