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Das Europäische Parlament (EP) hat das Recht, die Europäische Kommission als Ganzes zu genehmigen und zu entlassen. Bevor sie ernannt werden können, müssen sich die als designierte Kommissionsmitglieder bezeichneten Kandidaten einer öffentlichen Anhörung im EP stellen, bei der ihr Fachwissen über ihre vorgesehenen Aufgabenbereiche durch die Mitglieder der zuständigen Ausschüsse überprüft wird.
Die Fraktionen des Europäischen Parlaments stimmen auch der Benennung des Kommissionspräsidenten zu, der von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten nominiert wird und der Exekutive der EU vorsteht. Der Europäische Rat schlägt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wahl des Parlaments und mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vor, der durch eine Mehrheitsentscheidung des Parlaments bestätigt wird..
Das EP hat auch die demokratische Kontrolle über die Kommission, die dem EP regelmäßig Bericht erstattet, einschließlich eines Jahresberichts über die Tätigkeit der EU und die Ausführung des EU-Haushaltsplans.
Darüber hinaus fordern unsere Mitglieder und die Angehörigen anderer Fraktionen die Kommission regelmäßig auf, Legislativvorschläge vorzulegen.
Die Gesetzgebung erfolgt in den meisten Bereichen gleichberechtigt durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union. Die Mitglieder des Parlaments finden sich regelmäßig mit Vertretern des Rates für Triloge mit der Kommission ein. Jedes Organ schlägt einen Verhandlungsführer vor und definiert sein eigenes Mandat.
Als größte Fraktion im EP haben wir größere Chancen als andere, die Verhandlungsführung zu übernehmen, und können den größten Einfluss auf das Mandat des EP in den Trilogverhandlungen nehmen.
Der Europäische Rat legt die allgemeine politische Ausrichtung und die Prioritäten der Europäischen Union fest. Ihm gehören die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, der Präsident der Europäischen Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an. Sie treffen sich meist vierteljährlich und entscheiden in der Regel im Konsensverfahren.
Im Plenum des Europäischen Parlaments diskutieren die Abgeordneten auch häufig jene Themen, die auf den Sitzungen des Europäischen Rates erörtert werden. Hier ist unsere Fraktion aufgrund ihrer Größe stärker als jede andere EP-Fraktion in der Lage, die politische Agenda festzulegen und sicherzustellen, dass die gesetzgeberischen Prioritäten des EP mit unseren eigenen übereinstimmen. Das Europäische Parlament lädt die dem Europäischen Rat angehörenden Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten regelmäßig zu wichtigen Debatten mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments im Plenum ein.
Der Europäische Gerichtshof ist für die Auslegung des EU-Rechts und dessen einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zuständig. Das Europäische Parlament kann in Verfahren vor dem Gerichtshof sowohl Kläger als auch Beklagter sein. Wenn es befindet, dass die Kommission oder der Rat dem Geist des EU-Rechts zuwidergehandelt hat, kann es diese auch vor Gericht bringen.
Das Parlament kann gemeinsam mit dem Rat den Gerichtshof auffordern, Fachgerichte zu eröffnen.
Der Rechnungshof erstellt jährlich eine Bewertung des EU-Haushalts für das jeweilige Vorjahr und legt diese dem Europäischen Parlament und dem Rat vor.
Das letzte Wort bei der Entlastung des Haushalts obliegt dem Haushaltskontrollausschuss des EP: Das Parlament bewertet die EU-Ausgaben und kann konkrete Forderungen für künftige Korrekturmaßnahmen äußern. Bei Kritik seitens des EP sind die Kommission und die anderen Institutionen zu einer Reaktion verpflichtet.
Aus jedem EU-Mitgliedstaat gibt es ein Mitglied im Rechnungshof. Das Parlament muss vor ihrer Ernennung angehört werden. Als größte Fraktion innerhalb des EP hat die EVP-Fraktion auf die Ernennungen einen größeren Einfluss als die anderen Parlamentsfraktionen.