Politische Leitlinien der EVP-Fraktion für die sofortige Reaktion auf Russlands andauernde Invasion und Aggression in der Ukraine

05.04.2022

Politische Leitlinien der EVP-Fraktion für die sofortige Reaktion auf Russlands andauernde Invasion und Aggression in der Ukraine

Flags of Ukraine and the European Union

Am 24. Februar 2022 hat Russland die geopolitische Lage in Europa mit seinem unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskrieg gegen die Ukraine drastisch verändert und eine Straftat gegen das Völkerrecht begangen. Die Ukraine hat bislang ein unglaubliches Maß an Widerstand und Widerstandsfähigkeit gezeigt und es Russland verwehrt, seine ursprünglichen Kriegsziele zu erreichen. Die Europäische Union hat rasch und entschlossen reagiert und beispiellose Sanktionen gegen Russland und seinen Helfershelfer Belarus verhängt. Alle Analysen deuten darauf hin, dass dieser Krieg sehr lange dauern wird. Daher muss der schmerzhafte Druck, den die internationale Gemeinschaft bereits auf das russische Regime ausübt, weiter verstärkt werden, damit der Krieg so früh wie möglich endet.


Wichtigste politische Leitlinien für das weitere Vorgehen:
 
  1. Lieferung von Waffen durch die EU und ihre Mitgliedstaaten und Unterstützung der Ukraine bei der Verteidigung. Die EU sollte die Europäische Friedensfazilität und alle anderen möglichen Mittel in stärkerem Maße nutzen, um bei der Lieferung von Waffen behilflich zu sein.
  2. Für Zivilpersonen, die vor den Angriffen fliehen, müssen sichere humanitäre Korridore geschaffen werden. Zudem gilt es, die Netze der humanitären Hilfe der EU in der Ukraine (für Kraft- und Brennstoffe, Nahrungsmittel, Arzneimittel, Stromgeneratoren und mobile Unterkünfte) zu stärken. Außerdem müssen Überlandtransportwege für die Landwirtschaft geöffnet werden, um die Ukraine mit allem zu versorgen, was erforderlich ist, um die landwirtschaftliche Produktion zu steigern (z. B. Pestizide und Düngemittel), und alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die noch exportiert werden können, aus der Ukraine auszuführen.
  3. Die Zeit für die Ausweitung der Sanktionen ist gekommen:
     
    • Gegen Einfuhren von Öl, Kohle, Kernbrennstoff und Gas aus Russland muss mit sofortiger Wirkung ein vollständiges Embargo verhängt werden. Die Erdgasfernleitungen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 müssen vollständig aufgegeben werden, und es muss ein Plan vorgelegt werden, mit dem die Energieversorgungssicherheit der EU auch kurzfristig weiterhin gewahrt wird.
    • Russische Banken, die am Erdöl- und Kohlehandel beteiligt sind, sollten ebenfalls aus dem SWIFT-System ausgeschlossen werden.
    • Die Mitgliedstaaten sollten Schiffen, deren vorheriger oder nächster Anlaufhafen in Russland liegt, den Zugang zu allen EU-Häfen verweigern. Die Infrastruktur der Union darf nicht dafür benutzt werden, eine Kriegsmaschinerie in Gang zu halten.
    • Die Mitgliedstaaten sollten die Botschafter Russlands aus ihren Ländern ausweisen, umdie diplomatische Präsenz Russlands auf das absolute Mindestmaß zu verringern.
    • Die Sanktionen gegen Belarus müssen in gleicher Weise wie jene gegen Russland gestaltet sein, um die Schlupflöcher zu schließen, über die Putin zwecks Umgehung der Sanktionen (z. B. gegen Banken und Ausfuhren von Erdölprodukten) die Hilfe von Lukaschenko in Anspruch nehmen kann.
    • Es müssen sekundäre Sanktionen gegen alle Organisationen eingeführt werden, die das russische und das belarussische Regime bei der Umgehung der Sanktionen unterstützen.
    • Die Standpunkte einiger Länder, das Putin-Regime zu unterstützen oder davon abzusehen, dessen Handlungen zu verurteilen, sowie die Aggression Russlands müssen Konsequenzen haben.
    • Die Sanktionen dürfen erst aufgehoben werden, wenn auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der verfassungsmäßigen Regierung der Ukraine auch der letzte Soldat der Besatzungsmacht das Hoheitsgebiet der Ukraine verlassen hat.
  4. Kandidatenstatus der Ukraine: Nach dem offiziellen Antrag der Ukraine auf Mitgliedschaft in der EU, der am 28. Februar 2022 eingereicht wurde, und im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 10. und 11. März 2002, in denen festgestellt wurde, dass die Ukraine zur europäischen Familie gehört, sollten die Unionsorgane darauf hinarbeiten, das Versprechen, der Ukraine den Kandidatenstatus zuzuerkennen, unverzüglich zu erfüllen, auch um zu verhindern, dass die legitimen Bestrebungen der Ukraine und ihrer Bürger Opfer der feindseligen Forderungen werden, mit denen sie derzeit konfrontiert sind. Zudem sollten die Organe auf eine beschleunigte Integration der Ukraine in den Binnenmarkt hinarbeiten, und zwar nach der Formel „Alles außer Institutionen“ und nach dem Vorbild des Assoziierungsabkommens.
  5. Es wird einen Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine nach dem Krieg geben, der wie der Marshall-Plan gestaltet ist. Aus dieser Botschaft werden die Ukrainer Hoffnung schöpfen. Der Fonds sollte großzügig ausgestattet sein und unter anderem von der EU, ihren Mitgliedstaaten, den Beiträgen der Geber und aus den Reparationen Russlands für die verursachten Kriegsschäden finanziert werden, wofür auch die russischen Vermögenswerte herangezogen werden sollten, die infolge von Sanktionen im Einklang mit dem Völkerrecht eingezogen bzw. beschlagnahmt wurden.
  6. Putin und Lukaschenko müssen als „Kriegsverbrecher“ bezeichnet werden. Es bedarf eines Gerichtsverfahrens im Rahmen des Völkerrechts, um alle Handlungen zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, die rechtlich als Kriegsverbrechen einzustufen sind.
  7. Russland nach Putin – wir müssen mit der Bevölkerung Russlands zusammenarbeiten. Wir müssen zeigen, dass die EU bereit ist, ein künftiges demokratisches Russland zu unterstützen. Die russische Opposition hat nun Schwierigkeiten, ihre Arbeit fortzusetzen – nicht nur infolge der Repressionen Putins, sondern auch wegen der Auswirkungen der Sanktionen des Westens. Die russische Opposition muss wissen, dass die EU bereit ist, ein demokratisches und verantwortungsbewusstes Russland wieder in die Völkergemeinschaft aufzunehmen.

 

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