Geschützte geografische Angaben bei europäischen Agrarprodukten müssen beim TTIP-Abkommen beibehalten werden!

13.05.2014 11:22

Geschützte geografische Angaben bei europäischen Agrarprodukten müssen beim TTIP-Abkommen beibehalten werden!

Wichtiger Hinweis

Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion

Video picture

Albert Deß fordert den EU-Handelskommissar De Gucht in einer Petition auf, die regionale Vielfalt und Qualität von europäischen Lebensmitteln im Rahmen der Verhandlungen über das sogenannte TTIP-Abkommen zwischen den USA und der EU zu schützen. "Es dürfen keine Handelsabkommen auf dem Rücken der Bäuerinnen und Bauern abgeschlossen werden. Das EU-Herkunftsschutzsystem von geschützten geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen bei europäischen Lebensmitteln muss auch in Zukunft beibehalten werden", so Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion und handelspolitischer Sprecher der CSU-Europagruppe.

"Die Kommission muss im Rahmen der Verhandlungen auf den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt achten. Auch die europäischen Qualitäts- und Herkunftsschutzbezeichnungen müssen bei diesen Verhandlungen berücksichtigt werden. Diese Standards sind Grundprinzipien der EU und sind nicht verhandelbar", so Deß.

Die EU bietet seit 1992 mit ihrem Herkunftsschutzsystem „Geschützte geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen“ Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft die Möglichkeit, geographische Bezeichnungen von Produkten wie z. B. Bayerisches Bier oder Allgäuer Bergkäse schützen zu lassen.

Bei der „Geschützten Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) müssen sowohl die Rohstofferzeugung als auch die Verarbeitung und Herstellung im betreffenden Ort bzw. der Region oder dem Land erfolgen.

Bei der „Geschützten geographischen Angabe“ (g.g.A.) muss entweder die Erzeugung, die Verarbeitung oder die Herstellung im betreffenden Ort, der Region oder dem Land stattfinden.

In Bayern sind derzeit 26 bayerische Produkte wie Bayerisches Bier, Nürnberger Rostbratwurst, Bayerisches Rindfleisch, Allgäuer Bergkäse, Allgäuer Emmentaler, Bayerischer Meerrettich, Oberpfälzer Karpfen, Aischgründer Karpfen, Fränkischer Karpfen, Abensberger Spargel, Schrobenhausener Spargel, Frankenspargel und Spalter Hopfen geschützt.

Ähnliche Beiträge