Elektronische Rechnungen: EU-Parlament für Praxisnorm

11.03.2014 13:36

Elektronische Rechnungen: EU-Parlament für Praxisnorm

Wichtiger Hinweis
Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion
Video picture

Vereinfachung der Rechnungsstellung für Kommunen /

Europaparlament verabschiedet neue EU-Richtlinie

 

Für die elektronische Rechnungsstellung wird es künftig einen praxisgerechten EU-Standard geben. Das Europaparlament verabschiedete heute eine neue EU-Richtlinie, über die es bereits eine Einigung mit den nationalen Regierungen gibt.

 

"Mit der Richtlinie führen wir eine praktikable europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung ein, die von allen Kommunen zwingend akzeptiert werden muss. Das bedeutet, dass die öffentlichen Auftraggeber und Vergabestellen zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet sind. Rechnungssteller sollen im Gegensatz dazu frei entscheiden können, ob sie weiterhin auf dem ‚traditionellen‘ Weg ihre Rechnung schreiben oder von der neuen Norm Gebrauch machen möchten“, sagte die Berichterstatterin des Europaparlaments, Birgit Collin-Langen (CDU).

 

Die EU-Norm soll auch für die Verwendung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen geeignet sein. Die EU-Kommission soll sicherstellen, dass die Norm nicht nur für öffentliche Aufträge entwickelt wird, sondern auch von privaten Wirtschaftsbeteiligten  untereinander verwendet werden kann. Das Parlament bestand zudem auf der Durchführung eines Praxistests der Norm noch vor ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und der sich anschließenden Einführung in den Mitgliedstaaten. „Praxistauglichkeit, Benutzerfreundlichkeit und die Höhe der tatsächlich notwendigen Implementierungskosten müssen erwiesen sein“, so die CDU-Europaabgeordnete.

 

Der schwierigste Teil der Verhandlungen zwischen Europaparlament und Rat war die Umsetzungsfrist. Der gefundene Kompromiss von 18 Monaten nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gibt den Kommunen ausreichend Zeit, die Norm einzuführen. Außerdem besteht für die kleinen Vergabestellen (subzentrale öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen) die Möglichkeit einer Verlängerung der Einführungsfrist von weiteren 12 Monaten.

 

"Mit dieser Richtlinie wird die öffentliche Verwaltung in der EU noch effizienter. Die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung wird nicht nur Kommunen, sondern auch kleinen  Unternehmen, die im Binnenmarkt aktiv sind, das Leben spürbar erleichtern. Dazu werden tausende Tonnen an Papier und Milliarden an Bearbeitungskosten eingespart", so Birgit Collin-Langen.

Ähnliche Beiträge