Durchbruch bei der Reform des europäischen Bilanzrechts

10.04.2013 10:00

Durchbruch bei der Reform des europäischen Bilanzrechts

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 Gestern Abend haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments mit der irischen Präsidentschaft und der Europäischen Kommission auf einen gemeinsamen Text zu der Reform des europäischen Bilanzrechts geeinigt.

"Die Überarbeitung des europäischen Bilanzrechts war überfällig. Insbesondere die Vereinfachungen für kleine Unternehmen helfen, die Verwaltungslasten europaweit zu reduzieren. Unnütze Berichtspflichten fallen weg und die Anhangangaben zu den Bilanzen werden auf ein vertretbares Niveau zurückgeführt“, sagte der Vorsitzende der Rechtsausschusses und Berichterstatter für die EVP-Fraktion, Klaus-Heiner Lehne (CDU).

„Das Bilanzrecht darf sich nicht einseitig an den Interessen von Finanzinvestoren orientieren, sondern dient der Rechenschaftslegung und des Kapitalschutzes. Der Gläubigerschutz muss im Vordergrund stehen und nicht die Ausschüttung unrealisierter Scheingewinne. Das europäische Bilanzrecht soll verlässliche Zahlen liefern und nicht Bilanzierungstricks Tür und Tor öffnen“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.

„Die Einigung sieht daher auch kein Mitgliedstaatenwahlrecht zugunsten von IFRS für kleine und mittlere Unternehmen vor. Das europäische Bilanzrecht muss der Grundstein für Bilanzierungsstandards für den Mittelstand bleiben“, so Lehne abschließend.

Der Rechtsausschuss des Europaparlaments stimmt über die Einigung voraussichtlich am 25. April ab. Die Plenarabstimmung ist für den Juni vorgesehen. Aufgrund der erzielten Einigung ist die Zustimmung des Rates nur noch Formsache.

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