Auch Großunternehmen müssen von staatlichen Beihilfen profitieren

31.05.2013 8:00

Auch Großunternehmen müssen von staatlichen Beihilfen profitieren

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„Die Kommission muss beim regionalen Beihilferecht auf Bürokratieabbau und effizientere Verfahren setzen“, fordert der stellvertretende Vorsitzende der EVP-Fraktion Manfred Weber. Eine große Mehrheit des Ausschusses für Regionale Entwicklung im Europäischen Parlament hat sich heute in einem Bericht gegenüber der Kommission für die Fortsetzung der Modernisierung des europäischen Beihilferechts ausgesprochen. Im Zentrum standen dabei die sogenannten Regionalleitlinien, die den Mitgliedstaaten Regeln bei der Vergabe von staatlichen Beihilfen an Unternehmen in ihren jeweiligen Regionen an die Hand geben. Die Europäische Kommission hat eine Revision dieser Regeln für Juni in Aussicht gestellt. In ihrem Bericht bitten die Abgeordneten die Kommission, die Vergaberegeln weiter zu vereinfachen und den Rechtsrahmen stärker in Einklang mit der europäischen Kohäsionspolitik zu bringen.
„In ihren jüngsten Überlegungen schlägt die Europäische Kommission vor, die Förderung von Großunternehmen in Regionen mittlerer Förderkategorie einzustellen. Jedoch sind Großunternehmen bei der Anlegung von Clustern oft von zentraler Bedeutung und ziehen kleine und mittlere Unternehmen an. Der Ausschuss hat die Kommission daher aufgefordert, Mitgliedstaaten die Förderung von Großunternehmen in allen Fördergebieten zu gestatten. Die Stärkung von Großunternehmen und die Unterstützung des Mittelstandes gehen Hand in Hand“, so Manfred Weber, EVP-Schattenberichterstatter.
Ebenfalls zentral ist die Frage der sogenannten Fördergefälle entlang nationaler Grenzen: „Obwohl wir natürlich akzeptieren, dass weniger entwickelte Regionen von höheren Fördersätzen profitieren als andere Regionen, sind wir trotzdem der Meinung, dass die Unterschiede zwischen Regionen nicht so groß sein dürfen, dass Unternehmen ihren Standort deswegen verlagern. Regionalbeihilfen müssen Anreize für Investitionen und Wachstum schaffen, sie dürfen jedoch nicht der Abwanderung von Arbeitsplätzen innerhalb des Binnenmarktes dienen“, fordert Manfred Weber.
 

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