PM Gräßle/Voss zum Europäischen Staatsanwalt: Geburtsfehler vermeiden

12.03.2014 11:45

PM Gräßle/Voss zum Europäischen Staatsanwalt: Geburtsfehler vermeiden

Wichtiger Hinweis

Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion

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Die heute vom Europäischen Parlament beschlossene Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft ist mit gravierenden Geburtsfehlfern behaftet. Abgeordnete der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament kritisieren, dass der Vorschlag weder einen Europäischen Strafgerichtshof noch eine europäische Strafprozessordnung vorsieht. Dadurch sind die Rechte der Angeklagten nur ungenügend geschützt, weil der europäische Staatsanwalt deutlich mehr Rechte und Möglichkeiten hat als ein von ihm Angeklagter. Diese Bedenken teilen auch die europäischen Anwaltskammern. Das mangelnde Justizsystem in vielen Mitgliedstaaten stelle außerdem nicht sicher, dass die Untersuchungsergebnisse eines Europäischen Staatsanwalts auch wirklich in Gerichtsverfahren münden können, so die CDU-Europaabgeordneten Inge Grässle und Axel Voss:

„Ohne einen Europäischen Strafgerichtshof arbeitet der Europäische Staatsanwalt mit 28 unterschiedlichen nationalen Rechtssystemen. So laufen wir Gefahr, eine ineffiziente europäische Behörde zu gründen, die einen deutlichen Rückschritt an Rechtsstandards mit sich zieht und durch die ausschließliche europäische Zuständigkeiten nationale Ermittlungen verhindert, ohne dabei EU-Gelder besser vor Missbrauch zu schützen“.

Grässle und Voss betonten die Notwendigkeit, verstärkt gegen den Missbrauch von EU-Geldern umzugehen: „Das mit der Einrichtung eines Europäischen Staatsanwalts verfolgte Ziel ist richtig. Der Missbrauch von EU-Geldern wird in manchen Mitgliedstaaten nicht ausreichend juristisch verfolgt. Das muss sich ändern“.

Statt eines Stückwerks sei aber eine umfassende Reform nötig, so die beiden CDU-Europaabgeordneten: „Der derzeitige Vorschlag behält die Schwächen und spielt mögliche Stärken nicht aus“. Zudem müsse die Arbeit von EU-Beamten unter die Zuständigkeit des Europäischen Staatsanwalts fallen.

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