Pauschalreisen: Mehr Transparenz und Verbraucherschutz

12.03.2014 12:20

Pauschalreisen: Mehr Transparenz und Verbraucherschutz

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Online-Anbieter bisher nur unzureichend erfasst / Neue EU-Richtlinie zu Pauschalreisen / Abstimmung im Europaparlament

 

Für Pauschalreisen soll es künftig strengere Transparenzvorschriften und Verbraucherrechte geben. Das Europäische Parlament  verabschiedete heute seine Position zur Überarbeitung der EU-Richtlinie zu Pauschalreisen. „Im Online-Bereich gibt es mittlerweile eine Menge innovativer Geschäftsmodelle. Die geltende EU-Richtlinie stammt schon von 1990 und wir müssen uns um zeitgemäße Verbraucherrechte und Marktchancen für Anbieter kümmern“, sagte der Berichterstatter des Europaparlaments, Hans-Peter Mayer (CDU).

 

Die Richtlinie betrifft Pauschalreisen, die ein Angebotspaket aus mehreren Leistungen umfassen, beispielsweise Flug, Hotel und Mietwagen. „Das wichtigste ist, dass die Verbraucher vor Vertragsabschluss alle notwendigen Informationen bekommen, nicht zuletzt über die einzelnen Leistungspflichten des Anbieters“, so Mayer.

 

Die Abgeordneten wollen den Vorschlag der EU-Kommission in mehreren Punkten verbessern. Bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen, in denen ein Urlauber unterwegs „festsitzt“, sollen Unterbringungspflichten für den Anbieter greifen. „Wir wollen dem Anbieter die Möglichkeit geben, für die Unterbringung zu sorgen, wobei die ursprünglich gebuchte Kategorie berücksichtigt werden muss. Wenn er kein Angebot macht, soll der Verbraucher das Recht auf maximal fünf Übernachtungen zu maximal 125 Euro haben“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.

 

Automatische Preiserhöhungen nach Abschluss der Buchung wollen die Abgeordneten künftig verbieten. „Wenn der Anbieter Preiserhöhungen Dritter, wie etwa des Treibstoffzuschlages der Fluglinie, durchreichen will, sollte der Verbraucher das Recht haben, die Buchung ohne Zusatzkosten zu stornieren und den Buchungsbetrag zurückzubekommen, wenn es um eine Erhöhung von mehr als acht Prozent geht. Der Reisende hat dann auch Anspruch auf ein gleichwertiges Alternativangebot“, so Mayer.

 

Mit der Abstimmung im Plenum endet die erste Lesung des Europaparlaments. Das neue Parlament kann dann nach den Europawahlen mit dem Rat Verhandlungen beginnen oder mit der zweiten Lesung weiter machen.

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