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Auf praktischer Ebene ist sie für die Bearbeitung von Petitionen und für die Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten zuständig. Außerdem spielt es eine wichtige Rolle bei der Ermittlung von Problemen bei der Umsetzung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten.
Die EU-Verträge garantieren allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern das Recht, sich mit den verschiedensten Problemen, die sie in ihrem Alltag erleben, schriftlich an das Europäische Parlament zu wenden, sofern diese Fragen in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen.
Schließlich können die unmittelbaren Erfahrungen der europäischen Bürger mit dem EU-Recht uns als Gesetzgeber helfen. Wir sollten sie besser nutzen, um die künftige Gesetzgebung zu verbessern.