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11.02.2014 11:03
Mayer: Mehr EU-Verbraucherrechte für Pauschalreisen
Für Pauschalreisen soll es künftig strengere Transparenzvorschriften und Verbraucherrechte geben. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz verabschiedete heute seine Position zur Überarbeitung der EU-Richtlinie zu Pauschalreisen. „Im Online-Bereich gibt es mittlerweile eine Menge innovativer Geschäftsmodelle. Die geltende EU-Richtlinie stammt schon von 1990 und wir müssen uns um zeitgemäße Verbraucherrechte und Marktchancen für Anbieter kümmern“, sagte der Berichterstatter des Europaparlaments, Hans-Peter Mayer (CDU).
Die Richtlinie betrifft Pauschalreichen, die ein Angebotspaket aus mehreren Leistungen umfassen, beispielsweise Flug, Hotel und Mietwagen. „Das wichtigste ist, dass die Verbraucher vor Vertragsabschluss alle notwendigen Informationen bekommen, nicht zuletzt über die einzelnen Leistungspflichten des Anbieters“, so Mayer.
Die Abgeordneten wollen den Vorschlag der EU-Kommission in mehreren Punkten verbessern. Bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen, in denen ein Urlauber unterwegs „festsitzt“, sollen Unterbringungspflichten für den Anbieter greifen. „Wir wollen dem Anbieter die Möglichkeit geben, für die Unterbringung zu sorgen, wobei die ursprünglich gebuchte Kategorie berücksichtigt werden muss. Wenn er kein Angebot macht, soll der Verbraucher das Recht auf maximal fünf Übernachtungen zu maximal 125 Euro haben“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Automatische Preiserhöhungen nach Abschluss der Buchung wollen die Abgeordneten künftig verbieten. „Wenn der Anbieter Preiserhöhungen Dritter, wie etwa des Treibstoffzuschlages der Fluglinie, durchreichen will, sollte der Verbraucher das Recht haben, die Buchung ohne Zusatzkosten zu stornieren und den Buchungsbetrag zurückzubekommen“, so Mayer.
Die Verhandlungen zwischen dem Europaparlament und den Mitgliedstaaten (Rat) sollen nach dem Plenarvotum im März beginnen. „Der Rat muss endlich zu Potte kommen. Es ist kein Ruhmesblatt, dass sich die Mitgliedstaaten nicht mehr auf eine Einigung vor der Europawahl einlassen wollen. So wird sich die Einigung wohl bis auf das Frühjahr 2015 verzögern“, sagte der Berichterstatter des Europaparlaments.
ehemalige/r Abgeordnete/r der EVP-Fraktion
Thomas BICKL
Ehemalige/r Mitarbeiter/in
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