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12.03.2014 11:40
Medienkonvergenz verlangt EU-Regulierung
Verschmelzung audiovisueller Inhalte muss vorbereitet werden
Die Digitalisierung und das Internet haben die Rahmenbedingungen für eine medienspezifische Regelung geändert. Zuschauer, Hörer oder Leser können längst nicht mehr unterscheiden, ob Inhalte über den sogenannten „klassischen“ Rundfunk oder über das Internet zu ihnen gelangen. Die Folge: Auf den internetfähigen Endgeräten konkurrieren nun regulierte Rundfunk- und Abrufdienste mit nicht-regulierten Inhalten aus dem Internet.
Zwei Welten treffen aufeinander: Viele Nutzer verwenden den Computer, das Smartphone oder den Tablet-PC als Fernseher und surfen auf dem Fernsehgerät oder der Spielkonsole im Internet. Das Europaparlament fordert daher heute den europäischen Rechtsrahmen an die neuen Bedingungen anpassen und die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zu überprüfen. "Für den Zuschauer ist es nicht mehr ersichtlich, welche Inhalte den europäischen Anforderungen unterliegen. Es ist daher notwendig, dass die Rechte und Pflichten der Rundfunkveranstalter durch einen horizontalen und medienübergreifenden Rechtsrahmen mit denen anderer Marktteilnehmer zum Ausgleich gebracht werden. Nur so können wir in Europa einen effektiven Verbraucher-, Jugend- und Datenschutz betreiben“, so die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments Sabine Verheyen (CDU). Auch wenn der Großteil der Nutzer in Europa audiovisuelle Inhalte weiterhin in erster Linie über das traditionelle Fernsehgerät empfängt, so lässt sich zumindest ein starker Trend in Richtung zusätzlicher Nutzung mobiler Endgeräte erkennen.
Eine Überregulierung, die dazu führt, dass einige Inhalte nicht uneingeschränkt oder nur gedrosselt im Internet auffindbar sind, lehnten die Abgeordneten mehrheitlich ab. "Die Vielfalt des kulturellen und audiovisuellen Angebots muss auch in einer konvergenten Medienwelt für alle europäischen Bürger zugänglich und auffindbar sein, insbesondere wenn den Nutzern durch Gerätehersteller, Netzbetreiber oder Inhalteanbieter schon eine Sortierung der angebotenen Inhalte vorgegeben wird“ betont Verheyen und fügte hinzu: "Wir müssen gesetzlich sicherstellen, dass ein diskriminierungsfreier, transparenter und offener Zugang zum Internet für alle Nutzer und Anbieter von audiovisuellen Diensten sichergestellt wird."
Meike BOGDAN
Ehemalige/r Mitarbeiter/in
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