Berufsanerkennung: EU-Richtlinie sichert deutsches Modell

09.10.2013 9:52

Berufsanerkennung: EU-Richtlinie sichert deutsches Modell

Wichtiger Hinweis

Die hier geäußerten Meinungen sind Ansichten der nationalen Delegation und entsprechen nicht immer den Ansichten der ganzen Fraktion

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Zur EU-weiten Anerkennung von Berufsqualifikationen gibt es neue Regeln. Das Europaparlament verabschiedete heute eine neue EU-Richtlinie, über die bereits eine Einigung mit den nationalen Regierungen (Rat) erzielt wurde. Die Ausbildung von Krankenpflegern in Deutschland wird europaweit anerkannt. „Das erfolgreiche deutsche Modell der dualen Ausbildung ist nun erstmals europaweit offiziell gleichberechtigt zur Fachhochschulausbildung anerkannt“, sagte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament, Andreas Schwab (CDU).

Künftig gibt es für die Anerkennung des Berufs der Krankenpflegerin und des Krankenpflegers zwei Optionen: Eine 12-jährige allgemeine Schulbildung plus eine akademische Ausbildung oder eine mindestens 10-jährige allgemeine Schulbildung plus einer berufsfachschulischen Ausbildung. Beide Wege müssen Kernqualifikationen beinhalten. „Damit können Realschüler in Deutschland weiterhin den Krankenpflegeberuf erlernen. Unsere Krankenpflegerausbildung hat auch im Ausland einen sehr guten Ruf“, sagte die CSU-Europaabgeordnete Anja Weisgerber, die das Dossier im Gesundheitsausschuss betreut hatte. „Als Arzt habe ich mit vielen Krankenschwestern zusammengearbeitet. Deren gute Ausbildung und die oft lange Berufserfahrung in vielen Situationen waren oft mehr wert als ein Abitur oder mein Medizinstudium“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Peter Liese (CDU).

Die EU-Kommission hatte ursprünglich eine Mindestschulbildung von 12 Jahren vorgeschlagen, was ein Abitur als Zugangsvoraussetzung für den Krankenpflegerberuf bedeutet hätte. „Der Fachkräftemangel ist in Deutschland schon heute ein Problem. Mit dem Abitur-Zwang wäre jedem zweiten Schulabgänger in Deutschland der Weg in den Pflegeberuf versperrt gewesen“, so Schwab und Weisgerber.

Die Richtlinie enthält auch einen so genannten Vorwarnmechanismus über Ärzte, die in ihrem Heimatland ihre Zulassung verloren haben. „Es ist richtig, dass alle Mitgliedstaten informiert werden, sobald einem Arzt die Approbation entzogen wird“, so Liese.

Die neue EU-Richtlinie wird Anfang 2014 in Kraft treten. „Die Mobilität im EU-Binnenmarkt wird verbessert und das kommt auch der Wirtschaft zugute. Dass dabei die bewährten Ausbildungsberufe in Deutschland gestärkt wurden, verschafft den neuen EU-Regeln einen echten Mehrwert“, sagten Schwab, Weisgerber und Liese.

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