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16.04.2013 12:30
Fanggebiet Skagerrak: "Rückwurfverbot nicht vor 2014!"
Wichtiger Hinweis
Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion
Heute verabschiedete das Europäische Parlament Maßnahmen für das Fischen im Fanggebiet Skagerrak. Am 1. November 2012 kündigte Norwegen das Fischereiabkommen von 1986 im Fanggebiet Skagerrak. Da Norwegen für den Skagerrak eine Anlandungspflicht vorgeschrieben hat, müssen nun neue Regelungen gefunden werden.
Berichterstatter Werner Kuhn: "Wir brauchen im Skagerrak ein Rückwurfverbot. Angesichts der Probleme, die Bevölkerung weltweit zu ernähren, ist der Rückwurf von Fisch als guter Eiweißträger nicht zu verantworten".
Nur Jungfische mit hoher Überlebensrate sollen wieder zurück ins Meer geworfen werden".
Um die Einhaltung der Anlandeverpflichtung überprüfen zu können, verpflichtet die Kommission die Mitgliedstaaten zum Einsatz von Kameras auf den Fischereifahrzeugen. Dieses wurde heute auch mit knapper Mehrheit vom Plenum bestätigt.
"Ich bin entschieden gegen "big brother" auf dem Fischerkutter. Eine verpflichtende Kameraüberwachung lehne ich, wie die Norweger, ab. Die Mitgliedstaaten sollten selbst entscheiden können, ob sie soweit gehen wollen", so der Fischereiexperte.
Die Kommission hatte sich für eine Anlandepflicht ab diesem Jahr ausgesprochen. Laut Kuhn sei es jedoch sinnvoller, das Rückwurfverbot erst zu Beginn des nächsten Quotenjahres starten zu lassen, da die Quotenvorschrift eng mit der Anlandeverpflichtung verknüpft ist.
"Um den Fischern Zeit zu geben, ihre Kutter entsprechend mit selektiver Fangtechnik auszurüsten, sollte das Verbot nicht vor 1. Januar 2014 in Kraft treten", so Kuhn abschließend.
ehemalige/r Abgeordnete/r der EVP-Fraktion
Stella MANCINI
Ehemalige/r Mitarbeiter/in
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