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11.06.2014 11:10
Neuer Kommissionsvorschlag beendet Unabhängigkeit der Betrugsbekämpfung
"Diagnose korrekt, Patient trotzdem so gut wie tot", bewertet die Sprecherin der EVP-Fraktion im Haushaltskontrollausschuss und Berichterstatterin für die OLAF-Verordnung 883/2013, Inge Gräßle, den heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Vorschlag zur Änderung der erst im vergangenen Oktober in Kraft getretenen OLAF-Verordnung.
"Die Kommission hat offenbar endlich begriffen, dass Grundrechte und Rechte betroffener Personen bei OLAF-Untersuchungen bisher unzureichend geschützt sind", so Gräßle: "Noch vor einem Jahr hatte sie dies als unwahr zurückgewiesen." Der Fall um den ehemaligen Gesundheitskommissar John Dalli, gegen den OLAF wegen angeblicher Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Tabakproduktrichtlinie ermittelt hatte, habe diesen mangelnden Schutz in eklatanter Weise offengelegt. "Völlig unverständlich ist dagegen, welche Schlüsse die Kommission nun aus diesen Erfahrungen zieht", so Gräßle weiter: "Der OLAF-Generaldirektor wird entmachtet. Ein Verfahrenskontrolleur der Kommission darf ihm künftig Maßnahmen gegen Mitglieder der EU-Institutionen vorschreiben. Das ist das Ende der Unabhängigkeit des OLAF und offensichtlich der Traum der EU-Kommission."
Lächerlich sei, dass die Zuständigkeit auch auf Maßnahmen gegen Staats- und Regierungschefs und Minister des EU-Ministerrats ausgedehnt werde: "Die Achtung der Immunität kann mit solch absurden Vorschlägen nicht umgangen werden." Der Vorschlag sei "unausgegoren, widersprüchlich und schafft mehr Probleme, als er löst." Völlig offen sei, welchen Beschwerdeweg es gegen Maßnahmen des Verfahrenskontrolleurs gebe, der gleichzeitig Ermittlungs- und Beschwerdeinstanz sei.
Schließlich überschnitten sich die Zuständigkeiten des Kontrolleurs mit denen des Überwachungsausschusses – Kompetenzkonflikte und Doppelarbeit drohten. Außerdem verursache diese Lösung Kosten von rund 1 Mio. Euro pro Jahr.
Das Parlament sei gut beraten, in den anstehenden Beratungen die Ausrichtung des Verordnungsvorschlags entscheidend zu ändern, so Gräßle: "Ansonsten werde ich den Kollegen nur empfehlen können, den Vorschlag komplett zurückzuweisen. So, wie er jetzt dasteht, bereitet er einem neuen Skandal à la Santer den Weg."
ehemalige/r Abgeordnete/r der EVP-Fraktion
Thomas BICKL
Ehemalige/r Mitarbeiter/in
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