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05.11.2013 10:24
Fluggastrechte: Klare Regeln bringen besseren Service
Wichtiger Hinweis
Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion
Die Überarbeitung der EU-Verordnung zu Fluggastrechten kommt in ihre heiße Phase. Heute verabschiedete der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europaparlaments seine Stellungnahme. Die Regelungen für Erstattungen bei größeren Verspätungen, Überbuchungen oder Ausfällen werden neu gefasst. „Wir brauchen eine Regelung, die den Service der Fluglinien so verbessert, dass Ansprüche gar nicht erst entstehen. Im Mittelpunkt müssen die Passagiere stehen"“ sagte der Berichterstatter des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses, Hans-Peter Mayer (CDU).
Die Abgeordneten wollen für „außergewöhnliche Umstände“, in denen sich Airlines Erstattungs- oder Kompensationsforderungen entziehen können, möglichst eng fassen. „Nicht für alles und jedes kann es eine Entschuldigung geben. Das sorgt auch für mehr Rechtssicherheit und Klarheit für beide Seiten“, so Mayer.
Zum umstrittenen Nicht-Erscheinen von Fluggästen („No-show“) möchte der Ausschuss klarstellen, dass für bezahlte Tickets entsprechend Plätze vorgehalten werden müssen. „Bei einem nicht angetretenen Hinflug beispielsweise kann nicht automatisch der Rück- oder Weiterflug verfallen. Für einen bezahlten Flug muss der Fluggast einen Platz erwarten können, auch bei Teilflügen“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Für Hotelübernachtungen bei unverschuldeten Verspätungen oder Annullierungen fordern die Abgeordneten maximal 175 Euro pro Nacht begrenzt auf fünf Nächte. Die EU-Kommission hatte maximal 100 Euro für höchstens drei Nächte vorgeschlagen. Für Flüge bis zu 3.500 Kilometer soll ab einer Verspätung von drei Stunden eine Pauschale von 250 Euro pro Flugstrecke erstattet werden, für längere Flüge soll es ab fünf Stunden Verspätung 600 Euro pro Strecke geben.
Die Verschleierung von Zusatzgebühren etwa für Gepäck oder Kreditkartenzahlungen wollen die Abgeordneten unterbinden. „Die letzten Schlupflöcher für Tricksereien der Airlines müssen endlich geschlossen werden. Lockvogelangebote, deren Preis sich mit Koffer und Kartenzahlungen locker verdoppeln kann, darf es nicht mehr geben“, so Mayer. Der federführende Verkehrsausschuss des Europaparlaments wird am 17. Dezember abstimmen. Danach müssen sich Europaparlament und Mitgliedstaaten über die neue EU-Verordnung einigen.
ehemalige/r Abgeordnete/r der EVP-Fraktion
Thomas BICKL
Ehemalige/r Mitarbeiter/in
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