Durchbruch bei Verhandlungen über Gentechnik-Anbauverbote

04.12.2014 11:08

Durchbruch bei Verhandlungen über Gentechnik-Anbauverbote

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EU-Parlament und Mitgliedstaaten einigen sich auf nationale GVO-Anbauverbote

In nächtlichen Verhandlungen haben sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten auf ein neues Verfahren geeinigt, mit denen EU-Mitgliedstaaten nationale GVO-Anbauverbote erlassen können. "Das ist ein historischer Moment. Nach vierjährigem Tauziehen zwischen den Mitgliedstaaten wurde das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Landes beim Anbau gentechnikveränderter Pflanzen endlich auch gesetzlich verankert", so Köstinger, die Chefverhandlerin der EVP-Fraktion für das neue Gesetz ist.

"Nun wissen wir endlich, wo die Reise hingeht. Mitgliedsstaaten, Regionen, Bürger, Landwirte und Unternehmen erhalten Rechtssicherheit", so der umweltpolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament, Peter Liese.

Dem gestrigen Durchbruch waren seit Beginn der Verhandlungen 2011 mehrere gescheiterte Einigungsversuche vorausgegangen. Vor allem im Rat konnten sich GVO-Gegner und -befürworter lange nicht auf eine gemeinsame Vorgangsweise einigen.

Unser wichtigstes Ziel war es, die nationalen GVO-Anbauverbote so wasserdicht zu gestalten, dass kein Gentechnikkonzern sie mit einer Klage aushebeln kann. Elisabeth Köstinger MdEP

Der Kompromiss sieht nun ein zweistufiges Verfahren vor, mit dem Mitgliedstaaten für GVO-Pflanzen eine Ausnahmeregelung, ein so genanntes "Opt Out", erwirken können. Zusätzlich dazu müssen jene Länder, die GVO anbauen, deren Übergreifen auf angrenzende Gebiete verhindern. Mitgliedstaaten können die Regelung unverzüglich anwenden.

"Unser wichtigstes Ziel war es, die nationalen GVO-Anbauverbote so wasserdicht zu gestalten, dass kein Gentechnikkonzern sie mit einer Klage aushebeln kann", erläutert Köstinger am Morgen nach den Verhandlungen. Nach der bisherigen Rechtslage galt es als unsicher, ob nationale GVO-Anbauverbote überhaupt zulässig sind.

Wir müssen den Bedenken der Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnung tragen. Peter Liese MdEP

"Ich halte den gefundenen Kompromiss für ausgewogen. Wir müssen den Bedenken der Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnung tragen und deren Ängste und Befürchtungen ernst nehmen", so Liese.

Das Ergebnis der Verhandlungen muss noch von EU-Parlament und Mitgliedstaaten formell bestätigt werden und kann anschließend sofort umgesetzt werden.

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