Digitaler Tachograph: „Zweite Lesung muss her!“

15.05.2013 10:45

Digitaler Tachograph: „Zweite Lesung muss her!“

Wichtiger Hinweis

Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion

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 Gestern Abend haben die Vertreter der irischen Ratspräsidentschaft, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament abschließend über den Anwendungsbereich des Digitalen Tachographen verhandelt. Der stellvertretende Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Dieter-Lebrecht Koch (CDU) und der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Gruppe im Europaparlament, Markus Ferber kritisierten das Ergebnis mit deutlichen Worten: „Der verpflichtenden Einsatz des Fahrtenschreibers bei "Handwerkerfahrzeugen" ab 100 Kilometer ist für die CSU/CSU-Gruppe nicht akzeptabel. Wir werden im Plenum dieser Lösung nicht zustimmen und fordern eine zweite Lesung.“

Ferber und Koch zeigten sich sehr enttäuscht von so wenig Kooperationswillen vor allem der linken und grünen Kollegen im Europäischen Parlament. „Bei diesem Thema hätte man ein deutliches Zeichen dafür setzten können, dass Europa für eine handwerkerfreundliche Lösung ist, die weder die Verkehrssicherheit reduziert, noch Sozialvorschriften beschneidet und auch keine Wettbewerbsverzerrungen zur Folge hätte. Hier kommt das wahre Gesicht von Sozialdemokraten und Grünen zum Vorschein. Diese Politik der Linken und Grünen ist ein Anschlag auf alle kleinen und mittelständischen Unternehmen.“

Die Europaabgeordneten betonten: „Wir haben uns bis zur letzten Minute für eine Ausnahmeregelung unter 150 Kilometer eingesetzt, um kleinen und mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetrieben Luft zu verschaffen, um zumindest in diesem Radius ohne den Einsatz eines digitalen Tachographen zu Baustellen fahren zu können. Wir hoffen jetzt auf die Vernunft der anderen Fraktionen und kämpfen für eine Ablehnung im Plenum.“

Auf Druck der Christdemokraten wurde der verpflichtende Einsatz des Digitalen Tachographen jedoch bei 3,5 Tonnen belassen und wird nicht für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen gelten. „Damit konnten wir eine Verwaltungs- und Kostenlast von kleinen Unternehmen abwenden“, erklärten Koch und Ferber.

Spezialfahrzeuge wie Milchtransporter sind bereits von der Fahrtenschreiberpflicht ausgenommen. „Unser Ziel war es u.a., Fahrzeuge von Postzustellern so wie Betonmischer zu dieser Ausnahme hinzuzufügen, aber dies scheiterte am Votum im Trilog.“ Baustellen- und Straßenbaufahrzeuge bis zu 7,5 werden jedoch von der Tachographenpflicht innerhalb eines Radius von 100km ausgenommen. Ferber und Koch kritisierten diesen Beschluss jedoch als „inakzeptable Minimallösung“. „Gesetze müssen sich an der Praxis orientieren und dem Menschen nutzen und nicht das Gewerbe mit inakzeptablen Anforderungen kaputt regulieren“, so die beiden Europaabgeordneten.

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